Wir haben das Geld bitter nötig.
Da möchte ich Frau Familienministerin Bogner-Strauß ansprechen: Wir versuchen vergebens, die Wahlversprechen, die im Wahlkampf gegeben worden sind, hier im Hohen Haus einzufordern. Ja, ich spreche die Forderung an, den Kindesunterhalt so weit zu garantieren, dass Kinder von Alleinerzieherinnen nicht weiter in Armut leben müssen.
Wir stehen einer Situation gegenüber, in der wir in einem reichen Land wie Österreich dieses Problem sehen, in verschiedensten Fällen von staatlicher Seite aber nicht eingegriffen und geholfen wird. Deshalb wollen wir eine staatliche Unterhaltsgarantie, eine staatliche Unterhaltssicherung, bei der man dann selbstverständlich, wie Kollegin Steinacker auch schon einmal erwähnt hat, einen Regressweg gegenüber dem Elternteil, der nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen, beschreiten kann. Trotz allem muss dieser Weg gegangen werden, daher bringe ich gemeinsam mit dem Familiensprecher der NEOS, Kollegen Michael Bernhard, einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine nachhaltige Unterhaltssicherung für Alleinerziehende und deren Kinder rasch umzusetzen.“
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Das ist ebenfalls eine Situation, die im Regierungsabkommen nicht erwähnt wird und nicht vorkommt. (Abg. Schimanek: Das stimmt ja nicht!) Wir reden über Höchstgrenzen! Sie reden im Regierungsabkommen über Playboygrenzen, Sie reden über Höchstgrenzen, die Kindern zustehen soll. Wie wäre es, wenn wir uns einmal über Mindestgrenzen und über eine Mindestabsicherung von armutsgefährdeten Kindern unterhalten? – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.42
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausstieg aus dem System Eurofighter.
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bundesregierung“.
Begründung
Die vom Verteidigungsministerium eingesetzte Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“, kommt in ihrem Bericht vom 30. Juni 2017 zum Schluss, dass das aktuelle System „Eurofighter Typhoon“ als wesentliche Säule der Luftraumüberwachung nur in eingeschränktem Umfang in der Lage ist, das aktuelle und künftige Aufgabenspektrum einer verfassungskonformen aktiven Luftraumüberwachung abzudecken.
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