Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 102

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Nach eingehender Prüfung mit Fokus auf „militärische Effektivität“ einerseits und „wirt­schaftlicher Effizienz“ andererseits, kommt die 26-köpfige Kommission unter der Lei­tung des Kommandanten der Luftstreitkräfte Brigadier Mag. Karl Gruber und weiterer Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres zu einer Reihe von nachfolgend aus­zugsweise aufgeführten Empfehlungen.

Die Reduktion auf eine einzige bewaffnete Abfangjägerflotte (nach dem altersbeding­ten Ausscheiden des Systems Saab 105OE) wird dabei von der Kommission als Vo­raussetzung gesehen.

•             Variante 1: Entsprechende Nachrüstung der vorhandenen 15 einsitzigen Euro­fighter Typhoon der Tranche 1 und die Beschaffung von 3 gebrauchten Eurofighter Ty­phoon Doppelsitzern in gleicher Konfiguration.

•             Variante 2: Die Beschaffung einer leistungsfähigen alternativen Abfangjägerflot­te mit 15 Einsitzern und 3 Doppelsitzern auf Basis eines Regierungsgeschäfts (Govern­ment to Government) unter möglichst rascher Ausphasung der Eurofighter Typhoon Tranche 1-Flotte.

Abschließend empfiehlt die Sonderkommission „Aus all diesen Gründen (…) den öster­reichischen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 (…) nicht weiter zu betreiben.“ und geht davon aus „dass die vorgeschlagenen Empfehlungen ab dem Jahr 2020 umge­setzt und innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden können.“

Damit weisen die Ergebnisse der Sonderkommission klar in Richtung eines Ausstiegs aus dem System Eurofighter, wenngleich, entsprechend der Bewertungskriterien „mili­tärische Effektivität“ und „wirtschaftlicher Effizienz“ auch die Möglichkeit einer entspre­chenden Aufrüstung und Anpassung der bestehenden Typhoon-Flotte aufgeführt wird.

Eine Option die jedoch in Anbetracht des von Korruptions- und Betrugsvorwürfen über­schatteten Anschaffungsvorganges der Jets, bis hin zu einer aufrechten Strafanzeige der Republik gegen Eurofighter GmbH bzw. deren Mutterkonzern Airbus, als sehr theo­retisch zu betrachten ist. So erscheint es nahezu ausgeschlossen, dass mit einem Kon­zern, dem sowohl im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag von 2003 als auch dem adap­tierten Kaufvertrag aus 2007 „arglistiger und betrügerischer Täuschungshandlungen“ vor­geworfen und im Zuge dessen bis zu 1,1Mrd. Euro an Schadenersatz gefordert wer­den, eine tragfähige Basis gefunden werden kann um eine weitere Zusammenarbeit ge­schweige denn eine Aufrüstung und Anpassung der Flotte sinnvoll zu gewährleisten.

Aus der Zusammenschau der Ergebnisse des Berichts der Sonderkommission sowie der politischen Begleitumstände verbleibt als einziger gangbarer Weg für die Zukunft der ehestmögliche Ausstieg aus dem System Eurofighter.

Eine Linie die bisher über alle Parteigrenzen hinweg kaum in Frage gestellt wurde und per Schulterschluss die Republik in ihrem Ringen um Schadenersatz stärkte.

Leider findet sich die klare Position der Vergangenheit im nun veröffentlichten ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm „Zusammen. Für Österreich.“ nicht mehr. Hier ist im Kapitel Landesverteidigung (S.53) lediglich die „Überprüfung und Evaluierung der Elemente zur Luftraumüberwachung durch eine Expertenkommission unter Einbeziehung der Luft­streitkräfte.“ festgeschrieben.

Da damit augenscheinlich wiederholt werden soll, was Verteidigungsminister Doskozil bereits durch Einsetzung der Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ am
2. März 2017 umsetzte – mit den bekannten und oben auszugsweise aufgeführten Emp­fehlungen – lässt dieses Vorgehen nur zwei Schlüsse zu:

Im besten Falle ist die neue Regierung aus ÖVP und FPÖ uneins über die Zukunft der Luftstreitkräfte und gründet diesen Arbeitskreis, ganz einfach weil sie nicht weiter weiß.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite