Nach eingehender Prüfung mit Fokus auf „militärische Effektivität“ einerseits und „wirtschaftlicher Effizienz“ andererseits, kommt die 26-köpfige Kommission unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte Brigadier Mag. Karl Gruber und weiterer Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres zu einer Reihe von nachfolgend auszugsweise aufgeführten Empfehlungen.
Die Reduktion auf eine einzige bewaffnete Abfangjägerflotte (nach dem altersbedingten Ausscheiden des Systems Saab 105OE) wird dabei von der Kommission als Voraussetzung gesehen.
• Variante 1: Entsprechende Nachrüstung der vorhandenen 15 einsitzigen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 und die Beschaffung von 3 gebrauchten Eurofighter Typhoon Doppelsitzern in gleicher Konfiguration.
• Variante 2: Die Beschaffung einer leistungsfähigen alternativen Abfangjägerflotte mit 15 Einsitzern und 3 Doppelsitzern auf Basis eines Regierungsgeschäfts (Government to Government) unter möglichst rascher Ausphasung der Eurofighter Typhoon Tranche 1-Flotte.
Abschließend empfiehlt die Sonderkommission „Aus all diesen Gründen (…) den österreichischen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 (…) nicht weiter zu betreiben.“ und geht davon aus „dass die vorgeschlagenen Empfehlungen ab dem Jahr 2020 umgesetzt und innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden können.“
Damit weisen die Ergebnisse der Sonderkommission klar in Richtung eines Ausstiegs aus dem System Eurofighter, wenngleich, entsprechend der Bewertungskriterien „militärische Effektivität“ und „wirtschaftlicher Effizienz“ auch die Möglichkeit einer entsprechenden Aufrüstung und Anpassung der bestehenden Typhoon-Flotte aufgeführt wird.
Eine Option die jedoch in Anbetracht des von Korruptions- und Betrugsvorwürfen überschatteten Anschaffungsvorganges der Jets, bis hin zu einer aufrechten Strafanzeige der Republik gegen Eurofighter GmbH bzw. deren Mutterkonzern Airbus, als sehr theoretisch zu betrachten ist. So erscheint es nahezu ausgeschlossen, dass mit einem Konzern, dem sowohl im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag von 2003 als auch dem adaptierten Kaufvertrag aus 2007 „arglistiger und betrügerischer Täuschungshandlungen“ vorgeworfen und im Zuge dessen bis zu 1,1Mrd. Euro an Schadenersatz gefordert werden, eine tragfähige Basis gefunden werden kann um eine weitere Zusammenarbeit geschweige denn eine Aufrüstung und Anpassung der Flotte sinnvoll zu gewährleisten.
Aus der Zusammenschau der Ergebnisse des Berichts der Sonderkommission sowie der politischen Begleitumstände verbleibt als einziger gangbarer Weg für die Zukunft der ehestmögliche Ausstieg aus dem System Eurofighter.
Eine Linie die bisher über alle Parteigrenzen hinweg kaum in Frage gestellt wurde und per Schulterschluss die Republik in ihrem Ringen um Schadenersatz stärkte.
Leider findet sich die klare Position der Vergangenheit im nun veröffentlichten ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm „Zusammen. Für Österreich.“ nicht mehr. Hier ist im Kapitel Landesverteidigung (S.53) lediglich die „Überprüfung und Evaluierung der Elemente zur Luftraumüberwachung durch eine Expertenkommission unter Einbeziehung der Luftstreitkräfte.“ festgeschrieben.
Da damit augenscheinlich wiederholt werden soll, was
Verteidigungsminister Doskozil bereits durch Einsetzung der Sonderkommission
„Aktive Luftraumüberwachung“ am
2. März 2017 umsetzte – mit
den bekannten und oben auszugsweise aufgeführten Empfehlungen
– lässt dieses Vorgehen nur zwei Schlüsse zu:
Im besten Falle ist die neue Regierung aus ÖVP und FPÖ uneins über die Zukunft der Luftstreitkräfte und gründet diesen Arbeitskreis, ganz einfach weil sie nicht weiter weiß.
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