Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 153

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft, wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft haben im Rat der EU au­ßerdem sicherzustellen, dass alle zukünftigen Handelsabkommen der Europäischen Uni­on mit Drittstaaten nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente ratifiziert werden dür­fen.“

*****

(Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Sie könnten sich vielleicht an das halten, was Ihre Kollegin vorher bezüglich Zwischenrufen gesagt hat!

Geschätzte Damen und Herren, herzlichen Dank!

22.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

betreffend Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne - Mitbestimmung des Parlaments sichern

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2) Erklärung der Bundesregierung in der
5. Sitzung des Nationalrates.

Begründung

Die bedingungslose Zustimmung von ÖVP und FPÖ zu CETA, die im Regierungspro­gramm verankert ist, zeigt: Schwarz-Blau will österreichische Interessen den Konzer­nen opfern. Dies ist das Gegenteil von dem, was die FPÖ ihren WählerInnen verspro­chen hat.

Der nunmehrige Vizekanzler Strache erklärte am 20. September 2017: „Sogenannte ‚un­abhängige‘ Schiedsgerichte, vor denen Konzerne ganze Staaten verklagen können, sind in dieser Form nicht zu akzeptieren! Es ist völlig unklar, wer diese Urteile fällt und wem diese ‚Richter‘ verpflichtet sind. Wir aber wollen unseren österreichischen Rechts­staat, der ein Pfeiler der Demokratie ist, schützen und bewahren. Daher darf eine Ent­scheidung darüber nur mit Volksabstimmung erfolgen.“ (https://www.fpoe.at/artikel/hc-strache-mehr-direkte-demokratie-und-selbstbestimmung-statt-ceta-und-ttip-diktate/)).

Noch drei Tage vor der Wahl, am 12.10.2017, stimmte die FPÖ einem Antrag der SPÖ zu, der ein endgültiges Inkrafttreten von CETA verhindern wollte, so lange das Abkom­men Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.

Auf Facebook sprach der nunmehrige Vizekanzler für eine Volksabstimmung zu CETA sogar eine Garantieerklärung der FPÖ aus und ließ die Forderung nach einer solchen auch in ganz Österreich plakatieren.

 


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