Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft, wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.
Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft haben im Rat der EU außerdem sicherzustellen, dass alle zukünftigen Handelsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente ratifiziert werden dürfen.“
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(Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Sie könnten sich vielleicht an das halten, was Ihre Kollegin vorher bezüglich Zwischenrufen gesagt hat!
Geschätzte Damen und Herren, herzlichen Dank!
22.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen
betreffend Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne - Mitbestimmung des Parlaments sichern
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2)
Erklärung der Bundesregierung in der
5. Sitzung des Nationalrates.
Begründung
Die bedingungslose Zustimmung von ÖVP und FPÖ zu CETA, die im Regierungsprogramm verankert ist, zeigt: Schwarz-Blau will österreichische Interessen den Konzernen opfern. Dies ist das Gegenteil von dem, was die FPÖ ihren WählerInnen versprochen hat.
Der nunmehrige Vizekanzler Strache erklärte am 20. September 2017: „Sogenannte ‚unabhängige‘ Schiedsgerichte, vor denen Konzerne ganze Staaten verklagen können, sind in dieser Form nicht zu akzeptieren! Es ist völlig unklar, wer diese Urteile fällt und wem diese ‚Richter‘ verpflichtet sind. Wir aber wollen unseren österreichischen Rechtsstaat, der ein Pfeiler der Demokratie ist, schützen und bewahren. Daher darf eine Entscheidung darüber nur mit Volksabstimmung erfolgen.“ (https://www.fpoe.at/artikel/hc-strache-mehr-direkte-demokratie-und-selbstbestimmung-statt-ceta-und-ttip-diktate/)).
Noch drei Tage vor der Wahl, am 12.10.2017, stimmte die FPÖ einem Antrag der SPÖ zu, der ein endgültiges Inkrafttreten von CETA verhindern wollte, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.
Auf Facebook sprach der nunmehrige Vizekanzler für eine Volksabstimmung zu CETA sogar eine Garantieerklärung der FPÖ aus und ließ die Forderung nach einer solchen auch in ganz Österreich plakatieren.
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