Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 154

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Jetzt nach der Wahl ist von alledem nichts mehr übrig. Im Gegenteil enthält das schwarz-blaue Regierungsprogramm die bedingungslose Zustimmung zu CETA. Zu Sonderkla­gerechten für Konzernen wird einfach geschwiegen.

Derzeit verhandelt die EU Kommission rund 20 weitere Abkommen. Diese Verhandlun­gen befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Alle diese Abkommen enthalten aber Bestimmungen zum Konzernschutz. Jedes einzelne dieser Abkommen greift tief in die Regelungshoheit des Nationalrates ein. Die zuständige Wirtschaftsministerin sollte da­her unbedingt sicherstellen, dass solche Abkommen nur nach ausdrücklicher Zustim­mung des Nationalrates ratifiziert werden können.

Die Gefahr von Sonderklagerechten bleibt gleichzeitig evident: zuletzt haben sich über 100 führende RechtsprofessorInnen in einem flammenden Appell an die europäischen Regierungen gewandt, diese Sonderklagerechte zu verhindern. Sie würden dem euro­päischen Recht widersprechen und unser Justizsystem aushöhlen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft, wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Wirtschaft haben im Rat der EU außerdem sicherzustellen, dass alle zukünftigen Handelsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente ratifiziert werden dürfen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt und steht daher in Verhandlung.

 


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