Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 186

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dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-No­velle 2017)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht in 3 d.B. angeschlossene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Z 6 entfällt der Untertatbestand „Koordination in Angelegenheiten der Raumfor­schung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordina­tion von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds.“

2. In Z 9 wird in Z 4a das Wort „Bundesministerium“ durch „Bundesministeriums“ er­setzt und entfällt in Z 5 die Wendung „ ; Rechtsinformation und E-Recht“.

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag wurde verteilt, es genügt, ihn in Grundzügen zu erläutern. – Danke schön. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Gar nichts ist verteilt!)

 


Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): Die Frau Präsidentin hat das ent­schieden, damit nehme ich das an und damit ist dieser Antrag eingebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Rosenkranz: Erläutern! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die Grundzüge müssen Sie bitte schon erläu­tern. – Danke. (Heiterkeit und Ruf bei der SPÖ: Jetzt einigt euch!)

 


Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): 3. In Z 21 lautet Z 26:

„26. Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmern.

Dazu gehört insbesondere auch:

Allgemeine Digitalisierungsstrategie.

Angelegenheiten des E-Governments.

Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informa­tionstechnologien.

Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Ein­satzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von An­wendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wir­kungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.

Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.

Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.

Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.

Angelegenheiten der strategischen Ausrichtung der BRZ GmbH im Sinne der Digitali­sierungsstrategie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.“

4. Z 26 (Abschnitt G Z 12 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet:

„26. Dem Abschnitt G [...] des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird folgende Z 12 angefügt:

„12. Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundes­bahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.““

5. Z 34 (jeweils) bis 37 erhalten die Bezeichnungen „34.“ bis „38.“.

 


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