dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2017)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht in 3 d.B. angeschlossene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
1. In Z 6 entfällt der Untertatbestand „Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds.“
2. In Z 9 wird in Z 4a das Wort „Bundesministerium“ durch „Bundesministeriums“ ersetzt und entfällt in Z 5 die Wendung „ ; Rechtsinformation und E-Recht“.
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag wurde verteilt, es genügt, ihn in Grundzügen zu erläutern. – Danke schön. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Gar nichts ist verteilt!)
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): Die Frau Präsidentin hat das entschieden, damit nehme ich das an und damit ist dieser Antrag eingebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Rosenkranz: Erläutern! – Heiterkeit bei der SPÖ.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die Grundzüge müssen Sie bitte schon erläutern. – Danke. (Heiterkeit und Ruf bei der SPÖ: Jetzt einigt euch!)
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): 3. In Z 21 lautet Z 26:
„26. Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmern.
Dazu gehört insbesondere auch:
Allgemeine Digitalisierungsstrategie.
Angelegenheiten des E-Governments.
Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.
Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.
Angelegenheiten der strategischen Ausrichtung der BRZ GmbH im Sinne der Digitalisierungsstrategie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.“
4. Z 26 (Abschnitt G Z 12 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet:
„26. Dem Abschnitt G [...] des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird folgende Z 12 angefügt:
„12. Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundesbahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.““
5. Z 34 (jeweils) bis 37 erhalten die Bezeichnungen „34.“ bis „38.“.
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