*****
Damit ist dieser Antrag wirklich vollständig eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Ich wünsche mir, dass wir in dieser Legislaturperiode eine gute Zusammenarbeit haben, bedanke mich bei der ÖVP für die wirklich tolle Zusammenarbeit bei diesem Regierungsübereinkommen – nämlich ganz das Gegenteil von dem, was Sie sagen, Kollege Wittmann. Vielleicht wachen Sie aber einmal auf und sehen, dass diese Regierung tolle Arbeit leistet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
0.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses 3 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2017)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht in 3 d.B. angeschlossene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
1. In Z 6 (Abschnitt A Z 1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) entfällt der Untertatbestand „Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds.“
2. In Z 9 (Abschnitt A Z 4a bis 6 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) wird in Z 4a das Wort „Bundesministerium“ durch „Bundesministeriums“ ersetzt und entfällt in Z 5 die Wendung „ ; Rechtsinformation und E-Recht“.
3. In Z 21 (Abschnitt F des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet Z 26:
„26. Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
Dazu gehört insbesondere auch:
Allgemeine Digitalisierungsstrategie.
Angelegenheiten des E-Governments.
Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite