Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 187

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

*****

Damit ist dieser Antrag wirklich vollständig eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich wünsche mir, dass wir in dieser Legislaturperiode eine gute Zusammenarbeit ha­ben, bedanke mich bei der ÖVP für die wirklich tolle Zusammenarbeit bei diesem Re­gierungsübereinkommen – nämlich ganz das Gegenteil von dem, was Sie sagen, Kol­lege Wittmann. Vielleicht wachen Sie aber einmal auf und sehen, dass diese Regie­rung tolle Arbeit leistet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

0.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses 3 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-No­velle 2017)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht in 3 d.B. angeschlossene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Z 6 (Abschnitt A Z 1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) entfällt der Untertatbestand „Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rah­men der EU-Strukturfonds.“

2. In Z 9 (Abschnitt A Z 4a bis 6 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) wird in Z 4a das Wort „Bundesministerium“ durch „Bundesministeriums“ ersetzt und entfällt in Z 5 die Wen­dung „ ; Rechtsinformation und E-Recht“.

3. In Z 21 (Abschnitt F des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet Z 26:

„26.       Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.

Dazu gehört insbesondere auch:

Allgemeine Digitalisierungsstrategie.

Angelegenheiten des E-Governments.

Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informa­tionstechnologien.

Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Ein­satzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von An­wendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wir­kungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.

Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite