10.26

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Frau Ministerin! „Wir werden [...] nicht auf das Vermögen zugreifen.“ – Ich erinnere mich noch, Sie erinnern sich auch noch. Dann kam Herr Bundeskanzler Kurz und hat Ihnen widersprochen. Er hat nämlich gemeint, der Bezug von Arbeitslosengeld ist je­denfalls befristet. Je nach Dauer der Beitragszahlungen wird es kürzere oder längere Anspruchsdauern geben.

Was hat er damit gemeint? – Damit hat er gemeint, dass nach Beendigung des An­spruches auf Arbeitslosengeld der Weg in die Mindestsicherung frei ist. Und was ist das anderes, Frau Ministerin, als Hartz IV? Das ist etwas, was wir aus der Bundesre­publik Deutschland sehr gut kennen. Das hat dort zu einem Anwachsen des Niedrig­lohnsektors geführt, zu einem sehr starken Anstieg der Zahl der Working Poor und zu einer nahezu dramatischen Erhöhung der Armut. (Abg. Neubauer: Wurde von Sozial­demokraten eingeführt!) – Lassen wir das einmal beiseite.

Wie haben Sie darauf reagiert? Frau Ministerin, Sie haben dazu gesagt, ja natürlich, der Herr Kanzler hat recht. – Damit haben Sie also den Weg in die Mindestsicherung mit Zugriff auf Vermögen und mit Arbeitspflicht frei gemacht.

Schauen wir uns jetzt einmal die Vermögensseite von Arbeitslosen an: Arbeitslose ge­hören in diesem Lande bekanntlich zu den ärmsten Menschen – das wundert auch nicht weiter –, und die Daten in dieser Hinsicht sind mehr als klar: 50 Prozent der Ar­beitslosen haben ein Vermögen, das bei etwa 2 200 Euro liegt. Da wird also nicht viel zu holen sein, aber es gibt natürlich auch andere Arbeitslose, die aus der Mittelschicht kommen, in die Arbeitslosigkeit gefallen und langzeitarbeitslos geworden sind, weil sie nach einem Jahr keinen Job gefunden haben. Da zeigen die Ergebnisse des Mikrozen­sus, dass diese Menschen durchaus Vermögen haben. Sie haben sich ein Häuschen, eine kleine Wohnung erspart, sie haben sich einen Notgroschen erspart, und auf die­ses Vermögen, Frau Ministerin, wollen Sie nun zugreifen. Sie haben es ja gesagt: Der Herr Kanzler hat recht.

Was bedeutet der Wechsel in die Mindestsicherung für Langzeitarbeitslose? – Er be­deutet, dass die Mindestsicherung für diese Menschen wie eine Vermögensteuer wirkt. Ich finde es wirklich skandalös, dass wir hier in diesem Lande, meine sehr geehrten Damen und Herren von FPÖ und ÖVP, über eine Vermögensteuer für Langzeitarbeits­lose diskutieren (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ), nicht aber über eine Vermögensteuer für die wirklich Reichen in diesem Lande, für die Reichen, für die Superreichen und für die Millionenerben. Das finde ich skandalös!

Ebenso skandalös, Frau Ministerin, ist, dass Sie die höchst erfolgreiche Aktion 20 000 streichen, eine Aktion, die den Menschen Hoffnung gegeben hat, eine Aktion, die den Menschen neue Lebensperspektiven gegeben hat. Da Sie, Frau Ministerin, gesagt und der SPÖ vorgeworfen haben, dass sie sich zu wenig um die Fakten kümmere, muss ich sagen: Nein, Frau Ministerin, Sie kümmern sich nicht um diese Fakten! (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.) Hätten Sie nämlich den von Ihnen erwähnten Bericht aus Ihrem Haus angeschaut, dann wüssten Sie, dass das eine sehr erfolgreiche Aktion ist, dann wüssten Sie, dass die Langzeitarbeitslosigkeit in den Modellregionen im Vergleich zum jeweiligen Bundesdurchschnitt gesunken ist.

Das ist keine evidenzbasierte Politik. Halten Sie sich an Fakten, Frau Ministerin, und bekennen Sie sich zur höchst erfolgreichen Aktion 20 000!

Damit werden wir aber das Langzeitarbeitslosigkeitsproblem in diesem Lande nicht lö­sen. Dazu braucht es mehr. (Abg. Rosenkranz: Genau! Da brauchen wir vor allem ei­ne Aktion 20 000, die nach drei Jahren bei der Gemeinde schon wieder vorbei ist! Ja, ja!) Da ist die Bildung erwähnt worden, da gehört aber auch die Tatsache dazu, dass wir über Arbeitszeitverkürzung reden müssen, dass wir über eine Belebung der Nach­frage durch den öffentlichen Sektor reden müssen und dergleichen mehr. (Abg. Ro­senkranz: Jetzt werden die grünen Utopien woanders über die Gegend gebracht wer­den!)

Stattdessen, meine Damen und Herren, stattdessen, Herr Kollege Rosenkranz, betreibt die Regierung aber eine Politik für die Vermögenseliten (Abg. Rosenkranz: Geh, geh!), für die Großkonzerne und für die Großspender à la Pierer in diesem Lande, de­nen Sie noch reichlich Steuergeschenke zukommen lassen werden! (Abg. Rosen­kranz: Geh, geh! Wer denn? Woher wissen Sie das? Waren Sie bei der Kristallkugel im Prater? Wo lesen Sie das?) Und das nennen Sie, Herr Rosenkranz, dann neue Gerechtigkeit. Ich, Herr Kollege Rosenkranz, nenne das Klassenkampf von oben! – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Haben Sie heute Ih­re roten Socken an? – Abg. Rossmann – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Na selbstverständlich, Herr Kollege! – Abg. Rosenkranz: Sicher haben Sie die an! Rote Socken nicht nur am Fuß, sondern auch im Geist!)

10.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „zur Untersuchung der politi­schen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem ,Eurofighter-Typhoon‘ von Anfang 2000 bis Ende 2016“ eingebracht haben.

Dieser wird gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung jetzt an alle Abgeordneten ver­teilt.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 4 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese findet nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Die Zuweisung des gegenständlichen Antrages an den Geschäftsordnungsausschuss erfolgt gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung am Schluss dieser Sitzung.