16.18
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Als neu gewählter Abgeordneter – erlauben Sie mir, das auch kurz anzusprechen – möchte ich mich bedanken. In meinem Wahlkreis in der Obersteiermark wurde ich großzügig unterstützt, und ich habe nun die Möglichkeit, hier im Nationalrat für unser Land, für die Menschen in unserem Land gute Arbeit abzuliefern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Herr Kollege Scherak, wir, die neue Volkspartei, sind eine moderne Partei, aber wir haben auch Werte und Grundwerte, darum möchte ich aus dem Grundsatzprogramm der Österreichischen Volkspartei kurz etwas bringen. (Abg. Krainer: Aber es gibt schon ein Gerichtsurteil?!) – Darauf gehe ich gleich ein, Herr Kollege! Sie, Herr Krainer, haben vorhin hereingeschrien, das sei eine Erstrede. Ich hoffe, Sie halten sich auch bei mir an die Usancen betreffend Erstrede. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
„Wir“ – also die Volkspartei – „sind Österreichs Familienpartei. Das Wohl der Kinder hat Vorrang vor allen anderen Interessen. Unser Leitbild sind Familien mit Kindern (Vater, Mutter, Kind) als Grundlage und Kern der Gesellschaft, wo Generationen“ (Abg. Scherak: ... auch alle bei euch?) – noch einmal: das ist meine Erstrede, Entschuldigung! – „füreinander Sorge tragen“. Ich bin stolz, ein Teil dieser ÖVP zu sein, denn ich bin stolzer sechsfacher Familienvater. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei der FPÖ.)
Aber, lieber Herr Kollege, wir schreiben den Menschen nicht vor, wie sie zu leben haben – auch das steht in unserem Grundsatzprogramm –, daher respektieren und anerkennen wir auch andere Formen des Zusammenlebens, in denen Verantwortung übernommen und Sorge füreinander getragen wird und die einen Beitrag zu einer stabilen Gesellschaft leisten, wie Patchworkfamilien, Alleinerziehende, aber auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften und andere. (Ruf: Ja, eben!)
Ich komme jetzt zum Thema: Im Jahr 2010 wurde in Österreich das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz als rechtliche Grundlage für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses, wie wir gehört haben, jetzt im Dezember natürlich aufgehoben, darum diskutieren wir heute dieses Thema.
Durch das Aufheben tritt das Gesetz Ende des Jahres außer Kraft, gleichgeschlechtliche Paare können somit ab 2019 heiraten. Höchstgerichtliche Urteile müssen selbstverständlich akzeptiert werden, und wir nehmen diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch ernst und zur Kenntnis.
Jetzt sind juristische Expertisen darüber einzuholen, rechtliche Auswirkungen abzuwägen und zu prüfen und diese Handlungsmöglichkeiten natürlich in die politische Debatte einzubringen. Wir werden angesichts dieser Entscheidung nun die weiteren Vorgangsweisen in Sachen Ehe und eingetragene Partnerschaft im Detail bewerten.
Uns, der neuen Volkspartei, ist es ein Anliegen, mit Bedacht an diese Sache heranzugehen und keine Schnellschüsse zu produzieren. Wie wir gehört haben, werden wir auch – ich bin stolz, auch dort Mitglied zu sein – im Justizausschuss dieses Thema demnächst wahrscheinlich behandeln. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Duzdar. – Bitte.