Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 118

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich habe an den Innenminister eine schriftliche Anfrage zum Fall Friedrich F. gestellt, der im Bezirk Graz-Umgebung eine Frau und einen Mann ermordet haben und eine Frau schwer verletzt haben soll. Ich habe eine Anfrage vor allem wegen des rechts­extremen Hintergrunds der Person Friedrich F. gestellt. Leider ist die Anfragebeantwor­tung nicht ausreichend ausgefallen, denn die Fragen wurden kaum bis gar nicht be­antwortet.

Herr Friedrich F. ist im Jahr 2016 bereits zweimal angezeigt worden, weil er mit einem Bus mit der Aufschrift „Heil Hitler“ durch Graz gefahren ist. Auf seiner Homepage wur­den Besucher und Besucherinnen mit dem Gruß „Heil Hitler“ begrüßt. Es ist bekannt, dass er im September 2015 an einer Kundgebung der rechtsextremen „Partei des Vol­kes“ teilgenommen hat, und er selbst schreibt, dass er immer wieder mit den rechts­extremen Identitären in Kontakt gewesen ist. Man kann also klar festhalten, Herr Fried­rich F. hat einen einschlägig rechtsextremen Hintergrund.

Ich habe mir die Frage gestellt, wie es passieren kann, dass jemand, der so oft rechts­extrem aufgefallen ist, nicht intensiver beobachtet wird. Deswegen habe ich auch diese Anfrage gestellt. Die Fragen in meiner Anfrage sind aber leider gar nicht bis nur sehr ausweichend beantwortet worden.

Der Fall Friedrich F. verweist für mich aber auf ein viel größeres Problem, nämlich auf die Ausweitung des Rechtsextremismus in Österreich. Ich wollte unter anderem vom Herrn Innenminister wissen, wie viele Personen und Organisationen in Österreich als rechtsextrem eingestuft werden können. Sie haben auch diese Frage nur ausweichend beantwortet und dazu gesagt, dass Rechtsextremismus in Österreich ja per se nicht verboten ist. Da ist für mich schon die Wurzel des Problems: Sich auf die Position zurückzuziehen, dass Rechtsextremismus kein Straftatbestand ist, zeigt den fehlenden politischen Willen, eine verfassungs- und demokratiefeindliche Ideologie, wie sie der Rechtsextremismus auf jeden Fall darstellt, zu benennen und zu bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie widersprechen da auch ganz klar dem Verfassungsschutzbericht 2016 des damali­gen Innenministers Sobotka, in dem es ganz klar heißt, dass rechtsextremistische Ak­tivitäten „nach wie vor eine demokratiegefährdende Tatsache in Österreich“ darstellen.

Aus einer Anfragebeantwortung zum Fall Friedrich F. des Justizministeriums habe ich erfahren, dass es bis Ende Oktober 2017 bereits zu 1 052 Beschuldigungen und zu 93 Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz gekommen ist. Das ist ein historisch hoher Wert, und das zeigt auch, wie dringend notwendig es ist, dass wir uns in der Politik aktiv gegen rechtsextreme und demokratiefeindliche Ideologien und Tendenzen einset­zen, dass wir uns dagegen wehren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe Sie in meiner Anfrage auch gefragt, ob Sie als Innenminister vorhaben, den Rechtsextremismusbericht, der 2002 von der schwarz-blauen Bundesregierung abge­schafft worden ist, wieder einzuführen. Sie haben diese Frage mit Nein beantwortet und auf den Verfassungsschutzbericht verwiesen. Gestern haben wir Sozialdemokra­ten einen Antrag im Nationalen Sicherheitsrat eingebracht, der mit den Stimmen von Schwarz und Blau abgelehnt worden ist, gegen die Stimmen der Opposition. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Man könnte jetzt fast meinen, Sie verschließen sich per se einem solchen Rechtsextre­mismusbericht (Abg. Bösch: Woher wissen Sie das, Frau Kollegin? Wer hat Ihnen
das ...?),
weil Sie selbst 2016 Stargast eines rechten Kongresses in Oberösterreich ge­wesen sind. (Abg. Bösch: Herr Klubobmann, erklären Sie das! Woher weiß die Kolle­gin das?) Sie waren Referent beim rechten „Kongress der Verteidiger Europas“. Dieser Kongress und die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurden vom Verfassungsschutz beobachtet. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Herbert.)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite