Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 133

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

denfalls eine echte Diskriminierung ist, wenn man seine sexuelle Orientierung offenle­gen muss, um ein gewisses Rechtsinstitut, nämlich die Partnerschaft, einzugehen. Das ist völlig richtig; das ist ein Gedanke, den man, glaube ich, so vielleicht gar nicht gehabt hat. Ich habe daran bei der Einführung der Partnerschaft gar nicht gedacht, aber es ist richtig, es ist eine Form der Diskriminierung, dass man seine sexuelle Orientierung of­fenlegen muss, wenn man eine bestimmte Form der Partnerschaft eingeht. Man muss sich dann, so wie Sie sagen, überall deklarieren, und wenn man eine eingetragene Partnerschaft angibt, dann hat man das bereits damit gesagt.

Diese Kritik in diesem Punkt finde ich richtig, und es stellt sich daher auch die Frage, wie man auf dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagiert, noch dazu, wo die Ehe und die eingetragene Partnerschaft fast identisch ausgebildet sind. Es gibt praktisch keine Unterschiede mehr, insofern besteht ja keine Diskriminierung, aber pro­blematisch ist eben die Notwendigkeit, sich selbst zu deklarieren.

Es stellt sich jetzt die Frage: Wie geht man damit um? – Wir haben von Anfang an, vor der Einführung bereits darauf hingewiesen, dass bei Einführung der eingetragenen Partnerschaft genau das herauskommen wird, dass man das, wenn man das angleicht, irgendwann einmal feststellen wird und dass es dann zu einer Auflösung kommt be­ziehungsweise dass entweder die eingetragene Partnerschaft oder eben die Ehe ver­ändert wird.

Diese Entscheidung hat aber meines Erachtens doch etwas sehr Eigenartiges hervor­gebracht. Wenn man nämlich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wörtlich nimmt, so ergibt sich Folgendes – er hat an sich nur einen Ausdruck aus dem § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches herausgestrichen, sodass dieser jetzt folgen­dermaßen lautet –:

„In dem Ehevertrage erklären zwey Personen“ – nicht mehr: „zwey Personen verschie­denen Geschlechtes“ – „gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leis­ten.“ – Wenn der Verfassungsgerichtshof meint, dass sich zwei Menschen zusammen­finden, um Kinder zu zeugen – ich weiß nicht, was er damit sagen wollte, ob er damit meint, dass - - Wie gesagt, er hat hier offenbar etwas Missverständliches - - (Abg. Schie­der: Es muss nicht sein!) – Es muss nicht sein, aber es muss die Möglichkeit beste­hen, und wenn die völlig ausgeschlossen ist, dann kann es jedenfalls nicht im Sinne der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sein. (Abg. Schieder: Glaube ich nicht!)

Es gibt jedenfalls mehrere Möglichkeiten einer Lösung. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schieder.) Eine Möglichkeit ist, die eingetragene Partnerschaft ersatzlos zu strei­chen; das liegt auf dem Tisch. Die zweite Möglichkeit ist, die Ehe und die eingetragene Partnerschaft parallel weiterbestehen zu lassen und für beide Möglichkeiten, gleichge­schlechtliche und verschiedengeschlechtliche Gemeinschaften, zu öffnen. Die dritte Möglichkeit ist, beides abzuschaffen, sowohl die Ehe, wie sie jetzt besteht, als auch die eingetragene Partnerschaft, und etwas völlig anderes zu etablieren. Und die vierte Möglichkeit ist, die Ehe so bestehen zu lassen, wie sie jetzt ist, nämlich für verschie­dengeschlechtliche Partnerschaften, und etwas ganz anderes, das man für alle Men­schen öffnet, die ihr Zusammenleben regeln wollen, eine Art Pakt, zu etablieren, der dann keine Diskriminierung mehr ist, weil man sich nicht hinsichtlich seiner sexuellen Orientierung outen oder deklarieren muss.

Diese vier Möglichkeiten gibt es, und wir werden das jetzt in Ruhe diskutieren. Wie auch die Vorredner schon gesagt haben: Die erste Lesung ist ja üblicherweise dazu da, dass man einmal eine Diskussion startet. Das hätten wir selbstverständlich auch ohne diese erste Lesung gemacht, weil wir ja bis 1. Jänner 2019 hier eine Entschei-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite