chung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem ’Eurofighter Typhoon’ von Anfang 2000 bis Ende 2016 wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“
Untersuchungsgegenstand
I. Unzulässige Zahlungsflüsse
Aufklärung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe von Verkäuferseite Kosten für Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte in der Preisbildung berücksichtigt oder sonst dem Bund verrechnet wurden, auf welchen Wegen derartige Mittel verteilt und weiterverrechnet wurden, inwiefern dies der Käuferseite offen gelegt wurde, ob aus diesen Zahlungsflüssen Politiker, Amtsträger, Bedienstete oder Auftragnehmer des Bundes, der Länder oder anderer öffentlicher Körperschaften oder diesen jeweils nahestehende Personen Zahlungen, Provisionen oder sonstige Vorteile erhielten, ob dadurch gegen Gesetze, Ausschreibungsbedingungen oder Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen verstoßen wurde, in welcher Höhe der Bund dadurch geschädigt wurde, und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar jeweils bezogen auf
• die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Typenentscheidung,
• die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrags,
• die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrags,
• die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegengeschäften,
• die Beendigung des Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampfflugzeugen, sowie die Erfüllung der Informationsvorlagepflichten gemäß Punkt III.,
• die Zahlung der Kaufpreisraten,
• die Lieferung und Abnahme der Kampfflugzeuge,
• den Abschluss von Service- und Wartungsverträgen sowie die Lieferung von Ersatzteilen, und
• den laufenden Betrieb
betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.
II. Informationslage bei Vertragsabschluss
Aufklärung über die Informationslage und Entscheidungsgründe der Amtsträger und Bediensteten des Bundes betreffend die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages, insbesondere betreffend die Leistungsfähigkeit, den Preis, die Betriebs- und Wartungskosten und die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstandes und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar
• im Rahmen der Ausschreibung und Typenentscheidung
• im Rahmen der Verhandlungen über und den Abschluss des Kaufvertrages
• im Zeitpunkt der Leistung der vereinbarten Kaufpreiszahlungen
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