Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 151

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chung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsys­tem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampf­flugzeugsystem ’Eurofighter Typhoon’ von Anfang 2000 bis Ende 2016 wird ein Unter­suchungsausschuss eingesetzt.“

Untersuchungsgegenstand

I. Unzulässige Zahlungsflüsse

Aufklärung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe von Verkäuferseite Kosten für Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte in der Preisbil­dung berücksichtigt oder sonst dem Bund verrechnet wurden, auf welchen Wegen derartige Mittel verteilt und weiterverrechnet wurden, inwiefern dies der Käuferseite offen gelegt wurde, ob aus diesen Zahlungsflüssen Politiker, Amtsträger, Bedienstete oder Auftragnehmer des Bundes, der Länder oder anderer öffentlicher Körperschaften oder diesen jeweils nahestehende Personen Zahlungen, Provisionen oder sonstige Vorteile erhielten, ob dadurch gegen Gesetze, Ausschreibungsbedingungen oder Ver­tragsbedingungen oder sonstige Regelungen verstoßen wurde, in welcher Höhe der Bund dadurch geschädigt wurde, und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar jeweils bezogen auf

•             die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Typenentscheidung,

•             die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrags,

•             die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrags,

•             die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegen­geschäften,

•             die Beendigung des Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampf­flugzeugen, sowie die Erfüllung der Informationsvorlagepflichten gemäß Punkt III.,

•             die Zahlung der Kaufpreisraten,

•             die Lieferung und Abnahme der Kampfflugzeuge,

•             den Abschluss von Service- und Wartungsverträgen sowie die Lieferung von Ersatzteilen, und

•             den laufenden Betrieb

betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

II. Informationslage bei Vertragsabschluss

Aufklärung über die Informationslage und Entscheidungsgründe der Amtsträger und Bediensteten des Bundes betreffend die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages, ins­besondere betreffend die Leistungsfähigkeit, den Preis, die Betriebs- und Wartungs­kosten und die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite hinsichtlich des vertraglich vereinbar­ten Leistungsgegenstandes und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar

•             im Rahmen der Ausschreibung und Typenentscheidung

•             im Rahmen der Verhandlungen über und den Abschluss des Kaufvertrages

•             im Zeitpunkt der Leistung der vereinbarten Kaufpreiszahlungen

 


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