10.42.07

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben das Gesetz zur Universitätsfinanzierung heute Gott sei Dank an sehr prominenter Stelle, zu guter Sendezeit auf der Tagesordnung. Das gibt mir einmal die Gelegenheit, die Sache von der anderen Seite anzugehen, nämlich mich mit den Fragen, mit denen sich die neue Bundesregierung intensiv beschäftigt, auseinan­derzusetzen. Die Antworten auf diese Fragen sind auch in dem die Wissenschaft be­treffenden Abschnitt des Regierungsprogramms und auch in diesem Gesetz erkenn­bar.

Was sind die wichtigen Fragen, die man sich diesbezüglich als Regierung stellen soll­te? – Frage eins: Was wollen eigentlich die Studierenden? – Die Studierenden wollen gute Lehrende; die Studierenden wollen Lehrende, Professoren, die ausreichend Zeit haben, um sich mit den Studierenden zu beschäftigen. (Abg. Krainer: Sie wollen stu­dieren dürfen!) Die Studierenden wollen eine gute Infrastruktur, sie wollen nicht auf der Stiege sitzen oder irgendwo im Juchhe. Die Studierenden wollen gute Betreuungsver­hältnisse; die Studierenden wollen, dass die Studien studierbar sind, das heißt, dass sie zum Beispiel auch in der Lage sind, in Mindestzeit zu studieren, und die Rahmen­bedingungen dergestalt vorliegen.

Nichts davon liegt derzeit auf den Universitäten vor, nichts von diesen Punkten liegt vor! Das liegt selbstverständlich auch in der Verantwortung der SPÖ, die die Bildungs- und Hochschulpolitik in den letzten Jahren ja maßgeblich mitzuverantworten hatte. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Die zweite wichtige Frage, die wir uns stellen: Was wollen die Universitäten? – Die Universitäten, die Führungskräfte in den Universitäten wollen Planbarkeit, Verlässlich­keit. Die Universitäten wollen selbstverständlich ausreichende Mittel; die Universitäten wollen genug Kapazitäten, gute Kapazitäten, Laborplätze, Hörsäle et cetera. Sie wollen natürlich – auch zu Recht – mehr Personal, um bessere Betreuungsverhältnisse si­cherzustellen, und – das ist das Ergebnis von vielen Gesprächen, die ich mit Profes­soren und Rektoren führe – sie wollen weniger Verwaltung. Die Verwaltung bringt die Universitäten nahezu um. Also auch da besteht ganz erheblicher Aufholbedarf – ein Zustand, den die SPÖ mitzuverantworten hat. Und ich gebe Ihnen völlig recht, Herr Kollege Kern, es ist notwendig, vieles zu verbessern, und wir beginnen jetzt damit, indem wir diesen Paradigmenwechsel einleiten! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Diese Zeiten sind vorbei, neue Zeiten brechen an! Wir haben in den Fokus unserer Hochschulpolitik Dinge wie Qualität, Leistung, effektiver und effizienter Umgang mit Ressourcen, Outputorientierung – wir sollten uns auch die Frage stellen, was am Ende herauskommen soll, und nicht immer nur die Frage, wie viel Geld wir zu Beginn hi­neinstecken! –, Planbarkeit und Transparenz gestellt.

Dieses Gesetz ist ein erster Schritt, ein richtiger Schritt, ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung sorgt mit diesem Gesetz für die Erreichung folgender Ziele: Die Bundesregierung sorgt dafür, dass es durch diese Maßnahmen selbstver­ständlich eine Qualitätsverbesserung in der Lehre, eine massive Verbesserung der Be­treuungsverhältnisse und somit eine Qualitätsverbesserung gibt. Die Bundesregierung sorgt mit diesem neuen Finanzierungsmodell selbstverständlich dafür, dass die Plan­barkeit aus Sicht der Universitäten deutlich besser wird. Die Bundesregierung sorgt mit diesem Gesetz selbstverständlich auch dafür, dass Transparenz und Zielsicherheit der Finanzierung deutlich erhöht werden. Wir haben ein neues Modell, kein Gießkannen­modell, sondern ein Dreisäulenmodell, das klar zwischen Mitteln für die Lehre, Mitteln für die Forschung und Mitteln für die Infrastruktur differenziert – das ist also eine deut­liche Verbesserung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich bitte zwei, drei Sätze zu einem Dauerthema sagen! Seitens der SPÖ wird uns immer vorgeworfen, die FPÖ sei bei den Zugangsbeschränkungen umgefal­len. Ich habe dazu zwei Punkte. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Erster Punkt: Die Lage hat sich in den letzten 20 Jahren auf den Universitäten massiv verändert. Jetzt kann man auf zweierlei Arten darauf eingehen: Die eine Art ist, die eigene Politik beharrend fortzuführen, sozusagen ideologiegetrieben, dogmengetrieben zu beharren, sich einzu­bunkern und starr weiterzufahren. Das wäre die eine Möglichkeit, die ist uns eher nicht so sympathisch. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) Das kennen wir eher von der SPÖ, dass sie mit ihrer Politik fortfährt, ohne zu reagieren, ohne auf geänderte Lagebedin­gungen einzugehen, wissend, dass die Politik in Wahrheit nicht passt, weil man an der Realität schon erkennt, dass die eine oder andere Sache nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat. In diesem Fall beharrt man auf seiner Position betreffend Zu­gangsbeschränkungen. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Im Übrigen: Wo ist die SPÖ bei den Zugangsbeschränkungen gestanden? – Die letz­ten Regierungen haben ja bereits massivste Zugangsbeschränkungen eingeführt. Ist da die SPÖ nicht umgefallen? Wo waren Sie damals?, frage ich Sie, wenn Sie uns das jetzt vorwerfen.

Was wir jetzt gemacht haben, ist, auf Grundlage des Iststandes, nämlich bestehender Zugangsbeschränkungen, diese zu adaptieren, besser zu machen, fairer zu machen und transparenter zu machen, also die Prozesse, die Zugangsprozesse transparenter und zielorientierter zu machen.

Ich möchte das Stichwort ETH-Zürich-Modell vielleicht in zwei, drei Sätzen erklären. Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass den Studierenden ausreichend Zeit gegeben werden muss, um festzustellen, ob man zu einer Universität passt, und dass der Universität Zeit gegeben werden muss, um festzustellen, ob dieser Studieren­de oder diese Studierende zur Universität passt.

Da sind wir uns völlig einig, Herr Kollege Kern, wenn Sie sagen – und ich habe mir das genau aufgeschrieben –, „alle, die studieren wollen und dazu auch befähigt sind“, sol­len auch studieren dürfen. – Dieses Modell stellt genau das sicher. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein kurzer Satz sei auch noch zum zweiten Thema, das Sie uns immer wieder vorwer­fen, gesagt, nämlich zu den Studiengebühren. Sie sagen, wir zocken jetzt die berufs­tätigen Studierenden ab, indem wir diese Studiengebühren wieder einführen.

Zur sachlichen Richtigstellung: Erstens geht es da darum – das wissen Sie ja auch –, dass Studiengebühren in diesem Fall nur bei Überschreitung der Mindeststudiendauer plus zusätzlicher Toleranzsemester anfallen. Sie stellen das immer so dar, als ob da die Studierenden von Beginn an sofort mit einer Steuer abgezockt würden. Im Übrigen ist das keine Steuer, sondern gibt es ja eine Gegenleistung, also kann das keine Steu­er sein. Gebühr und Gegenleistung sind genau die richtigen Ausdrücke in diesem Zu­sammenhang. Wir fordern natürlich von den Universitäten auch entsprechende Gegen­leistungen für diese Gebühren, geben den Universitäten aber auch Freiheiten und Mög­lichkeiten, sich, was ihre eigenen Leistungen betrifft, im Rahmen ihrer universitären Au­tonomie auf Grundlage des UG 2002, das auch von einer schwarz-blauen Regierung beschlossen wurde und nach wie vor ein moderner Meilenstein in der Universitätsge­setzgebung ist, bestmöglich zu entwickeln. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich fasse zusammen: Selbstverständlich findet hier ein Paradigmenwechsel statt – das mag jetzt der SPÖ nicht gefallen –, ein Paradigmenwechsel in Richtung Qualität, in Richtung Leistung, in Richtung verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, in Rich­tung Planbarkeit und Transparenz. Wir vergessen aber selbstverständlich die soziale Komponente nicht; das wird auch immer unter den Tisch gekehrt. Wir vergeben nach wie vor 220 Millionen Euro an Sozialstipendien. Also tun Sie bitte nicht so, als ob wir im sozialen Bereich nicht auch ausreichend Vorsorge träfen! (Abg. Rosenkranz: Genau!)

Wir haben dafür gesorgt – Sie haben den vor der Sommerpause gefällten Beschluss von SPÖ, FPÖ und Grünen auch schon angesprochen, da war auch die Freiheitliche Partei maßgeblich daran beteiligt –, den Universitäten deutlich mehr Mittel zur Verfü­gung zu stellen, nämlich 1,35 Milliarden Euro mehr Mittel. Es gibt also mehr Geld. Kei­ne einzige Universität bekommt weniger Geld, sondern alle bekommen in der nächsten Leistungsperiode 2019 bis 2021 eine Erhöhung im Bereich von 7 Prozent bis 15 Pro­zent.

Wir sorgen für eine transparente Finanzierung; wir schaffen mit diesem Gesetz mehr IT-Plätze, und wir schaffen ein faires Aufnahmeverfahren. Neu ist auch, dass nicht zu­gelassene Studierende im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens die Möglichkeit haben, einen Feststellungsbescheid zu verlangen, und damit auch Rechtsmittel ergreifen kön­nen. Weitere Schritte werden noch folgen.

Unser Ziel ist es, Österreich wie in vielen anderen Bereichen auch im Hochschulbe­reich vom Pannenstreifen wieder auf die Überholspur zu bringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.