14.13.31

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP)|: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Kollege Noll! Danke selbstverständlich für Ihre Anregung! Ich glaube, es ist unstrittig, dass die Anregung bezüglich der Gerichtsgebühren eine richtige ist. Die Regierung, die in vielerlei Bereichen Entlastung und Deregulierung in ihr Programm geschrieben hat, hat auch diese Punkte, insbesondere auch jenen Punkt, den Sie heute hier eingebracht haben, in ihrem Programm stehen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ich muss eine kleine Korrektur für die Öffentlichkeit machen. Sie sprechen von der Überfinanzierung der Justiz. Das ist halt nur bis zu dem Punkt richtig, an dem der berühmte Strafvollzug mit all seinen Folgen, auch was die Gesundheitsthemen im Maß­nahmenvollzug betrifft, miteinbezogen wird, weshalb natürlich durch die Gerichtsge­bühren keine vollüberdeckende Finanzierung der Justiz gegeben ist.

Ich sage aber auch dazu, dass die budgetäre Frage insbesondere im Zusammenhang mit der Justiz nicht die abschließende sein kann. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Justiz eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, die nicht nur von der Selbstfinanzierung, von der Wirtschaftlichkeit abhängig gemacht werden kann. Sie ist eine der Gewalten dieses Staates.

Es wird daher mit Sicherheit weitreichende Debatten zu geben haben, nicht nur im Zu­sammenhang mit den Gebühren, sondern auch darüber, wo die Justiz einzustufen ist – ist sie in den Bereich Sicherheit einzustufen? –, damit wir diese staatliche Kernaufgabe ernst nehmen und auch erfüllen können.

Eine kleine Anregung zu diesem Antrag möchte ich aber trotzdem machen. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, jetzt einen Punkt aus diesem Gebührensystem herauszu­nehmen, herauszupicken, sich damit zu beschäftigen und dann zu sagen, wenn wir das abgehakt haben, ist alles gut. Es gibt in diesem Gebührengesetz, das natürlich auch eine nicht unkomplexe Regelung für all jene, die sich damit beschäftigen, ist, eine ganze Reihe von Befreiungen, aber auch Belastungen, die durchaus nicht mehr zeitge­mäß und auch nicht mehr der neuen Art der Verfahren angemessen sind.

Ich rege das an und ich freue mich auf eine breit angelegte Diskussion im Justizaus­schuss nicht nur zu diesem einen Punkt, sondern auch zu vielen anderen im Gebüh­rengesetz. Diese Regierung steht für Entlastung, sie wird es auch in diesem Bereich tun können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schimanek.)

14.15

Präsidentin Anneliese Kitzmüller|: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.