14.58.39

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Kollegen! Ich halte es für einen Abwägungsprozess, und wir werden uns das im Ausschuss sehr genau anschauen müssen. Einerseits ist mir aus der Praxis klar: Wenn wir uns die Bestimmungen in § 187 ZPO fortfolgend an­schauen, dann ist klar, dass Zusammenlegungen von einzelnen Parteien wie auch im­mer auf der klagenden oder beklagten Seite vonstattengehen können. Aber anderer­seits ist es auch ein großes Risiko, Massenverfahren anzustrengen, die letztendlich dazu führen, dass wir eine unausgeglichene Vorgehensweise beziehungsweise im Be­reich des Gerichts einen unausgeglichenen Zugang haben. Daher bin ich absolut der Überzeugung, dass wir dieses Gruppenverfahren durchaus brauchen, wir es uns aber auch im Regelungsinhalt genauestens anschauen müssen, sodass es nicht zu einer überbordenden, einseitigen Klärung der Mächtigeren, die in einem Gerichtssaal mittler­weile auftreten, kommen kann.

Daher: Wir haben viele Instrumente gesetzt, und wir haben zuvor auch schon über das Gerichtsverfahren, nämlich über die Gerichtsgebühren, gesprochen. Wir verändern in Österreich jetzt mittlerweile leicht die Lage, dass der wirtschaftlich Stärkere agiert und der wirtschaftlich Schwächere unterliegt, weil er auch die finanziellen Mittel dazu nicht mehr hat.

Daher glaube ich, dass dieses Gruppenverfahren ein notwendiges Instrument ist. Wie es aber rechtlich, inhaltlich ausgestaltet sein wird, das, glaube ich, sollte man im Aus­schuss intensiv diskutieren und darüber dementsprechend auch eine rechtliche Rege­lung vollziehen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Danke schön.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 96/A dem Justizausschuss zu.