14.09

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kopf, ich muss leider widersprechen. Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent war natürlich ein Vorschlag der ÖVP.

Was die SPÖ vorgeschlagen hat, weiß ja ganz Österreich: Wir wollten eine ehrliche Erbschaftssteuer für Millionenerbschaften und eine Vermögensteuer für Millionen­ver­mögen. Das war unser Vorschlag, den kennt ganz Österreich. Insofern sind alle an­ders­lautenden Vorschläge von Ihnen gekommen. (Abg. Kopf: Alternative sollte man ...!) Genauso war die Erhöhung der Umsatzsteuer nicht unser Vorschlag, sondern kam von der ÖVP.

Eine zweite kleine Vorbemerkung habe ich noch, Herr Finanzminister, Sie haben es ja selbst schon angesprochen: Sie konnten nicht die gesamte Anfrage beantworten. Sie haben es damit begründet, dass Ihnen diese Zahlen nicht auf Knopfdruck elektronisch vorliegen. Man müsste sie halt ein bissel zusammenrechnen und Papier in die Hand nehmen. Ganz ehrlich: Sie haben für die Beantwortung einer Anfrage zwei Monate Zeit, weil man davon ausgeht, dass Sie das nicht elektronisch vorliegen haben.

Dieses Anfragerecht der Abgeordneten gibt es ja nicht erst seit der Erfindung der EDV, sondern es stammt aus einer Zeit, in der, wenn man gefragt hat, wie hoch die Mais­ernte im Raum Lemberg war, ein reitender Bote losgeschickt wurde, um das irgend­wie zu eruieren; und der hatte halt zwei Monate Zeit. – Deswegen haben Sie zwei Monate Zeit. Es gibt also zwei Varianten: Entweder Sie nützen diese Zeit und müssen mitunter auch einmal Papier in die Hand nehmen und etwas zusammenrechnen – wie das über Jahrzehnte auch gar nicht anders ging –, oder wir verkürzen einfach die Beantwor­tungsfrist. Wenn es nur um Daten geht, die auch elektronisch auf Knopfdruck verfügbar sind, dann setzen wir doch die Beantwortungsfrist auf 14 Tage! Zu sagen, ich beant­worte nur das, was ich elektronisch habe, aber zwei Monate zu brauchen, passt nicht zusammen. Insofern können Sie es sich aussuchen: Sie antworten innerhalb von 14 Tagen oder Sie nehmen auch Papier in die Hand und haben einen gewissen Auf­wand bei der Beantwortung von Anfragen.

Zur Sache selbst, erstens zur Frage Niedrigzins- oder Nullzinszeit: Der Zinssatz für Sparbücher ist seit den Siebzigerjahren fast durchgehend immer unter der Inflation. Das ist kein neues Phänomen. Es stimmt schon, dass die Zinsen auf Sparbücher in den Siebzigerjahren vielleicht 5 Prozent betragen haben, aber die Inflation lag bei 7, 8, 9 Prozent. Das ist nichts Neues. Das ist ein Phänomen und immer schon so gewesen. Es gibt nur ganz wenige Jahre, in denen das nicht der Fall war. Schauen Sie sich die Daten der OeNB an, die hat ja eine schöne Statistik! Es sind ganz wenige Jahre, in denen das nicht der Fall war.

Zweitens: Unser Problem in unserem Steuersystem ist – ganz ehrlich – schon ein anderes. Wenn Sie nämlich arbeiten gehen und mit Arbeit Ihr Geld verdienen, zahlen Sie viel, viel höhere Steuern, als wenn Sie das über Kapitalerträge oder über Vermö­genserträge erzielen. Wenn Sie 50 000 Euro im Jahr durch Arbeit erwirtschaften, dann ist die Steuer- und Abgabenbelastung darauf – und da muss ich immer beides rech­nen – 33 000 Euro. Wenn Sie das hingegen über Zinsen, zum Beispiel, erwirtschaften, beläuft sich das auf 12 500 Euro. – Das ist unser Problem, dass Arbeit bei uns viel zu hoch besteuert ist und Kapitalerträge, Vermögenserträge im Verhältnis dazu viel zu niedrig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kopf und Winzig.)

Es ist schon erschreckend, dass Sie jetzt noch immer darüber nachdenken, wie Sie Kapitalerträge noch niedriger besteuern können, anstatt dass wir darüber reden, wie wir endlich die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken (Abg. Wöginger: Das tun wir! – Abg. Kopf: Ja!), weil die in diesem Land zu hoch sind, nicht jene für Kapital und Vermögen. (Abg. Winzig: Das tun wir gerade, der Familienbonus ist auch Steuer­senkung!) Das ist ja das Problem! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt aber eine einfache Variante. Natürlich, wenn jemand 3,40 Euro Zinsen be­kommt (Abg. Wöginger: Jetzt müssen wir dann mitstimmen!) und davon dann 25 Pro­zent – das sind, weiß ich nicht, 82 Cent – KESt zahlen muss, ergibt das wenig Sinn; aber um die geht es gar nicht. Was wir machen können, ist, Kapital- und Vermögens­erträge einfach genauso wie Arbeitserträge zu besteuern. Wir können die einfach zu­sammenführen. Das führt dazu, dass 40 oder 50, 60 Prozent weniger zahlen als heute, aber ein paar wenige zahlen dann vielleicht auch einmal einen gerechten Beitrag. Das heißt, jemand, der dann 100 000, 200 000, 300 000 Euro verdient, zahlt nicht mehr ein Drittel von dem, was jener bezahlt, der arbeiten geht und dasselbe Einkommen hat, sondern gleich viel.

Denken wir doch darüber nach, wie wir dafür sorgen können – wenn es um die Ge­rechtigkeit zwischen den Einkommen geht (Zwischenruf der Abg. Winzig) –, dass alle Kapitalerträge gleich besteuert werden, unabhängig davon, wie man das Geld verdient! Davon sind wir heute weit entfernt. Da haben Sie unsere Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Winzig.)

14.14

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

*****

Bevor ich das Wort Herrn Abgeordnetem Brückl erteile, teile ich Ihnen mit, dass das Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Obernosterer und Wurm betreffend den Antrag 107/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutz­gesetz – TNRSG geändert wird“, zurückgezogen wurde. Das heißt, wir kommen nach dieser Kurzdebatte zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag.

*****

Bitte schön, Herr Abgeordneter Brückl.