14.23

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Die KESt habe seit der Erhöhung der Ausschüttungen auf Dividenden keine Mehreinnahmen gebracht. – Schauen wir uns das an!

Der Herr Finanzminister hat erwähnt, es habe im Jahr 2015 Vorzieheffekte gegeben. – Wenn wir einen Durchschnitt über die Jahre 2015, 2016, 2017 bilden, dann sehen wir, dass die durchschnittlichen Einnahmen dieser drei Jahre deutlich höher waren als jene der fünf Jahre zuvor. Also da habe ich Probleme, das nachzuvollziehen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Bei den kleinen Sparern wird abgeräumt. – Jetzt muss man einmal schauen, wer denn überhaupt die kleinen Sparer sind. Wenn es kleine Sparer sind, die wirklich Einkommen haben, die unter 1 250 Euro liegen, die also keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, dann können sich diese Sparer die Kapitalertragsteuer auf ihre Sparbücher, die sie zahlen, vom Finanzamt wieder zurückholen. – Also von Ab­räumen kann da keine Rede sein.

Ein dritter Punkt zu Herrn Kollegen Kopf: Wenn die Erträge gering sind, dann soll man in andere Anlageprodukte ausweichen. – Huch, kann ich da nur sagen, davor möchte ich wirklich warnen. Ein Beispiel aus der jüngsten Zeit ist mir noch gut in Erinnerung, nämlich die Wienwert-Insolvenz, sollten Sie das schon vergessen haben, Herr Kollege Kopf! (Abg. Haubner: Das kommt aber aus Wien!) Andere Firmen versprechen sagenhafte Renditen in der Größenordnung von nicht nur 8, sondern manche sogar von 10 Prozent – etwa KitzVenture und Ähnliche. Dazu kann ich nur sagen: Finger weg!

Ich weiß auch – das haben mir jüngst die Vorstände der Finanzmarktaufsicht gesagt –, dass viele Menschen in spekulative Veranlagungen à la Bitcoin gehen. Auch dazu kann ich nur sagen: Hände weg davon, das ist nichts für kleine Sparer! Das sind hochspekulative Veranlagungen. Wer das Geld dafür hat, der soll es tun, aber er muss damit rechnen, dass das Geld verloren ist.

Nun zum eigentlichen Thema: Ja – Kollege Krainer hat es schon angedeutet –, jeder Euro soll gleich hoch versteuert werden, egal, wie er verdient wird. Diesen Grundsatz haben wir im Steuerrecht lange gehabt, das war das synthetische Prinzip der Einkom­mensbesteuerung. Dorthin sollten wir auch wieder zurück, denn ich sehe, ehrlich gesagt, nicht ein, warum Einkommen aus Arbeit mit bis zu 55 Prozent besteuert wird, wohingegen Einkünfte aus Kapitaleinkommen eben nur mit 25 Prozent oder 27,5 Pro­zent versteuert werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Herr Kollege Loacker, hören Sie noch ein bisschen zu!

Schauen wir uns jetzt die Verteilung der Einkünfte aus Kapitalvermögen an! Es gibt eine Studie vom Institut für Ungleichheitsforschung auf Basis der sogenannten HFCS-Daten, das sind jene Daten, mit denen die Oesterreichische Nationalbank die Ver­mögen erhebt, und da zeigt sich Folgendes: Für die unteren 95 Prozent – 95! – der privaten Haushalte spielt diese Einkunftsart praktisch keine Rolle. Diese rund 95 Pro­zent der Haushalte verdienen im Jahr durchschnittlich 37 000 Euro, und 3,2 Prozent, minimale 3,2 Prozent sind auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zurückzuführen.

Wo aber spielen diese Einkommen eine Rolle? – Beim Top-1-Prozent, beim obersten Prozent der privaten Haushalte! Die verdienen im Durchschnitt nämlich 316 000 Euro, und bei denen machen die Einkünfte aus Kapitalvermögen 32,5 Prozent aus. Also ein Drittel der gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt dem obersten Einkom­mens­prozent der privaten Haushalte zugute.

Aus diesem Grund bin ich dafür, dass wir zu diesem Grundsatz zurückkehren, dass wir Erträge aus Kapitaleinkommen nicht mit 25 und 27,5 Prozent, sondern wie Einkommen mit bis zu 55 Prozent besteuern. Davon profitiert ein Großteil der privaten Haushalte, und die Einnahmen aus dieser Maßnahme, die im Übrigen auch der deutsche Finanz­minister Schäuble vorgeschlagen hat, die zusätzlichen Steuereinnahmen aus dieser Maßnahme würden bei 1 Milliarde Euro liegen; auch das hat das Institut für Ungleich­heitsforschung errechnet.

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, es wäre Zeit für einen Schluss­satz. – Danke.

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Ich bin schon beim Schlusssatz: Diese 1 Milliarde Euro könnte dafür verwendet werden, das unterste Einkommensdrittel zu entlasten. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.29

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es ist nun niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.