Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 13

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das werden wir definitiv tun, denn Sie haben recht, das ist, wenn man das Thema ernst nimmt, ein genauso wesentlicher Bestandteil wie ordentliche Strafen für diejenigen, die sich etwas zuschulden kommen lassen. Die Frauenministerin ist in diesem Bereich schon aktiv, ich kann Sie nur einladen: Vielleicht setzen Sie sich auch mit der Frauenministerin zusammen, um dieses Thema gemein­sam zu betreiben. Ich glaube, das ist ein Thema, bei dem wir durchaus parteiüber­greifend zusammenarbeiten sollten.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur Zusatzfrage von Frau Abge­ordneter Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Gewaltschutz ist in der Tat ein wichtiges Thema. In Österreich haben wir hervorra­gende Gewaltschutzgesetze. Wir werden jetzt auch begutachtet, weil wir uns auf Ebene des Europarates einer großen Initiative angeschlossen haben, nachdem von­seiten Österreichs auch die entsprechende Ratifizierung erfolgt ist. Der Bericht und der Schattenbericht werden demnächst vorliegen.

Es ist in der Tat so, dass Prävention in allen Bereichen ein ganz wichtiger Faktor sein wird – also das Erhöhen von Strafen alleine ist es nicht. Wir haben ja erst im Jahr 2016 die Strafen für Sexualstraftaten und Gewalttaten erhöht, und Herr Kollege Mahrer ist auch immer ein Befürworter der Präventionsmaßnahmen gewesen, zum Beispiel für Hochrisikoopfer.

Daher auch meine Frage in diese Richtung: Kollegin Edtstadler sagt, Prävention, Opferschutz und Täterarbeit sind genauso wichtig wie das Strafausmaß, das Sie jetzt noch einmal erhöhen wollen. Wie stehen Sie persönlich dazu? Auch das Frauen­volks­begehren beinhaltet ja einen großen Bereich zum Gewaltschutz, leider hat sich bisher noch kein Regierungsmitglied positiv zum Gewaltschutz geäußert. Wie stehen Sie persönlich zu Opferschutz und Täterarbeit, Herr Bundeskanzler?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Zu Opferschutz und Täterarbeit habe ich eine klar positive Haltung, und insofern gebe ich Ihnen zu 100 Prozent recht, dass das genauso wichtig ist wie härtere Strafen. Ich sehe das nicht als Entweder-oder, sondern eigent­lich als Sowohl-als-auch, um ehrlich zu sein. Ich glaube, dass sich das auch nicht widerspricht. Wir können beide Maßnahmen setzen, und beide werden gut sein.

Weil Sie angesprochen haben, dass es da eine Veränderung in der letzten Bun­des­regierung gab: Das stimmt, allerdings wurden da die Mindeststrafen nicht erhöht, und genau das halte ich eigentlich für eine Notwendigkeit (Abg. Heinisch-Hosek: Doch, schon! Wurden schon erhöht!), wenn man sich manche Entscheidungen anschaut. Das ist keine Kritik an den Richtern (Abg. Heinisch-Hosek: Für Vergewaltigung wurden sie enorm erhöht!) – in manchen Bereichen aber nicht –, so will ich das nicht verstanden wissen, sondern die Richter arbeiten mit der Gesetzeslage, die es eben gibt, und für die Gesetzeslage, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sind Sie zuständig. (Abg. Heinisch-Hosek: ... 15 Jahre, Herr Bundeskanzler!)

Wenn ich den zweiten Gedanken, zum Frauenvolksbegehren, noch ausführen darf: Sie haben vollkommen recht, es gibt Aspekte in diesem Volksbegehren, die ich sehr positiv sehe, aber es gibt Aspekte wie zum Beispiel die 30-Stunden-Woche, die ich nicht positiv sehe, weil ich das als wirklich gefährlich für unseren Standort erachten würde. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir kommen zur 4. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Matthias Strolz. – Bitte.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite