Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 26

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Ich hoffe, dass Ihre Frage nicht zu einer weiteren Verwirrung darüber beiträgt, sondern dazu beiträgt, Klarheit zu schaffen, deutlich zu machen, dass es auch wirklich kommt. Ich bitte aber auch, meine Aussagen ernst zu nehmen, vor allem wenn ich etwas acht Mal sage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Neubauer: ... Problem im kleinen Finger!)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Rund 2,5 Millionen Menschen arbeiten in Österreich, verdienen aber so wenig, dass sie keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Natürlich zahlen diese Menschen aber Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuern und werden dadurch relativ stärker belastet als die obere Einkommensschicht. Durch den Familienbonus soll dieses Ein­kommensdrittel, das untere Einkommensdrittel, das ohnehin schon Realeinkommens­verluste erleiden musste, nun in einem sehr mageren Ausmaß, nämlich in der Größen­ordnung von etwa 250 Euro pro Kind, entlastet werden. Betroffen davon ist immerhin ein Drittel aller Kinder.

Meine Frage an Sie, Herr Bundeskanzler: Ist es wirklich Ihr Ernst, dass Sie die Kinder dieses unteren Einkommensdrittels mit nur 5 Prozent des gesamten Entlastungs­volu­mens abspeisen wollen – rund 75 Millionen Euro sind das –, während die oberen beiden Einkommensdrittel mit mehr als 1,4 Milliarden Euro entlastet werden sollen? (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen, welche die erste Maßnahme war, die diese Bundes­regierung beschlossen hat, nämlich: eine Entlastung für die kleinen Einkommens­bezieher, für all jene, die unter 1 900 Euro verdienen. Das war die erste Maßnahme, die wir durch die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesetzt haben; also auch eine Entlastung für Menschen, die nicht oder kaum Steuern zahlen.

Was den Familienbonus betrifft, so ist das eine Maßnahme, die sich im Vergleich zur Absetzbarkeit der Familienbetreuung, wovon höhere Einkommen überproportional stark profitiert haben, an alle richtet, die Steuern zahlen.

Sie haben aber vollkommen recht, eine Steuerentlastung entlastet natürlich vor allem Menschen, die Steuern bezahlen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben aber ganz bewusst Maßnahmen gesetzt, um vor allem auch AlleinerzieherInnen oder Allein­verdiener zu entlasten, selbst wenn sie keine Steuern bezahlen (Abg. Rossmann: Keine Lohn- und Einkommensteuer!), weil wir diese Menschen natürlich auch zusätz­lich entlasten wollen.

Ich darf auch noch einen Gedanken zu Ende führen: Der Familienbonus schafft nun erstmals die Möglichkeit, dass Frauen und Männer, die 1 700 Euro brutto verdienen (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen) und ein Kind haben, vollkommen steuerfrei sind. Das ist, glaube ich, eine wirklich tolle Errungenschaft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 12. Anfrage, jener des Abge­ordneten Thomas Drozda. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Bundeskanzler, guten Morgen! Ich habe mich bemüht, eine Frage zu stellen, die Sie noch nicht acht Mal beantwortet haben, aber auch ich bin nicht vor der Gefahr gewisser Redundanzen gefeit.

Kollege Zinggl hat schon die ORF-Unabhängigkeit angesprochen. Österreich wird ja in den letzten Wochen vielfach im Zusammenhang mit Polen und Ungarn erwähnt; zuletzt


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