Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 40

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Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Petition Don’t smoke. Das Nicht­raucherschutzgesetz muss umgesetzt werden. Dieses Gesetz wurde, wie wir wissen, bereits mit breiter Mehrheit im Jahr 2015 im Hohen Haus beschlossen und soll im Mai dieses Jahres in Kraft treten.

Was ist seither aber passiert? – Ganz plötzlich hat eine Regierungspartei, die ÖVP, eine Kehrtwende gemacht. Sie betreibt sozusagen Kindesweglegung und möchte von diesem Beschluss nichts mehr wissen. Mittlerweile gibt es auch die Initiative, dass ein Volksbegehren zu Don’t smoke eingeleitet werden soll. Bis dato haben bereits circa 500 000 Menschen dieses Volksbegehren unterschrieben. Ich hoffe natürlich, dass es in nächster Zeit noch um viele mehr werden mögen.

Wir wissen auch, dass laut Statistik circa 14 000 Menschen in Österreich jährlich an den Folgen des Rauchens sterben. Auch das darf nicht unkommentiert hingenommen werden. Ich meine, das ist eine sehr, sehr hohe Zahl. Das Volksbegehren Don’t smoke wäre ein wichtiger Beitrag dazu, dass diese Sterblichkeitsrate doch sehr deutlich gesenkt werden kann.

Mittlerweile haben sich auch viele Landeshauptleute für Don’t smoke ausgesprochen, und ich möchte die ÖVP-Kollegen daran erinnern, dass sich ihr ehemaliger Gesund­heitssprecher im Nationalrat, Kollege Rasinger, ebenfalls für die Unterstützung dieses Volksbegehrens ausgesprochen hat.

Mit der Gesundheit der Menschen darf auch in den Gaststätten nicht gespielt werden. Diese ist nämlich viel zu wertvoll. Ich möchte auch die neue Gesundheitssprecherin im ÖVP-Nationalratsklub, Frau Kollegin Schwarz, daran erinnern, dass sie zu dem Be­schluss des Jahres 2015 stehen möge, möchte sie aber auch einladen, in ihrer Ver­antwortung als Gesundheitssprecherin dieses Volksbegehren zu signieren. Es ist noch Zeit, sich für die Gesundheit der Menschen einzusetzen.

Geschätzte Damen und Herren, ich beziehe mich in meinen weiteren Ausführungen auf die Bürgerinitiative Nummer 16, „Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss be­zahl­bar werden!“ – und leistbar sein. Diesbezüglich geht es den Antragstellern um die Einführung eines Universalmietgesetzes, einer Zweitwohnsitz- und Leerstands­ab­gabe, aber auch darum, dass Wohnbauförderungsgelder zweckgebunden verwendet werden.

Ich denke, man müsste auch über eine Mietzinsbegrenzung ernsthaft diskutieren, denn es ist leider so, dass die Mieten permanent und in sehr kurzen Zeitabständen sehr stark steigen und vor allem die Geldbörsen der jungen Menschen über Gebühr stark belasten.

Kolleginnen und Kollegen, dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel das Burgen­land, wo wir das Projekt Startwohnungen bereits seit Jahren umsetzen. Über 290 Start­wohnungen gibt es bereits, gegenwärtig sind weiters über hundert Startwohnungen in Bau begriffen. Diese Wohnungen haben eine maximale Größe von 55 Quadratmetern mit einer Mietobergrenze von sage und schreibe 5 Euro pro Quadratmeter. Dies ist für die jungen Menschen im Burgenland positiv, damit sie, wenn sie in der Berufs­aus­bildung sind oder studieren, finanziell nicht über Gebühr belastet werden.

Ich glaube, das könnte auch als Beispiel für die übrigen Bundesländer dienen. Selb­ständiges Wohnen darf für die junge Generation zu keinem größeren finanziellen Brocken werden, auch dann nicht, wenn sie ihre Berufsausbildung bereits beendet haben. Ich hoffe, dass durch das Projekt Startwohnungen auch die Landflucht, speziell im Südburgenland, weiterhin eingedämmt werden möge.

Wir haben im Petitionsausschuss diese Bürgerinitiative dem Bautenausschuss zuge­wiesen, das ist vollkommen richtig. Ich möchte aber an die Regierungskoalition appel-


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