Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 55

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parteien einen Vorschlag einbringen, der, so wie das in der Vergangenheit immer akkordiert war, akkordiert ist.

Das Besondere an der heutigen Situation ist, dass drei Mitglieder des Verfassungs­gerichtshofes aus Altersgründen ausscheiden. So hat Dr. Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, die Altersgrenze erreicht, und auch Frau Dr. Berchtold hat die Altersgrenze erreicht. Es besteht daher diesmal die Möglichkeit, nicht nur einen Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof nachzunominieren, sondern gleich drei.

Der Kandidat Dr. Holzinger kam durch ein Ticket der Bundesregierung in den Verfas­sungsgerichtshof. Er wurde damals, in den Neunzigerjahren, von SPÖ-Bundeskanzler Vranitzky als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen, danach unter dem Bundeskanzler Gusenbauer als Präsident des Verfassungsgerichtshofes vorgeschla­gen.

Jetzt ist es so, dass seitens der Bundesregierung schon eine Entscheidung getroffen wurde und dass Dr. Brandstetter, ein Universitätsprofessor für Strafrecht, nun Dr. Holzinger nachfolgt, wodurch wir auch wieder einen Richter aus dem Bereich des Strafrechts im Verfassungsgerichtshof haben, denn Vizepräsidentin Dr. Bierlein, eine Strafrechtsexpertin, ist zur Präsidentin aufgestiegen, und diese stimmt bei Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofs nicht mit.

Meine Damen und Herren, ich habe gemeinsam mit Kollegem Stefan einen Vorschlag lautend auf Dr. Hauer eingebracht. – Dr. Hauer ist ein anerkannter Universitäts­pro­fessor an der JKU Linz. Er ist dort seit fast 20 Jahren Universitätsprofessor und lehrt öffentliches Recht, im Besonderen Verwaltungsrecht. Er hat mehrere Bücher sowie Kommentare geschrieben. Er hat eine Publikationsliste vorgelegt, die über 100 Pub­likationen aufweist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, nachzusehen, ob es in den vergangenen zwei Jahr­zehnten, seitdem er Ordinarius in Linz ist, irgendeine Kritik gegeben hat. (Abg. Scherak: Du hast nichts gefunden?) – Bis zu dem Moment des Vorschlages als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gab es nicht eine einzige Kritik an Professor Hauer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt könnte man ja auch sagen, nicht nur Universitätsprofessoren oder andere Juristen können einen Juristen kritisieren. An der Uni sind es vor allem Studenten, die Professoren kritisieren, daher habe ich natürlich auch bei der Hochschülerschaft nach­gefragt, ob es irgendeine Kritik an Professor Hauer gibt – Antwort: nein. Interessanter­weise gab es sogar eine offizielle Anfrage der Medien an die ÖH, ob es nicht Kritik an Professor Hauer gibt. Die hat das verneint, was dazu geführt hat, dass der Bericht nicht abgedruckt wurde, weil es ja keine Kritik gab.

Professor Hauer ist also ein seit Jahren anerkannter Universitätsprofessor, der über jeden Verdacht erhaben ist, kein guter Jurist zu sein.

Was die konkreten Vorwürfe, die medial gemacht wurden, betrifft, ist es wahrscheinlich auch interessant, sich anzuschauen, worauf sich diese konzentrieren. Sie konzen­trieren sich auf eine Spruchpraxis des EGMR (Abg. Jarolim: Ich glaube, es war eine Mitgliedschaft!), die sich in den vergangenen Jahren immer stärker herauskristallisiert hat (Abg. Mölzer: ... künstlich ...!), und das bietet Universitätsprofessoren natürlich in ihrer Kritik auch die Möglichkeit, das zu hinterfragen.

Ich darf ganz kurz noch weiter ausholen: Wie kam es dazu? Wie kam es zu den Grundrechten? Wie kam es zur EMRK, zur Menschenrechtskonvention? – Der grund­sätzliche Ansatz ist, dass man den Einzelnen vor den Eingriffen des Staates schützen wollte, das betraf also Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. In weiterer Folge hat sich der EGMR aber weiterentwickelt und hat daraus auch abgeleitet, dass


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