Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 56

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der Staat auch positive Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung, gegenüber seinen Individuen hat.

Was bedeutet das also? – Nicht nur dass der Staat nicht in meine Eigentumsrechte eingreifen darf, sondern dass er zum Beispiel auch sicherstellen muss, dass, wenn Versammlungsteilnehmer bei einer Versammlung sind, diese nicht von Dritten gestört werden, und es ist die Pflicht der Polizei, darauf zu achten, dass dies nicht passiert. Das bedeutet Schutz gegenüber unseren Schutzbefohlenen. Professor Hauer hat im Bereich der Fremdenpolizei festgestellt, dass ein Missverhältnis zwischen dem Schutz derer, die in Österreich ein Aufenthaltsrecht haben wollen, und dem Schutz derer, die bereits hier sind und Sorge vor kriminellen Handlungen haben, besteht.

In dem konkreten Aufsatz, der zitiert worden ist, geht Professor Hauer ganz konkret auf Einzelfälle ein. Sie können das nachlesen: Es geht um die Fälle Jakupovic, Yildic, Maslov, Nasri, B. gegen die Schweiz et cetera. In diesen ganz konkreten Fällen, in denen es darum geht, dass die Personen, die wegen Raubs, gewerbsmäßigen Ein­bruchs­diebstahls, gewohnheitsmäßigen Rauschgifthandels, aber auch Landfriedens­bruchs und anderen Straftaten verurteilt wurden, meint er, dass sie auch außer Landes hätten geschafft werden sollen – so, wie es der österreichische Staat oder andere Staaten in Europa vorgehabt haben. Der EGMR hat anders entschieden. Seine Mei­nung ist, dass in solchen Fällen schwerer Kriminalität die Außerlandesschaffung von straffälligen Ausländern aus Gründen der Menschenrechte angezeigt wäre. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Meine Damen und Herren! Es ist eine wissenschaftliche, aber natürlich auch eine politische Diskussion, und ich möchte auch darauf hinweisen, dass er persönlich die inkriminierte Formulierung, die medial verwendet wurde, um ihn zu diskreditieren, in seinem Aufsatz als überspitzte Formulierung bezeichnet hat. Er wollte mit dieser klar zum Ausdruck bringen, wofür er steht.

Ich glaube, dass die Lehre, die Wissenschaft und die freie Meinungsäußerung genauso Grundrechte unserer Verfassung sind (Beifall bei ÖVP und FPÖ – Abg. Scherak: Es geht darum, was er konkret geschrieben hat, nicht, ob er eine Meinung hat!) und dass dieses Recht nicht nur jeder Person in Österreich zusteht (Abg. Schieder: Das spricht ihm ja niemand ab! – Zwischenruf des Abg. Mölzer), sondern auch einem Universitäts­professor, vor allem, wenn er es auch wissenschaftlich darlegt. (Abg. Schieder: Es geht nicht darum, was er sagen darf, er soll nur nicht Richter werden! – Abg. Scherak: Ja eh, aber ich muss ihn ja nicht zum Verfassungsrichter machen! – Ruf bei der FPÖ: Nur weil Ihnen die Meinung nicht in den Kram passt! – Abg. Gudenus: Gesinnungs... von links, das Übliche!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie daher bitten, den Vorschlag Dr. Hauer zu unterstützen und in weiterer Folge gemeinsam mit uns zu überlegen, wie wir die Verfahren für die Auswahl von Verfassungsrichtern in Zukunft sowohl für die Kandidaten als auch für uns selbst eventuell neu gestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mölzer: Künstliche Empörung!)

12.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Andreas Schieder. – Bitte.

 


12.02.35

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Kollege Gerstl hat angesprochen, dass man durchaus auch darüber reden kann, wie man das Hearingverfahren in Zukunft abwickelt, um noch mehr Infor­mationen zu bekommen, wenn es so viele Bewerber gibt. Ja, der Diskussion kann man


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