Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 63

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sich im Vorfeld größtenteils schon haben ausrichten lassen, wen Sie wählen sollen. Ich weiß schon – Sie kennen Professor Hauer wahrscheinlich, und ich habe auch ein paar von den Kandidaten gekannt –, man hat im Vorfeld schon eine gewisse Meinung, aber wenn man das Hearing wirklich ernst nimmt, dann schaut man sich an, wie die Leute im Hearing sind. Da gibt es einfach Kandidaten, die besser waren, und es gibt Kan­didaten, die waren nicht so gut. Daher verstehe ich nicht, wie man sich im Vorfeld als Abgeordneter dieses Hauses von der Bundesregierung de facto schon ausrichten lässt, wen man nachher wählen soll.

Das ist dann nämlich ein Problem, dass wir dieses Hearing nicht ernst nehmen und dass wir uns hier als Abgeordnete im Hohen Haus nicht ernst nehmen. Das kann ich nicht nachvollziehen, insbesondere, da Sie damals dieses Hearing offensichtlich durchgesetzt haben.

Es ist so, dass sich anhand des Hearings meiner Meinung nach – man kann unter­schiedlicher Meinung sein, das ist gar keine Frage – eine Person herauskristallisiert hat, die die bestgeeignete oder zumindest eine von zwei bestgeeigneten ist. Das ist aus unserer Sicht Herr Hofrat Dr. Gottfried Musger vom Obersten Gerichtshof, den wir hier heute auch vorgeschlagen haben. Es ist zusätzlich – vorgeschlagen durch die SPÖ – Frau Dr. Prunbauer-Glaser, die aus unserer Sicht auch ausgezeichnet wäre. Das wären die zwei besten Kandidaten für dieses Amt. Sie haben zwei Sachen gemeinsam, sie haben einerseits gemeinsam, dass sie hervorragend geeignet wären, und sie haben vor allem gemeinsam, dass sie einem anderen Höchstgericht nicht ausrichten, dass dieses Höchstgericht mitverantwortlich für die multikriminelle Gesell­schaft ist.

Und noch einmal: Das ist keine wissenschaftliche Aussage, dass jemand mitver­ant­wortlich für die multikriminelle Gesellschaft ist, das ist eine polemische Aussage, die an und für sich im wissenschaftlichen Diskurs nichts zu suchen hätte. Sagen darf es natürlich jeder, das ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Frage, die wir aber heute als Abgeordnete dieses Hauses beantworten müssen – und das sind insbe­son­dere die Abgeordneten der ÖVP –, ist, ob Sie lieber jemanden im Verfassungsgerichts­hof sitzen haben, der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Wahrer der Freiheitsrechte, der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit in Europa ausrichtet, dass er schuld und mitverantwortlich an der multikriminellen Gesellschaft ist, oder ob Sie lieber jemanden im Verfassungsgerichtshof sitzen haben, der solche Ansichten nicht hat.

Ich bin der Meinung, es ist besser, wir haben Leute dort, die nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorwerfen, dass er mitverantwortlich an der multi­kriminellen Gesellschaft ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

12.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.

 


12.27.38

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was hätte das für eine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus sein können, wenn man dieses Hearing tatsächlich als ein Hearing ernst genommen hätte?

Da lädt man 40 Leute ein, weiß vorher schon, wer es wird, schleust sie im Viertel­stun­dentakt durch und entwürdigt damit in Wirklichkeit die Kandidatinnen und Kandidaten, setzt damit auch die Institution herab, für die sich diese KandidatInnen bewerben, und entwürdigt überdies dieses Haus. Kein Mensch in diesem Land kann glauben, dass


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