Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 65

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Das ist der Duktus, der dort herauskommt, und deshalb bin ich im Zusammenhang mit den anderen Beiträgen, die ich vom Kollegen Hauer gelesen habe, bis hin zu seinen Kommentaren zum Waffengebrauchsgesetz und Ähnlichem der Meinung, diesen Mann treibt nicht der Wille zur Erweiterung und Bekräftigung der Grund- und Menschen­rechte. Wer seine Publikationsliste durchliest, der weiß auch, dass Kollege Hauer mit den Grund- und Menschenrechten, mit Verfassung nichts zu tun hat. Nicht umsonst ist er am Institut für Verwaltungsrecht, das als Ausnahme in Österreich eben nicht Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sondern nur Verwaltungsrecht abdeckt. Dieser Mann ist keiner, dem der Schutz von Grund- und Menschenrechten ein wirkliches Anliegen ist, und deshalb will ich ihn im Verfassungsgerichtshof auch nicht sehen.

Letzter Satz: Kollege Stefan hat gesagt: Wer nur deswegen gegen Hauer ist, weil der Vorschlag von der FPÖ kommt, der soll das sagen, der soll aber nicht so tun, als ob es objektive Gründe gegen Hauer gäbe. – Das Argument stimmt nicht. Der Verfas­sungsgerichtshof ist über die Jahre, spätestens seit Ende der Siebzigerjahre durch die Umwandlung des Gleichheitssatzes zu einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot zu einem dezidiert politischen Gerichtshof geworden. Der Verfassungsgerichtshof ist auf der ganzen Welt, in den einzeln Ländern mit unterschiedlicher Ausprägung, immer ein politisches Grenzorgan. Richter am Verfassungsgerichtshof, Richterinnen an diesen Höchstgerichten haben immer nicht nur eine bloß juristische Aufgabe, die durch ihre juristische Qualifikation abgedeckt sein sollte, sondern sie haben ebenso als negativer Gesetzgeber auch eine politische Aufgabe. Das ist unter anderem der Grund dafür, warum es gerechtfertigt ist, auch weiterhin eine politische Besetzung für diese Höchst­gerichte vorzunehmen.

Da sage ich Ihnen ganz offen, ich halte Kollegen Hauer in der jetzigen Situation in Österreich, am Beginn des 21. Jahrhunderts, aufgrund der Dinge, die ich von ihm weiß und die wir von ihm wissen können, nicht für einen geeigneten Repräsentanten eines erweiterten Grund- und Menschenrechtsschutzes, nicht für einen Garanten für mehr Demokratie und Menschenrechte, sondern tendenziell, nach all dem, was ich von ihm bisher in Erfahrung gebracht habe, für jemanden, der einem gewissen Autoritarismus in diesem Staat eher Vorschub zu leisten bereit ist, als dass er hier die Grund- und Menschenrechte ausweiten und vorantreiben will. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wir haben deshalb auch Frau Kollegin Marcella Prunbauer-Glaser vorgeschlagen, nicht zuletzt deswegen, weil ich glaube, dass es in Zeiten wie diesen einfach eine Schande ist, wenn man ein Höchstgericht derart mit Richterinnen unterbesetzt lässt. Und das tut der Institution nicht gut, und dem Land auch nicht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler. – Bitte.

 


12.36.25

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich und andere Kollegen, die heute schon gesprochen haben, haben an diesen zwei Tagen an den Hearings teilgenommen. Es waren sehr intensive Tage, aber es war für mich als Bürger, als Abgeordneter eine sehr schöne Erfahrung, denn ich kann getrost sagen, dass sich hier durchweg sehr gute Kandidaten beworben haben. Sie haben sich sehr gut präsentiert, und ich darf mich bei jedem Einzelnen für das Kommen und für die sehr gute Präsentation bedan­ken.

Weiters ist auch festzuhalten, dass ich es sehr bedauere, dass die Namensliste der Kandidatinnen und Kandidaten durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt ist.


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