13.32

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Klubobmann Kern, ich habe Ihnen jetzt 20 Mi­nuten zugehört, und ich komme zu einer Schlussfolgerung: Jetzt ist es Zeit, dass wir zu den Fakten kommen und die Verschwörungstheorien zur Seite legen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das, was Sie und manche andere als einen BVT-Skandal bezeichnen oder so nennen, wo es Ihnen offenbar darum geht, mir um jeden Preis irgendetwas ans Zeug zu flicken – dafür schlagen Sie immer neue Windungen ein, dafür machen Sie immer neue Kurven, und dafür ziehen Sie immer neue Theorien aus Ihrem Hut –, denn das ist in Wahrheit ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren, und noch viel mehr; es ist nämlich ein solches, in dem alle maßgeblichen Entscheidungen von der zustän­digen Justiz getroffen worden sind. Wenn jetzt irgendjemand in einem munteren Kraut-und-Rüben-Wirrwarr die Kompetenzen zwischen dem Innenressort und dem Justiz­ressort vermischen würde, dann hätte ich Nachsicht; wenn das aber ein ehemaliger Bundeskanzler dieser Republik tut, Herr Kern, und da spreche ich Sie an, dann ist das schlicht und ergreifend beschämend. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das war ein korrektes rechtsstaatliches Verfahren. Ich frage mich schon die ganze Zeit: Herr Kern, Herr Schieder und all die anderen: Was haben Sie denn eigentlich für ein Problem damit? (Abg. Schieder: ... Antworten geben!) Das macht mich ein wenig stutzig. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Ich meine, ich weiß, dass es Sie stört, dass es einen blauen Innenminister gibt, der hergeht und dafür sorgt, dass Asyl und Zuwanderung streng voneinander getrennt werden. Das stört Sie! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.) Es stört Sie, dass es im Innenressort jemanden gibt, der dafür sorgt (Abg. Schieder: Zur Sache! Herr Prä­sident, zur Sache!), dass die kleinen Polizistinnen und Polizisten nicht unter die Räder kommen (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), sondern in Zukunft dafür gesorgt wird, dass man sie nicht straflos beleidigen und verunglimpfen kann. Das stört Sie, und es stört Sie, dass nach Afghanistan abgeschoben wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich hätte ja gedacht, Herr Klubobmann Kern, dass wir einen gemeinsamen Kampf gegen die Korruption in diesem Land führen. Nach dem, was Sie auch hier wieder zum Besten gegeben haben, bin ich nicht mehr davon überzeugt, dass der Kampf gegen die Korruption auch Ihre Sache ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wissen Sie, Herr Kern, was mich bei all dem so stutzig macht? – Da werden in manchen Medien und auch von Ihnen jene, die einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, hingestellt, als wären sie die Täter; und diejenigen, die nach einem aufwendigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft dort als Beschuldigte geführt werden, das sind dann die armen Opfer. Fällt Ihnen da nichts auf, Herr Kern? Fällt Ihnen da nichts auf? Das schaut doch ein wenig seltsam aus, möchte ich sagen.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, hier betreibe irgendjemand den Versuch, pflichtbewusste Beamte davon abzuhalten, Wahrnehmungen, die sie im Bereich der Korruption und des Amtsmissbrauchs haben, auch entsprechend zur Anzeige zu bringen, Herr Kern – so schaut es nämlich aus! (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Meiner Meinung nach ist es auch sehr, sehr seltsam, wenn diejenigen, die sich sonst – und zwar ganz ehrlich und ganz aufrichtig – darum bemühen, den Datenschutz in diesem Land hochzuhalten, die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen gegen staatliche Übergriffe, gegen den Staatsapparat zu schützen, dann die sind, die sich darüber aufregen, dass in einem Ermittlungsverfahren gegen Datenmissbrauch in einem hochsensiblen Bereich vorgegangen wird. Da passt doch irgendetwas nicht zusammen! Warum werden diese Dinge bagatellisiert, wenn Ihnen der Datenschutz so wichtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren?

Noch etwas macht mich ein wenig stutzig: Da stellen sich einzelne Journalisten und einzelne Politiker, die ansonsten einfache Polizistinnen und Polizisten in diesem Land für vergleichsweise Kleinigkeiten an den Pranger stellen, medial vorverurteilen, um nicht zu sagen, dass sie sie medial hinrichten, hin und machen sich zu Schutzpatronen für den Leiter eines Amtes, von dem nicht ich, sondern die Staatsanwaltschaft sagt (Abg. Schieder: ... Drückeberger!), dass er als Verdächtiger geführt wird; nicht ich, Herr Kern. Das ist doch eine relativ seltsame Angelegenheit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schieder. – Abg. Gudenus: Geduld, Herr Schieder!)

Sie und Ihr Kollege Schieder kommen dann daher und diskreditieren und verun­glimp­fen einen rechtsstaatlichen Vorgang mit einer ganzen Kanonade an Negativ­voka­bular (Zwischenruf bei der SPÖ): „Putsch“, „Intrige“, „Machtergreifung“, „Machtkampf“, „Umfärbung“, et cetera, et cetera. Wissen Sie was? – Nicht einer dieser Begriff trifft auf den Sachverhalt zu, aber genau diese Skandalisierung eines rechtsstaatlichen Vor­gangs, diese Skandalisierung eines gesetzesmäßigen Vorgangs im Kampf gegen die Korruption, das ist der Skandal, mit dem wir es zu tun haben, Herr Kern, und nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage Ihnen eines klipp und klar: Mich werden Sie nicht mundtot machen. Und ich sage Ihnen noch etwas dazu (Abg. Kuntzl: Sie sollen antworten! – weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ): Ich führe mein Ministerium gesetzeskonform und nicht so oder so und irgendwie, wie es vielleicht Sie als Bundeskanzler getrieben haben. Ich habe da einen anderen Stil. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Krainer. – Ruf bei der SPÖ: Wortwahl!  Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Kern, was Sie hier unter dem Deckmantel der politischen Aufklärung machen: Sie betreiben hier in Wahrheit ein linkes Spiel. Sie betreiben hier ein linkes Spiel, und Sie machen damit Folgendes: Sie fügen jenen Beamtinnen und Beamten einen Schaden zu, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtslage treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch erfüllen. Haben Sie darüber eigentlich schon einmal nachgedacht, Herr Kern? Das wäre nämlich Ihr Teil der Verantwortung. (Ruf bei der SPÖ: Denken Sie nach, wer wirklich Schaden zufügt!) Da rede ich von den Mitarbeitern des BVT, und zwar von den vielen – von den vielen, von den Hunderten –, die keinerlei Verdacht ausgesetzt sind, Herr Kern.

Im Übrigen: Im Unterschied zu Ihnen und zu vielen anderen auf der politisch linken Seite habe ich selbst bei denjenigen, die verdächtigt werden, die Unschuldsvermutung immer hochgehalten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Für Sie war die Unschulds­vermu­tung etwas, worüber Sie gelacht haben, wenn es Ihnen ins politische Konzept gepasst hat. Das ist der Unterschied. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: ... Ge­schäftsordnung! Wo sind wir denn? – Abg. Gudenus: Im Parlament, Herr Schieder!)

Ich rede auch von der Einheit EGS, die nichts anderes gemacht hat (Abg. Schieder: Ja, dann haltet euch an die Geschäftsordnung!), als einen Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft sauber und korrekt durchzuführen – und erfolgreich war sie obendrein. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und – das sage ich auch noch dazu – ich rede auch von den Staatsanwälten und von den Richtern, die in dieses Verfahren involviert sind, denen Sie hier einen Bärendienst erweisen (Abg. Heinisch-Hosek: Antworten! Antworten!), denn: Wie kommen denn all diese Personen dazu, sich von Ihnen Unwahrheiten, krause Verschwörungstheorien und Unterstellungen gefallen lassen zu müssen? Sie rücken all diese Personen in ein schiefes Licht, weil Sie ihnen einen parteipolitischen Amtsmissbrauch unterstellen. (Abg. Heinisch-Hosek: Antworten! Antworten, bitte!) Sie haben dafür nicht einen einzigen Beweis, weil es keinen gibt. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die von Ihnen so kritisierte Diskreditierung des Sicherheitsapparates in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was in der Sache BVT geschehen ist, das ist ein Vorgang, wie ihn unser rechtsstaatliches System und unsere Rechtsordnung vor­sehen, eingehalten auf Punkt und Beistrich, durchgeführt von jenen Einrichtungen, die unsere Verfassung und die einfachgesetzlichen Regelungen dafür vorsehen.

Ein Beispiel: Anzeigepflicht; § 78 der Strafprozessordnung wird Ihnen bekannt sein, Herr Kern. Sie können sich ja noch einmal hierherstellen und sagen, dass das für Sie als Bundeskanzler nicht gegolten hat. (Abg. Schieder: Was soll das, bitte?) Für uns als oberste Dienstaufsichtsbehörde hat es Gültigkeit, und deshalb ist es so gemacht worden, wie es gemacht worden ist. Die WKStA ermittelt, sie ist die Herrin des Verfahrens – jetzt bin ich wieder bei Ihrem Drunter und Drüber zwischen Innenressort und Justiz –, sie beurteilt die Qualität von Zeugenaussagen und die Sachbeweise, und sie bestimmt, was zu geschehen hat, und die Polizei hat das zu tun, was die WKStA ihr vorgibt, und nicht umgekehrt – § 98 der Strafprozessordnung, im Übrigen. Es ist trau­rig, dass Sie das als ehemaliger Bundeskanzler dieser Republik nicht wissen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

Dann gibt es eine Hausdurchsuchung, angeordnet durch die zuständige Staatsan­waltschaft. Warum diese Einheit das durchgeführt hat, lesen Sie in den §§ 20 Abs. 2, 98 und 102 der Strafprozessordnung nach!

Und so etwas soll ein Putsch sein, Herr Kern?! So etwas soll ein Putsch sein?!

So, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter: Der Herr Klubobmann hat mir im „Kurier“ vorgeworfen, dass ich missliebige Personen loswerden und durch Partei­gänger ersetzen wolle. Wissen Sie, was? – Ich habe nicht einmal etwas gegen den Herrn Gridling, gar nicht. (Abg. Schieder: „Nicht einmal“?!) Ich selbst habe ihn dem Bundespräsidenten für die Verlängerung vorgeschlagen, ich habe ihn als Vertrauens- und als Auskunftsperson in Ausschüsse mitgebracht, wo Sie mir gegenübergesessen sind. Aber wissen Sie, was das Problem ist? – Die Staatsanwaltschaft hat etwas gegen den Herrn Gridling, und was hat sie gegen ihn? – Offenbar ausreichende Ver­dachts­momente dafür, ihn bis zum heutigen Tag als Beschuldigten zu führen. Und so jeman­den soll ich in einer so sensiblen Position, wo es um die Sicherheit der österreichi­schen Bevölkerung geht, weiter schalten und walten lassen?! Das ist Ihre Vorstellung von einem funktionierenden Sicherheitsapparat?! – Na gute Nacht, Herr Klubobmann Kern! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Redner der SPÖ können gerne die Gelegenheit nützen und alle Namen nennen, die ich bisher umgefärbt habe. Es gibt ungefähr 33 000 Beamte im Bereich des BMI, Sie können mir keinen Einzigen nennen. Nicht einmal der jetzt von mir interimistisch eingesetzte Leiter stellt eine Umfärbung dar, und die anderen Personen, deren Namen in der Öffentlichkeit herumgegeistert sind, sind für diese Position nie zur Verfügung gestanden.

Noch ein letzter Punkt, bevor ich Ihre Fragen im Detail beantworte: Die ausländischen Geheimdienste und die Sicherheit Österreichs, weil das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, machen Ihnen Sorgen. Nennen Sie mir einen Vertreter dieser Einrichtungen, der das laut in der Öffentlichkeit sagt! (Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.) Kommen Sie aber nicht her und berufen sich auf irgendwelche Insider oder gut informierte Kreise, denn, Herr Kern, dieses Wissen von Insidern oder gut informierten Kreisen ver­wendet man immer dann, wenn man irgendwelche dubiosen Behauptungen als Tatsachen darstellen will. So schaut es auch in dieser Sache aus. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch wenn es Ihnen nicht passt, die Sicherheit Österreichs ist nicht gefährdet, nur weil fünf Beamte einer Straftat verdächtigt sind, bei einem Apparat von über 33 000. Was die Zusammenarbeit mit anderen Staaten betrifft: Die geht selbstverständlich auf einer sehr guten Basis weiter. Und noch etwas kommt dazu: Unsere Partner im Bereich Sicherheit haben Interesse daran, ein verlässliches BVT als Partner zu haben. (Abg. Jarolim: Genau das ist es! Genau das ist es!) Deshalb ist es notwendig, diese Dinge auszuräumen, und dafür ist die Justiz zuständig und sonst niemand in unserem Land! Lassen Sie also die Justiz ihre Arbeit machen! Das ist ihr Job, Herr Klubobmann Kern! Das ist ihr Job.

Dann gebe ich Ihnen nur noch eines in Sachen Untersuchungsausschuss mit: Wenn es Ihnen so wichtig ist, dass das Vertrauen international gewahrt bleibt, wenn Sie haben wollen, dass das BVT und die Republik Österreich ein wichtiger Sicherheitspartner sind, dann sollten Sie zweimal darüber nachdenken, ob es Sinn macht, jenseits der Ermittlungen, die jetzt die Staatsanwaltschaft führt, irgendwelche anderen Bereiche aus dem Tätigkeitsfeld des BVT in einen solchen Ausschuss zu bringen und damit viel­leicht dafür zu sorgen, dass dann irgendwelche wirklich geheimen Akten unter ande­rem bei einem Peter Pilz herumkugeln. Darüber, ob das ein Beitrag zur Sicherheit ist, sollten Sie wirklich einmal nachdenken. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Das ist auch ein starkes Stück, dem Parlament sein Recht beschneiden!)

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Zuge der Kooperation mit der WKStA fand am 27.2.2018 eine Einsatzbesprechung statt, an der Generalsekretär Mag. Goldgruber und ein Kabinettsmitarbeiter sowie die fallführende Staatsanwältin und ihr Gruppenleiter teilnahmen. Im Zuge dessen wurde der Vorschlag, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, kurz EGS, mit der Sicherung der beabsichtigten Hausdurchsuchungen zu betrauen, durch die WKStA angenommen.

Ich war in Kenntnis davon, dass die zuvor genannte Einsatzbesprechung stattfindet.

Mit der Frage der Durchführung der Hausdurchsuchung war ausschließlich die WKStA befasst. Zur Sicherung und als Hilfsorgane wurde die EGS herangezogen. Ihr Kom­mandant Preiszler erhielt in der genannten Einsatzbesprechung die für diesen Auftrag nötigen Informationen, die sich nur auf die Zeit und die Einsatzorte bezogen.

Es gilt der Grundsatz der Wahrung der Unbefangenheit, weshalb eine Organisa­tions­einheit heranzuziehen war, die in keiner Weise Berührungspunkte zu den durch die beabsichtigten Hausdurchsuchungen vorangetriebenen Ermittlungen der WKStA aufweist.

Generalsekretär Goldgruber hat zuvor aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen am 18. Jänner 2018 mit der WKStA Kontakt aufgenommen und das Konvolut übergeben. Die Vorwürfe waren der WKStA bekannt, und ein Verfahren nach der Strafpro­zess­ordnung war bereits anhängig. Ich wurde von Generalsekretär Goldgruber über diesen Schritt informiert.

Zur Frage 5:

Nein. Die Beamten der EGS waren bei diesen Einsätzen in Zivilkleidung, ohne Sturm­hauben, Langwaffen, Überziehschutzwesten oder Helme, adjustiert und haben die Stan­dardausrüstung, die Dienstpistole Glock 17 und Unterziehschutzwesten, einige auch Polizeierkennungsjacken, getragen.

Zur Frage 6:

Die Hausdurchsuchungen wurden durch von der WKStA eingesetzte Staatsanwälte geleitet.

Zur Frage 7:

35 Beamte waren zur Sicherung der Hausdurchsuchungen im BVT eingesetzt, 23 in den Privatwohnungen, somit insgesamt 58.

Zu den Fragen 8 bis 13:

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Justizressorts. (Abg. Neubauer: Nicht einmal das wissen sie!) Darüber hinaus sind – bezogen auf die Frage 9 – Mei­nungen und Einschätzungen nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst und nicht Gegenstand der Vollziehung.

Zur Frage 14:

Ich kann die Aussagen bestätigen. Die Exekutivbediensteten waren mit der Sicherung der von der WKStA geleiteten Hausdurchsuchungen beschäftigt, damit keine Gegen­stände beiseitegeschafft werden konnten.

Zur Frage 15:

Ein Konvolut von anonymen Anschuldigungen, welche den Verdacht verschiedener strafbarer Handlungen gegen Bedienstete des BMI beinhalteten.

Zur Frage 16:

Die Begleitung der Zeugen durch den – nicht durch zwei – fachzuständigen Mitarbeiter des Kabinetts als Vertrauensperson erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der beiden Zeugen. Ich war von der Vermittlung des ersten Zeugen an die WKStA in Kenntnis.

Der dienstliche Auftrag bezog sich auf die Herstellung des Kontakts der Zeugen zur WKStA.

Dass der Mitarbeiter auf ausdrücklichen Wunsch der Zeugen als Vertrauensperson beigezogen wurde, ergab sich jeweils unmittelbar vor der Einvernahme und war durch mich weder beauftragt, noch war ich davon vorab in Kenntnis.

Ein Naheverhältnis der Zeugen zum Kabinettsmitarbeiter besteht nicht.

Zur Frage 17:

Ich verweise hinsichtlich der Dringlichkeit auf die Zuständigkeit der WKStA. Die 2017 geführten Ermittlungen bezogen sich nur auf einen Teilbereich des aktuell unter­such­ten Sachverhalts.

Zur Frage 18:

Ihm wurde vom Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien ein Fragen­katalog in der Causa der Weitergabe nordkoreanischer Passmuster übermittelt. (Abg. Schieder: Was ist mit den Fragen 10, 11, 12, 13?)

Zur Frage 19:

Aus dem service.portal, in dem Dienstzeiten und Abwesenheiten erfasst werden, ist für Dienstvorgesetzte nach Bearbeitung von Abwesenheitsansuchen der chronologische Verlauf nicht mehr nachvollziehbar.

Zur Frage 20:

Das Dekret traf am 21. Februar 2018 vom Bundespräsidenten unterschrieben im BMI ein. Über das Dekret verfügte bis 12. März der Leiter der Sektion I, ehe es am 13. März 2018 durch die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit an Mag. Gridling übergeben wurde.

Zu den Fragen 21 und 22:

Nein, das ist nicht üblich. Geplant war, auf Basis der Entschließung des Bundes­präsidenten ein Dekret zu erstellen und ihm dies im feierlichen Rahmen zu über­reichen. Am 13. März wurde das Dekret überreicht, nachdem davor, seit 28. Februar, eine dienstrechtliche Prüfung der weiteren Vorgangsweise erfolgt war.

Die Suspendierung erfolgte aufgrund folgender Umstände:

Es haben sich in einem laufenden Verfahren Verdachtsmomente ergeben, die diese Maßnahme zur Wahrung des Ansehens des Amtes erforderlich machten.

Die WKStA ermittelt gegen Direktor Mag. Peter Gridling wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Die Vorwürfe beziehen sich auf den unmittelbaren Wirkungsbereich seiner Tätigkeit im BVT.

Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift zur Suspendierung, § 112 Beamten-Dienst­rechts­gesetz; danach hat die Dienstbehörde „die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen“.

Zur Frage 23:

Die Funktion war seit 1.12.2017 vakant. Bis dahin hatte sie Mag. Wolfgang Zöhrer inne. Mag. Dominik Fasching nahm bereits am 28. November 2017 auf Weisung von BVT-Direktor Gridling die Vertretung wahr und wurde von mir am 6. März 2018 vor­läufig mit der BVT-Stellvertretung betraut.

Die Ausschreibung der Funktion wurde in der zuständigen Abteilung veranlasst und wird demnächst veröffentlicht.

Zur Frage 24:

Aufgrund dieser Amtshandlungen sind zurzeit drei Beamte vorläufig suspendiert. Ein Vertragsbediensteter wurde vom Dienst freigestellt.

Zurzeit wurden noch keine Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter des BVT eingeleitet. Drei betroffene Mitarbeiter hatten leitende Funktionen inne. Sie sind im Leitungsbereich des BVT-Direktors und daneben in den Abteilungen 2 und 3 tätig.

Zur Frage 25:

Ob derartige Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand der Ermittlungen der WKStA.

Zur Frage 26:

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich verweise auf die Zuständigkeit des Justiz­ressorts.

Zur Frage 27:

Die behaupteten Vorgänge sind Gegenstand von Ermittlungen. Nach Vorliegen der Ermittlungsergebnisse werden sämtliche allenfalls notwendigen Schritte gesetzt.

Zur Frage 28:

Ich habe bereits mit Botschaftern mehrerer Staaten Kontakt aufgenommen und mich vergewissert, dass die Beziehungen auf dieser Ebene intakt sind und wie bisher fortgesetzt werden.

Zur Frage 29:

Ich verweise auf die Zuständigkeit der WKStA und des Bundesministeriums für Justiz.

Zur Frage 30:

Sämtliche in der Aktenverwaltung dokumentierten Sachverhalte stehen weiterhin zur Verfügung und können bearbeitet werden.

Zur Frage 31:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst und nicht Gegenstand der Vollziehung.

Zur Frage 32:

Ich kann garantieren, dass ich als Minister alles in meiner Macht Stehende veranlasst habe, dass weiterhin ungestört von politischen Einflüssen gegen sämtliche Formen extremistischer Kriminalität ermittelt werden kann.

Zur Frage 33:

Sämtliche Mitarbeiter meines Kabinetts wurden – wie vorgesehen – durch das BVT sicherheitsüberprüft.

Zur Frage 34:

Er war inhaltlich mit der Sache nicht befasst und erlangte davon erst durch die ersten Medienberichte Kenntnis. In der Folge war er in die Erstellung einer Presse­aus­sen­dung sowie von weiteren Unterlagen zur Vorbereitung von Stellungnahmen gegenüber Medien eingebunden.

Zur Frage 35:

Ich habe Kanzler und Vizekanzler am Rande des Ministerrats am 28. Februar infor­miert. (siehe S. 67)

Zur Frage 36:

Da das BAK nicht mit der Sicherung der Hausdurchsuchung unter Leitung der WKStA betraut war, habe ich mit der Frau Staatssekretärin nicht im Vorfeld Kontakt aufge­nommen, mit ihr allerdings am 7. März ein Gespräch darüber geführt.

Den genannten Widerspruch sehe ich nicht, da die WKStA für die angesprochene Überprüfung einzelne Mitarbeiter nach Vertrauensverhältnis und Fachkenntnis aus­wählen kann.

Zur Frage 37:

Nein.

Zur Frage 38:

Der Terminus Fake News bezog sich auf die falsche mediale Darstellung der Rolle der Beamten der EGS bei der Hausdurchsuchung sowie die falsche mediale Darstellung ihrer Ausrüstung. Diese Presseaussendung wurde vom Pressereferenten meines Kabinetts genehmigt und von der Abteilung I/5 des BMI verschickt.

Zur Frage 39:

Seit wann genau Teile des anonymen Dossiers im Innenministerium vorliegen, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls wurden im Herbst 2017 interne Ermittlungen eingeleitet. Ein offizieller Eingang des Konvoluts ist mir nicht bekannt.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4.

Zur Frage 40:

Als Generalsekretär der FPÖ seit Sommer 2017, als Bundesminister und oberste Dienstbehörde seit Jänner dieses Jahres. Ich habe den Generalsekretär mit der Prü­fung, der Beurteilung und der weiteren Veranlassung beauftragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen abschließenden Satz noch: Hätte ich anders gehandelt, dann stünde ich in ein paar Monaten hier, und Sie wären diejenigen, die eine Dringliche einbringen oder eine Sondersitzung einberufen würden, und zwar unter dem Titel: Kickl-Skandal – der Innenminister hat nichts gegen ihm bekannte Vor­würfe unternommen! Und wissen Sie, was? – Dann hätten Sie recht. Im vorliegenden Fall haben Sie unrecht. (Anhaltender Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Ich darf ihm das Wort erteilen.