12.10

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Verehrte Zuseher und Zuseherinnen zu Hause vor den Bildschir­men! Herr Kollege Haubner, da Sie ein Lob für das Budget ausgesprochen haben, muss ich auch kurz auf das Budget replizieren, bevor ich zum Versicherungsvertriebs­rechts-Änderungsgesetz komme.

In diesem Budget findet sich nämlich eine Maßnahme nicht wieder, die eine wirt­schafts­politisch wichtige Maßnahme war und zu Jahresbeginn mit 31. Jänner 2018 ausgesetzt wurde. Diese Maßnahme, nämlich der Beschäftigungsbonus, hätte mit einer Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 50 Prozent der Arbeitgeberbeiträge in nur drei Jahren weitreichend zum Erfolg geführt.

Das hohe Interesse vieler Tausender Unternehmen, die Treffsicherheit und der Bedarf zeigen, wie wichtig diese Fördermaßnahme ist, und sie zeigen, wie dringend notwendig innovative Konzepte für die Wirtschaft sind. Sie zeigen auch, dass die vielfach ge­wünschte Lohnnebenkostensenkung wichtig gewesen wäre. Auf Grundlage des Wahl­ergebnisses vom 15. Oktober 2017 wurde diese Maßnahme jedoch abgesetzt. Ein sehr erfolgreiches Modell der rot-schwarzen Vorgängerregierung musste damit weichen, und es wurde Platz gemacht für alte Ideen und noch ältere Klientelpolitik, wie wir in den letzten Monaten auch ganz klar erkennen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Ich zitiere noch Folgendes: „Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenlast nachhaltig zu senken und mittelfristig keine neuen Schulden mehr zu machen.“ Deshalb würden „nicht gegenfinanzierte Maßnahmen hinterfragt und einer Evaluierung unterzogen.“ – So lautete die Begründung des Ministeriums zur Abschaffung und zum Stopp des Beschäftigungsbonus. Was Sie aber verschweigen, ist, dass genau diese Evaluierung von Anfang an angedacht war. Sie war Teil der Maßnahme, und diese hätte in zwei Jahren erfolgreich evaluiert werden können.

Nun, wir werden das Ergebnis nie erfahren. Wir können aber anhand von 12 000 An­trägen und immerhin 64 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz klar erken­nen, dass die Maßnahme erfolgreich gewesen wäre, um das noch einmal zu wieder­holen. Die gesamte Wertschöpfungskette – rund um die Unternehmen, um die Mitar­bei­ter – hätte davon profitieren können. Wie gesagt, wir werden es nie erfahren. Der Beschäftigungsbonus wäre eine erfolgreiche Maßnahme gewesen, aber er wurde abgeschafft.

Lassen Sie mich nun noch zum Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz kom­men. Der Abänderungsantrag – falls es einen solchen hätte geben sollen – ist offenbar nicht gekommen. Ich bin froh darüber, denn ich glaube, es ist an der Zeit, dass noch viele, viele andere wichtige Punkte, die diskutiert werden müssen, mit eingebracht werden. Dies ist wichtig, weil die Unzufriedenheit sowohl bei den Konsumentinnen und Konsumenten als auch bei den Versicherungsgesellschaften und Versicherungsver­tre­tern sehr groß ist. Ich erfahre das täglich in meiner politischen, wirtschaftspolitischen Arbeit. In diesem Sinne bin ich froh darüber. Ich denke, wenn man sich noch Zeit nimmt und gibt, dann kann daraus durchaus ein gutes Ergebnis geboren werden, vor allem wenn man mit der Opposition, mit uns zusammenarbeitet, wie dies ja in den Ausschüssen und auch sonst immer wieder betont wird.

Ich darf mich den Wünschen an meine Kollegin Ulli Königsberger-Ludwig ebenfalls anschließen und ihr alles, alles Gute für ihre weitere Zukunft wünschen. Ich denke, wir werden uns immer wieder einmal sehen und auch in der Zukunft zusammenarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.13

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.