Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen; wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 60 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer gibt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung? – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 26 der Beilagen.
Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Wer spricht sich in dritter Lesung für den Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 24 der Beilagen.
Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.
Damit kommen wir zur dritten Lesung.
Bitte um ein Zeichen bei Zustimmung auch in dritter Lesung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung, in 6 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer hierzu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.