15.50

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Finanz­minister! Hohes Haus! Wir befassen uns mit einem Dringlichen Antrag der NEOS zum Thema Etablieren einer effektiven Schuldenbremse. Nachdem ich mir die Erläu­terungen von Herrn Schellhorn und Herrn Strolz angehört habe, muss ich sagen: Offen­sichtlich ist der Antrag in der letzten Gesetzgebungsperiode bei Ihnen liegen geblieben, sonst hätten Sie ihn heute nicht eingebracht, sondern sich vorher die Budgetrede unseres Finanzministers angehört. Dann hätten Sie sich vieles erspart. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn man heute zugehört hat und den Finanzminister, der jetzt 93 Tage im Amt ist, dem Vorwurf aussetzt, dass er zu verantworten hätte, dass das Land heute 300 Mil­liarden Euro Schulden hat, den Finanzminister, der heute mit einem Budget, das er vorgelegt hat, eine Wende in der Budgetpolitik eingeleitet hat, dann ist das einfach unseriös. Ich muss ehrlich sagen: Das hätte ich mir von den NEOS nicht erwartet! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Sie, die Sie ja immer auf Seriosität drängen und dem Land, den Leuten und vor allem der Jugend in diesem Land Flügel verleihen wollen, kommen mit solch einem Antrag daher.

Sie wissen, und das hat der Finanzminister heute in der Budgetrede auch dargelegt, dass geplant ist, schon in diesem Jahr die Schulden auf eine Schuldenquote von 75 Prozent zu senken, im nächsten Jahr auf 70 Prozent und bis ins Jahr 2022 auf 60 Prozent. Dafür gibt es einen restriktiven Kurs, der in die Richtung geht, dass man in der Verwaltung spart, bei Förderungen genau schaut, wohin sie gehen, und man natürlich eine Föderalismusreform angehen muss. Um das umzusetzen, braucht es halt ein paar Tage mehr als nur 93. Aber eines können Sie uns glauben, nämlich dass wir das ernsthaft angehen wollen und werden, um dieses Budget – und das ist das Wichtige – nachhaltig zu sanieren und den Haushalt nachhaltig in Ordnung zu bringen in diesem Land. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich glaube, das erwarten sich die Bürger, und das können sie sich von uns auch erwarten, denn das ist der Ansatz, mit dem diese Regierung angetreten ist, nämlich dieses Budget nachhaltig zu sanieren.

Selbstverständlich hilft uns die Konjunktur, sonst wäre das nicht möglich, wie schon entsprechend ausgeführt worden ist. Die Konjunkturzyklen muss man nutzen; dementsprechend wurde das Budget auch mit Maß und Ziel aufgestellt.

Kollege Krainer hat gerade gesagt, man hätte hier die Ärmsten der Armen wieder einmal vergessen, aber das ist auch nicht richtig, denn der Familienbonus ist für alle, die heute Kinder haben. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Nein, das stimmt beides nicht! Wenn sie arbeitslos sind, kriegen sie ihn nicht!) – Selbstverständlich, Frau ehemalige Minister, ist er für alle ein Vorteil, denn Geringverdiener, Alleinverdiener oder Allein­erziehende bekommen eine Negativsteuer von nicht nur 100 Euro mehr, sondern 250 Euro mehr im Jahr. (Beifall bei der FPÖ.) – Das ist unabhängig vom Familien­bonus und berücksichtigt worden. (Ruf bei der FPÖ: Man muss bescheiden bleiben!)

Kollege Strolz hat gemeint: „Wann, wenn nicht jetzt?“ – Sie haben recht, Kollege Strolz. Wir haben das auch in unserem Regierungsprogramm auf Seite 21 niedergeschrieben. Wir wollen eine Schuldenbremse im Verfassungsrang verankert wissen. Deshalb bringe ich einen Entschließungsantrag ein.

Warum wir Ihrem nicht zustimmen können, wurde vom Finanzminister heute schon erläutert: Es müssen entsprechende Fiskalregeln auf EU-Ebene abgewartet werden. Ein weiterer Grund ist, dass das von Ihnen genannte Schweizer Modell auf das öster­reichische föderalistische System nicht passt. Deshalb ist es vernünftig, sich das in Ruhe anzuschauen. Der Herr Finanzminister hat auch schon gesagt, dass er es sich anschauen wird und mitunterstützt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend „die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat begrüßt die im Regierungsprogramm festgeschriebene Absicht einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse und ersucht die Bundesregierung, zur Unterstützung dieses Vorhabens unter Beachtung allfälliger Beschlüsse auf euro­päischer Ebene dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.

*****

Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven Schuldenbremse in der 15. Sitzung des Nationalrates am 21.03.2018

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur Ver­ankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung. Durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent werden.

In diesem Zusammenhang gilt es nun, zunächst die weiteren Beschlüsse und Maß­nahmen auf Europäischer Ebene insbesondere in Bezug auf die mögliche Überführung des Fiskalpaktes in Unionsrecht abzuwarten. Die beabsichtigte Überführung des Fiskal­paktes in EU-Recht soll in Form einer EU-Richtlinie erfolgen, die dann in der Folge innerstaatlich umzusetzen wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat begrüßt die im Regierungsprogramm festgeschriebene Absicht einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse und ersucht die Bundesregierung zur Unterstützung dieses Vorhabens unter Beachtung allfälliger Beschlüsse auf Euro­päischer Ebene dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.