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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich eingangs für die intensive Diskussion und Beratung, die wir gerade auch im Rechnungshofausschuss zum Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2017 hatten, bedanken. Mit dem Tätigkeitsbericht gibt der Rechnungshof Rechenschaft über seine Arbeit im abgelaufenen Jahr. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass ich an einer sehr guten Zusammenarbeit mit allen in dieser Legislaturperiode im Nationalrat vertretenen Fraktionen außerordentlich interessiert bin und dass es die Absicht des Rechnungshofes ist, durch Prüfberichte die parlamentarische Kontrolle zu stärken.

Ich kann Ihnen sagen, wir haben im abgelaufenen Jahr 2017 im Rechnungshof eine Reihe von Initiativen gesetzt, und ich erlaube mir, hier nur kurz einige Punkte anzu­führen.

Das Erste ist, dass wir als Rechnungshof natürlich auf das Gemeinwohl zu achten haben und daher ganz ausdrücklich die Bürgerinteressen in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen gestellt haben.

Wir haben im abgelaufenen Jahr einen neuen Prüfschwerpunkt entwickelt. Dieser Prüf­schwerpunkt soll erstmals für drei Jahre gelten und lautet: „Qualität der Leistungs­erbringung des öffentlichen Sektors“.

Im Fokus des Rechnungshofes und im Fokus seiner Prüfarbeit stehen der Bürger­nutzen, die Kostenoptimierung und die zeitgemäße Aufgabenerfüllung aller staatlichen Stellen. Wir werden daher folgende Fragestellungen im Rahmen unserer Prüftätigkeit behandeln: Stimmt die Qualität der durch Steuermittel finanzierten öffentlichen Leis­tungen? Kommen die Leistungen auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an? Werden die Leistungen in zeitgemäßer Form erbracht? Darüber hinaus erlauben wir uns auch die Frage zu stellen, wie innovativ der öffentliche Sektor in Zeiten neuer gesellschaftlicher Herausforderungen ist.

In diesem Sinne haben wir im Rahmen unserer Vorarbeiten zur Erstellung des Prüf­programms erstmals auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, via Facebook Prüfvorschläge und auch Anregungen direkt beim Rechnungshof einzu­bringen. Es sind sehr viele Vorschläge gekommen, die in Prüfungen, in die Prüfarbeit einfließen oder explizit zu direkten Prüfungen führen werden, denn wir haben einen Auftrag, und dieser unser Auftrag ist, dass wir den Parlamenten dienen, dass wir den geprüften Stellen mit qualifizierten Empfehlungen dienen und dass wir natürlich den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Und natürlich, Herr Abgeordneter Zanger, wird es auch im Laufe des heurigen Jahres wieder diese Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geben, sich einzubringen.

Der zweite Punkt ist, und das war mir als Präsidentin des Rechnungshofes Öster­reich – ich nenne uns Rechnungshof Österreich, denn wir haben in Österreich auch Landesrechnungshöfe – auch ganz wichtig, dass wir im gesamten Sektor der Finanz­kontrolle, der öffentlichen Finanzkontrolle gut zusammenarbeiten und das auch weiter vertieft haben. Ich kann sagen, dass aus einem Nebeneinander ein Miteinander wurde. Es gibt eine jährliche Konferenz der Rechnungshöfe zur Abstimmung der Prüfungs­planungen. Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden und wir wollen unsere Ressourcen bündeln. So ist es dann auch, wenn Prüfaufträge vom Landtag an den Landesrech­nungshof, von der Landesregierung an den Rechnungshof gestellt werden. Was machen wir dann? – Die Kontrolle arbeitet zusammen und erstattet einen Bericht, denn die Kontrolle ist nicht teilbar, sondern die Kontrolle wird besser, wenn sie zusam­menarbeitet. Das ist auch im Land Kärnten der Fall, wo wir eine gemeinsame Prüfung machen.

Der nächste Punkt ist, dass ich eine gemeinsame PrüferInnenausbildung initiiert habe. Wir haben einen Universitätslehrgang Public Auditing, somit können alle Prüfinsti­tu­tionen in Österreich die besondere Grundausbildung im Rechnungshof absolvieren. Wir machen das in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität, und ich kann sagen, dass auch die Ministerien, was die Internen Revisionen betrifft, sehr daran interessiert sind.

In der Vernetzungsarbeit arbeite ich als Präsidentin des Rechnungshofes Österreich natürlich auch sehr stark im Rahmen der Intosai, denn ich bin auch Generalsekretärin der Intosai. Dabei gibt es zwei Schwerpunkte; der erste ist: Wir achten weltweit auf die Frage: Wie ist es um die Unabhängigkeit der öffentlichen Finanzkontrolle bestellt? Und der zweite Punkt ist: Welche Maßnahmen ergreifen die einzelnen Staaten, um die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen im Sinne der Agenda 2030 auch tat­sächlich zu implementieren? Auch wir haben da eine Prüfung eingeleitet.

Dritter Punkt: Wahrung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Schon ange­sprochen wurde das Thema Flughafen. – Es stimmt, das ist anhängig und wird beim Verfassungsgerichtshof wieder eingebracht werden, denn da geht es um eine Grundsatzfrage. Da geht es gar nicht konkret nur um den Flughafen Wien, sondern ich will wissen, wie der Verfassungsgerichtshof die Frage der „tatsächlichen Beherr­schung“ interpretiert. Das ist eine Formulierung, die der Nationalrat im Jahr 2009 gefunden hat, als die Skylink-Frage offen war und als man die Prüfung durch den Rech­nungshof ermöglichen wollte. Jetzt stehen wir wieder vor der Situation, dass wir, weil der Streubesitz von der Hand eines privaten Investors aufgegriffen wurde, an­schei­nend kein Prüfrecht haben. Wir wollen das genau wissen, denn an der Prüf­kompetenz hängt ja einiges, und natürlich könnte man, je nachdem, wie das ausgeht, dann auch eine eindeutige rechtliche Lösung finden.

Prüfen ist das Kerngeschäft des Rechnungshofes. Wir haben im Jahr 2017 dem Nationalrat insgesamt 65 Prüfberichte als Einzelberichte vorgelegt, insgesamt haben wir 90 Prüfungen durchgeführt – es ergehen ja auch Berichte an die Länder, an die Landtage –, und hinzu kommen der Bundesrechnungsabschluss, den wir erstellen, der Einkommensbericht bei öffentlichen Unternehmen, den wir alle zwei Jahre verpflich­tend erstellen müssen, der Einkommensbericht über die Durchschnittseinkommen der Bevölkerung und der Tätigkeitsbericht.

Mit Beginn dieser Legislaturperiode legen wir die Berichte auch elektronisch vor.

Die Aufgabe der Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses zählt im Rechnungshof zu den Sonderaufgaben. Wir haben ihn bis 30. Juni vorzulegen.

Ich habe gesagt, Prüfen ist unser Kerngeschäft, und daraufhin hat sich eine Debatte darüber entwickelt, ob man die Rollen nicht klarer trennen sollte, dass die Regierung sozusagen die Abschlussrechnungen vorlegt und der Rechnungshof dazu den Prüf­bericht erstellt. Dazu gibt es aus dem Budgetdienst dieses Hohen Hauses, aus dem Finanzministerium und aus dem Rechnungshof eine gemeinsame Arbeitsgruppe, denn wir wollen auch da internationale Standards erfüllen. Ich hoffe, dass es in dieser Legis­laturperiode zu einer Entscheidung und möglicherweise zu einer Umsetzung in Rich­tung einer Reform der Erstellung des Rechnungsabschlusses kommt.

Das Thema Parteiengesetz ist eine Sonderaufgabe; angesprochen wurde das Thema Rechenschaftsberichte. Es gibt keine originären Einschau- und Prüfungsrechte von­seiten des Rechnungshofes. Ich sage hier dazu nur, dass auch die OSZE einen Bericht erstattet hat, in dem sie das kritisiert hat.

Ein wichtiges Projekt dieses Hohen Hauses – daran nehme ich als Präsidentin des Rechnungshofes teil – betrifft die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Wir haben dieses Projekt in unserem Tätigkeitsbericht beschrieben, und ich habe die Ehre, im Bauherrenausschuss anwesend zu sein; Frau Präsidentin Bures weiß das auch. Ich muss natürlich festhalten, dass der Rechnungshof nicht an Entscheidungen des Parla­ments im Zuge der Parlamentssanierung teilnimmt. Er ist mit beratender Stimme dabei und versucht, Expertise einzubringen, die er aus anderen Bauprüfungen hat, und wir machen Prüfungen zu jeweils abgeschlossenen Teilbereichen. Wir haben im ver­gan­genen Jahr ein Prüfergebnis vorgelegt, und das betraf den vertieften Vorentwurf. Ich persönlich bin natürlich davon überzeugt, dass das ein ganz wichtiges Projekt für unsere Demokratie ist.

Was die Wirksamkeit betrifft, ist zu sagen: Es gibt auf der einen Seite das Nach­frageverfahren und auf der anderen Seite die Follow-up-Überprüfungen, bei denen der Rechnungshof tatsächlich hinterfragt, wie es mit der Wirkungsweise der Empfehlungen ausschaut. Ausgehend von unseren Empfehlungen versteht sich der Rechnungshof natürlich auch als Impulsgeber für echte Reformen in Österreich, denn wir wollen den Reformprozess vorantreiben. Es geht darum, dass Empfehlungen des Rech­nungs­hofes umgesetzt werden. Dass auf Gemeindeebene mehr Empfehlungen umgesetzt werden, das hängt natürlich auch damit zusammen, dass der Komplexitätsgrad auf Bundesebene möglicherweise höher ist.

Zuletzt möchte ich noch meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rech­nungshofes für deren Leistungen aussprechen. Wir haben 311 Bedienstete und wir haben eine Frauenquote, die vorbildlich ist, sie liegt nämlich bei 47,6 Prozent und auf Sektionsleitungsebene und Stellvertretungsebene bei 50 Prozent. (Allgemeiner Beifall.) Ich verdanke es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass es gute Prüf­berichte gibt und dass die Institution Rechnungshof hohes Vertrauen genießen kann. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Rechnungshof hart arbeiten und dass wir auch selbst immer daran interessiert sind, uns ständig weiterzuentwickeln.

Das Budget des Rechnungshofes werden wir im Rahmen der Budgetdebatte be­sprechen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

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