20.43

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Hand aufs Herz: Wer hat sich nicht schon einmal darüber geärgert, dass er zum Beispiel auf einer Autobahn von einem Verkehrsrowdy mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kenn­zeichen mit weit überhöhter Geschwindigkeit überholt wurde? – Fakt ist, dass in den letzten Jahren europaweit ein Anstieg von Verkehrsdelikten, begangen durch Lenke­rinnen und Lenker von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, zu verzeichnen ist. Jährlich werden ungefähr 1 Million von circa 5 Millionen Verkehrsdelikten in Österreich von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen begangen. (Abg. Scherak: Das ist sehr viel!)

Es ist tatsächlich so, dass sich Österreich eigentlich schon jahrzehntelang mit Nach­druck dafür einsetzt, dass es zu Übereinkommen kommt, sodass auch ausländische Lenker in gleichem Maße zur Verantwortung gezogen werden können wie inländische. So hat Österreich im Jahr 2015 die EU-Richtlinie 413 zur Umsetzung gebracht, was bedeutet, dass mit den EU-Staaten ein Austausch von Informationen bei verkehrsge­fähr­denden Delikten möglich ist. Ungeachtet dessen ist es immer noch schwierig, solche Verfahren zu führen, und in meiner Eigenschaft als Verkehrs- und Strafreferent musste ich oft erleben, wie derartige Verfahren letztlich nur eingestellt werden konnten.

Die Gründe hiefür waren vielfältig. Zum einen war es nicht möglich, zum Beispiel einen Strafbescheid zuzustellen, in anderen Fällen, muss man offen und ehrlich sagen, war der Vertragsstaat nicht bereit, irgendwelche Mitwirkungshandlungen zu setzen.

Mit diesen Übereinkommen, die jetzt beschlossen werden, sind wir wieder einen Schritt weiter, und zwar umfasst das Amtshilfeübereinkommen vier wesentliche Punkte. Diese betreffen die Lenkerausforschung, sie betreffen die Zustellung von Schriftstücken, sie betreffen die Ermittlung der amtlichen Zustellungsadresse und letztlich auch die Voll­streckung von Entscheidungen, und zwar – und das ist wichtig! – immer dann, wenn die Behörde des Landes, in dem das Delikt begangen wurde, sozusagen keinen Kontakt mit dem Lenker oder Zulassungsbesitzer oder sonst einer verantwortlichen Person aufnehmen konnte.

Der wesentliche, nun weiter gehende Punkt ist jetzt, dass sozusagen der Vertrags­staat, in dem sich der Lenker oder der Verdächtige befindet, aktiv behördliche Maßnah­men setzt, das heißt, es ist eine aktive Mitwirkung vorgesehen. In technischer Hinsicht soll die Abwicklung über einen interoperablen elektronischen Verkehr erfolgen. Das heißt, es gibt ein gesichertes Behördennetzwerk, über das sich die Staaten untereinan­der Anfragen senden oder sich einer Kontaktstelle bedienen können. Ich denke, meine Damen und Herren, dass das sinnvolle und vernünftige Verträge sind, die wir durchaus unterstützen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.47

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.