14.27

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! 120 000, meine Damen und Herren, 120 000 Österreicher und Österreicherinnen haben seit 28. Februar – als wir hier in diesem Hohen Haus einen Dringlichen Antrag meiner Fraktion betreffend das Nichtraucherschutzgesetz diskutiert haben – ihre Unterschrift zur Einleitung des Volksbegehrens zum Schutz der Nichtraucher in der Gastronomie abgegeben (Zwischenruf des Abg. Riemer) – 120 000 in 21 Tagen, und insgesamt sind es schon knapp 550 000 Unterschriften in nicht einmal zwei Monaten. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Das ist eine enorme Summe, die da zusammengekommen ist. Das sind 550 000 Ös­ter­reicherinnen und Österreicher, die sich Sorgen um ihre Gesundheit, die Gesundheit ihrer Kinder und um die Gesundheit der Menschen machen.

Und was wird hier mit den Sorgen der Menschen gemacht, wie wird diesen Sorgen entgegnet? – Da wird mit Einbußen in der Gastronomie am Beispiel Bayerns argu­mentiert. Das wurde das letzte Mal von Herrn Vizekanzler Strache ins Treffen geführt. Das ist ein Argument, das absolut nicht hält, meine Damen und Herren, wie man anhand der Studie des IHS vom März 2018 sieht, die zu Bayern Folgendes aussagt – ich zitiere –: Weder in der Getränkegastronomie noch in der Speisegastronomie kam es zu Umsatzeinbrüchen infolge des Rauchverbots. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) In Ersterer lagen die Umsätze nach Einführung des Verbots in acht von zwölf Monaten über dem Niveau des Vorjahrs, und in der Speisegastronomie war das gar in zehn von zwölf Monaten der Fall, und auch die Beschäftigten in der Gastronomie betreffend konnte keine Auswirkung des Rauchverbots ausgemacht werden.

Das ist eine Studie des IHS, die haben also nicht wir gemacht. Keine Entlassungen oder Kündigungen in der Gastronomie in Bayern – das hat die Studie des IHS ergeben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Was mich aber noch mehr schockt als diese Argumente und wie die Bedenken zur Gesundheit von Hunderttausenden Österreicherinnen und Österreichern abgetan wer­den, ist die Wendehalspolitik der ÖVP. Von der FPÖ weiß man ja, dass sie ihrem rauch­süchtigen, willensschwachen Vizekanzler folgt, aber sie ist auch stets bei ihrer Mei­nung geblieben. (Beifall bei der SPÖ. – He-Rufe bei der FPÖ.) Das ist euch anzurechnen: Ihr seid bei eurer Meinung geblieben!

Wie sich aber die ÖVP mit ihrer Meinung dreht, ist äußerst schockierend für mich. Meine Damen und Herren, als wir 2015 das Nichtrauchergesetz beschlossen haben, war zum Beispiel Gabriel Obernosterer einer der Kämpfer für dieses Gesetz. Damals sagte er – ich zitiere aus dem heutigen „Kurier“, der seine Rede zum Teil abgedruckt hat –: „Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen ist gestiegen. Der Gesetzgeber kann das nicht ignorieren,“ wir müssen das beschließen. – Das war 2015. Heute verhält sich Gabriel Obernosterer wahrscheinlich anders. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Auch Efgani Dönmez, damals noch grüner Bundesrat, sagte Folgendes – ich zitiere wieder aus dem „Kurier“ –:

„‚Ich halte das Rauchverbot für absolut richtig. Es ist leider zu spät gekommen. Aber lieber zu spät als gar nicht‘, sagte der türkise Abgeordnete noch 2015 – damals saß er für die Grünen im Bundesrat. Fragt man ihn, wie es zu seinem Meinungsumschwung gekommen ist – die Lösung, die jetzt verlängert wird, nannte er einst abfällig als ‚typisch österreichisch‘ –, herrscht Schweigen. ‚Herr Dönmez hat dazu nichts Näheres zu sagen‘, sagt die Sprecherin des VP-Klubs.“ (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wenn das das Demokratieverständnis der Regierung Kurz ist, dass man nicht einmal die Meinung von Abgeordneten zulässt (Zwischenruf bei der SPÖ), dass sie nicht an dieses Rednerpult treten und ihre Meinung sagen dürfen, diese hier nicht vertreten dürfen, dann sehe ich eine große Gefahr für die Demokratie in Österreich. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucher­schutzgesetz – TNRSG geändert wird (33 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der aufgrund des Berichts des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutzgesetz - TNRSG geändert wird (33 d.B.) zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unter­ziehen.“

*****

Meine Damen und Herren, wenn die ÖVP-Mandatare nicht dürfen, wie sie wollen, dann wollen wir zumindest das Volk entscheiden lassen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

14.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung

§ 84 GOG-NR iVm Art 43 B-VG

Der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Pamela Rendi-Wagner, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz -TNRSG geändert wird (33 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der aufgrund des Berichts des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutzgesetz -TNRSG geändert wird (33 d.B.) zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unter­ziehen.“

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Zusatzantrag der Abge­ordneten Schieder, Rendi-Wagner, Strolz, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste ist Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abge­ordnete.