14.37

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kollegin Jeitler-Cincelli, es war Ihre zweite Rede, aber dann sollten Sie sich fragen, warum sich die Routiniers alle drücken, warum die Haubners, Kopfs, Winzigs und Diesner-Waisʼ nicht herauskommen und stattdessen Sie ins Rennen schicken! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.) Sie sind mit dem Beschluss nicht zufrieden: Um die 8 500 Euro, die Sie hier herinnen verdienen, sollten Sie sich nicht Ihre eigene Meinung abkaufen lassen! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Ich darf Ihnen ein Zitat vorlesen: „Die Wirtshauskultur wird in Österreich von einem Rauchverbot profitieren. Und wir müssen auch an das Personal in den Gaststätten denken.“ (Abg. Zanger: Linke Propaganda!) – Das Zitat stammt vom Bauernbund­präsidenten Georg Strasser. (Beifall und Oh-Rufe bei NEOS und SPÖ.)

„Ich werde für das eintreten, was ich für richtig halte. Und aus gesundheitspolitischer Sicht bin ich der Überzeugung, dass die Regelung bleiben sollte, wie sie beschlossen wurde“. – Dieses Zitat von Professor Josef Smolle kann er nicht umsetzen, weil er heute nicht einmal da ist – um 8 500 Euro nicht einmal da ist. (Abg. Rosenkranz: Was ist eigentlich mit dem Kollegen Schellhorn?)

Zur Courage da drüben (auf die ÖVP-Fraktion weisend) ist, glaube ich, genug gesagt. Das Gesetz hat einige Fehler, die Sie nicht beheben. (Abg. Belakowitsch: Wo ist der Schellhorn? Er war gestern nicht da, er ist auch heute nicht da!) Ja, es wird in die Vereinsfreiheit eingegriffen. Dazu bringe ich einen Zusatzantrag ein, um das Gesetz dort zu bereinigen, wo es überschießend ist.

An und für sich wäre die Regelung im Wesentlichen richtig gewesen, Sie haben aber selbst noch bei Ihrer Konstruktion, die Sie nun finden, Dinge offen gelassen, die ge­regelt gehören. Wenn man eine Fachmesse Tabak zulässt, bei der sich die Trafikanten treffen und die Tabakindustrie trifft, man auf der Fachmesse Tabak nicht rauchen darf, in der Gastronomie aber schon, dann merkt man, wie unlogisch die Regelung ist, die Sie uns hier auftischen (Zwischenruf des Abg. Martin Graf): inkonsequent von vorne bis hinten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Martin Graf: Herr Kollege, dann stellen Sie den Zusatzantrag!)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! (Abg. Loacker kehrt ans Rednerpult zurück.)

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Soll ich den Zusatzantrag noch vorlesen? – Ich bringe folgenden Antrag ein (den Antragstext in einem sehr schnellen Tempo vorlesend):

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird (33 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„I. Nach Z. 3 wird folgende Z. 3a eingefügt:

„3a. § 12 Abs. 3 lautet wie folgt:

„Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden. Darüber hinaus gilt Rauchverbot in diesen Räu­men dann, wenn Arbeitnehmer_innen darin ihrer beruflichen Tätigkeit“ - -“ (Zwischen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! So viel Zeit haben wir schon noch: Könnten Sie den Antrag bitte richtig vorbringen! – Danke. (Neuerliche Zwi­schen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): In der alten GP durfte man ihn auch schnell vorlesen. – Für die Langsamdenker also gerne langsam (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und SPÖ):

Der Nationalrat wolle beschließen:

„I. Nach Z. 3 wird folgende Z. 3a eingefügt:

„3a. § 12 Abs. 3 lautet wie folgt:

„Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden. Darüber hinaus gilt Rauchverbot in diesen Räumen dann, wenn Arbeitnehmer_innen darin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.“

II. Nach Z. 3a wird folgende Z. 3b eingefügt:

„3b. § 12 Abs. 4 erster Satz lautet wie folgt:

„Rauchverbot gilt auch in geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln zur gewerblichen Personenbeförderung.““

*****

(Beifall bei den NEOS.)

14.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird (33 d.B.).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeord­neten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutz­gesetz – TNRSG geändert wird (33 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Nach Z. 3 wird folgende Z. 3a eingefügt:

"3a. § 12 Abs. 3 lautet wie folgt:

"Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden. Darüber hinaus gilt Rauchverbot in diesen Räumen dann, wenn Arbeitnehmer_innen darin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen."

II. Nach Z. 3a wird folgende Z. 3b eingefügt:

"3b. § 12 Abs. 4 erster Satz lautet wie folgt:

"Rauchverbot gilt auch in geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln zur gewerblichen Personenbeförderung."

Begründung

Ad I.

Das Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten ist in seiner jetzigen Form überschießend. Wenn in Vereinsräumlichkeiten bzw. privaten Räumen, in denen Vereinstätigkeiten ausgeübt werden, weder Kinder bzw. Jugendliche anwesend, noch Arbeitneh­mer_in­nen tätig sind, sollen private Vereine selbst entscheiden können, ob Volljährige darin rauchen dürfen.

Ad II.

Diese Änderung zielt darauf ab, dass private, entgeltliche Fahrten vom Rauchverbot ausgenommen werden. In der Praxis kann sonst nicht ausgeschlossen werden, dass auch Fahrten zu privaten Zwecken mit Kostenbeteiligung, wie beispielsweise private Mitfahrgelegenheiten, von einem Rauchverbot umfasst sind.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Zusatzantrag der Abge­ordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Abge­ordneter.