16.35

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! In Österreich gibt es derzeit rund 450 000 Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld. Aktuell werden rund 74 Prozent der pflegebedürftigen Personen zu Hause in den eigenen vier Wänden betreut, wobei rund 42 Prozent dieser pflegebedürftigen Perso­nen keinerlei professionelle Dienste in Anspruch nehmen. Das bedeutet für diese Menschen und deren Angehörige eine immense Belastung, die in Bezug auf die Pflege oft an die Substanz der Betroffenen geht.

Um diese pflegenden Angehörigen, die die Pflege und die Betreuung ihrer Ange­hörigen oftmals jahrelang innehaben, nachhaltig zu entlasten, fordern wir eine zweck­gebundene Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1 Million Euro. Dieses Geld, meine Damen und Herren, soll zweckgebunden und ausschließlich für den Ausbau der privaten und professionellen Pflege verwendet werden. Zusätzlich bedarf es auch flankierender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegere­gresses bei stationärer Pflege sowie im mobilen Bereich. Gerade im mobilen Pflege­bereich braucht es zielgerichtete Maßnahmen, um den zukünftigen Personalbedarf abzudecken. Deshalb fordern wir in diesem Antrag auch 1 000 zusätzliche Stellen im Pflegebereich sowie die Übernahme von 50 Prozent der Kosten im Bereich der mobilen Pflege.

Zur Gegenfinanzierung sowie zur Sicherstellung der Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses inklusive der Folgekosten wird die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auch von namhaften Experten empfohlen, meine Damen und Herren. Als wissenschaftliche Untermauerung der Sinnhaftigkeit dieser Forderung verweise ich auch auf eine Wifo-Studie vom Juni 2017; auch dort wurde eine Erb­schafts- und Schenkungssteuer zur Gegenfinanzierung vorgeschlagen.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, eine zweckgebundene Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1 Million Euro wird genau jenen zugutekommen, die es wirklich verdienen und brauchen, nämlich den pflegenden Angehörigen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wagner. – Bitte.