17.07

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Kai Jan Krainer hat vorhin eine tatsächliche Berichtigung gemacht, der ich persönlich ent­nommen habe, dass er mir aufmerksam zuhört. Das ist wirklich sehr nett, aber seine Rechnung stimmt trotzdem nicht.

Im Jahresdurchschnitt sind es 450 000 Personen, und 900 000 Personen, die nicht das ganze Jahr arbeiten, sind betroffen. Über das Jahr gerechnet beträgt die Beitragsent­las­tung etwas über 300 Euro. Das ist kein gewichteter Medianwert, und ich vermute, Herr Abgeordneter Krainer, Sie verstehen den Unterschied, wenn Sie wollen. Daher ist Ihre Multiplikation nicht korrekt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wittmann: Glauben Sie Ihre eigene Propaganda nicht?! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich darf nun auf den Antrag der NEOS eingehen. Dieser Antrag zum Thema Kin­dererziehung unter Beteiligung der Väter beginnt mit dem Satz: „Kindererziehung ist Frauensache.“ – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, Sie können beruhigt sein, ich kann Ihnen mitteilen: Wir leben im 21. Jahrhundert und Eltern treffen ihre Entscheidungen bereits partnerschaftlich – und das ist auch gut so. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Der von Ihnen eingebrachte Antrag, die Karenz zwischen Vater und Mutter auf je zwölf Monate aufzuteilen, würde bedeuten, dass wir den Eltern die Karenzaufteilung vor­schreiben, und das entspricht nicht unseren Vorstellungen von Wahlfreiheit, für die wir stehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es entspricht auch nicht Ihrem Parteiprogramm aus dem Jahr 2016, in dem eine Ihrer zahlreichen Visionen auf Seite 75 wie folgt lautet – ich zitiere –: „Die individuelle Freiheit und Selbstbestimmtheit aller Bürgerinnen und Bürger bildet die Grundlage unserer Gesellschaft.“ (Abg. Scherak: Aber den Unterschied zwischen ...!) Oder auf Seite 17 heißt es im Kapitel „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben soll, „sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, seinen Bür­ger_innen vorzuschreiben, wie sie ihr Leben führen sollen; ebensowenig ist es seine Aufgabe, deren Selbstentfaltung unverhältnismäßig einzuschränken. Deshalb lehnen wir“ – die NEOS – „unnötige Verbote, Beschränkungen und Auflagen sowie staatliche Bevormundung entschieden ab.“ (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan. – Abg. Scherak: ... auf Staatskosten!)

Es ist natürlich seit 2016 einige Zeit vergangen und Sie scheinen Ihre Grundsätze in der Zwischenzeit geändert zu haben – oder irre ich mich? –, denn von individueller Freiheit und Selbstbestimmtheit kann ich in Ihrem Antrag wenig erkennen. Was ich aber sehe, ist die Bevormundung der Eltern. Das entspricht nicht unseren Vorstel­lungen. Wir wollen den Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Vielmehr sollten die Familien die Wahlfreiheit haben, um dies selbst zu ent­scheiden. Daher findet dieser Antrag nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.10

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer ist der nächste Redner. – Bitte.