18.04

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen, falls Sie noch zusehen! Mit den Anträgen des Kollegen Noll habe ich als Jurist und Rechts­anwalt so meine liebe Not.

Das letzte Mal haben Sie in Ihrem Antrag Rechtsgeschäftsgebühren mit Gerichts­gebühren verwechselt, heute wollen Sie Menschen in Haft nehmen, wenn Sie partei­politisch motivierte Besetzungspraktiken anwenden. Cicero hat einmal gesagt: „Die Strafe soll nicht größer sein als die Schuld.“ Wäre das Gesetz, das Sie vorschlagen, schon in Kraft, dann hätte wahrscheinlich ein großer Teil der Sozialdemokratischen Partei ein ziemlich einschlägiges und langes Vorstrafenregister. Das kann man, glaube ich, hier an dieser Stelle ohne Zweifel einmal anmerken. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf bei der SPÖ.)

Dieser Antrag ist halt ein Sinnbild linker Justiz- und Verbotspolitik, so wie wir sie eigentlich nicht haben wollen. Wir wollen natürlich auch keine Parteibuchwirtschaft, wir lehnen das auch ab, aber es muss ja nicht immer der Straftatbestand mit der Freiheitsstrafe sein, um das zu sanktionieren, sehr geehrter Kollege! (Zwischenruf des Abg. Noll.) – Na ja, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe steht in Ihrem Entwurf; Sie müs­sen ihn schon lesen, wenn Sie ihn einbringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Noll.)

Ich meine, das ist das, was die Grünen mit ihrer Verbotsmentalität letztlich ja zu Fall gebracht und aus diesem Hohen Haus gedrängt hat. Die wollten alles kriminalisieren, was politisch nicht in ihr Weltbild gepasst hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Gudenus: Außer Novomatic, das ist super!)

Gut, also ich gehe nur ganz kurz darauf ein: Was passt nicht an der aktuellen Rechts­lage? – Die Diskriminierung aus parteipolitischen Gründen ist ja bereits im § 13 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz umfasst und geregelt, und zwar durch das Verbot der Diskriminierung auch aus Gründen der Weltanschauung. Das heißt, Welt­an­schauung schließt auch Parteizugehörigkeit mit ein, sehr geehrter Herr Kollege. Dazu gibt es ganz aktuelle Gutachten aus dem Jahr 2017 – der Bundes-Gleichbehand­lungskommission. (Abg. Noll: ...! Ihre Praxis macht es notwendig!) Die müssen Sie sich nur zur Hand nehmen und einmal lesen, dann werden Sie das sofort erkennen, da bin ich mir sicher. Jemand, der so eine hohe akademische Ausbildung hat wie Sie wir haben es ja diese Woche mehrmals gehört , wird locker verstehen, was da drinsteht, da bin ich mir sicher. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenruf des Abg. Noll.)

Es gibt derzeit im Wege des Schadenersatzes Schutz für Opfer, es gibt Verwal­tungsstrafen für Täter (Zwischenrufe bei der SPÖ), und im hoheitlichen Bereich gibt es durch § 302 StGB einen Schutz in Bezug auf Amtsmissbrauch. (Zwischenruf der Abg. Bayr.) Wir sehen also Handlungsbedarf, aber so einen Strafexzess, wie ihn die Liste Pilz fordert, lehnen wir ganz klar ab. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenruf bei der SPÖ.)

Im Übrigen glaube ich auch, dass Sie ein Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz haben werden. Ich denke nicht, dass die Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, verfassungskonform ist. Sie verstößt auch gegen das Ultima-Ratio-Prinzip des Straf­rechts, sehr geehrter Herr Kollege. Das Strafrecht ist das letzte Mittel zur Sicher­stel­lung des Rechtsfriedens und nicht das erste Mittel. (Abg. Noll: ... sollten Sie auch berücksichtigen!)

In diesem Sinne – um das hier nicht weiter fortzusetzen, wir werden das Thema ja im Ausschuss diskutieren – darf ich Ihnen an dieser Stelle von unserer Seite einmal frohe Ostern wünschen. Ich hoffe, Sie kommen ein bisschen zur Ruhe und haben ein paar ruhige Tage mit Ihrer Familie. Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.08

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 110/A dem Justizausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.