10.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher!

Ich darf eingangs auf Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Doppelbauer replizieren. Wir haben des Öfteren schon in den Ausschüssen darüber diskutiert. Diese Bundesregierung ist jetzt den vierten Monat in Amt und Würden. Wir haben zahlreiche Versprechen, die wir im Wahlkampf abgegeben haben, insbesondere im Bereich der Steuern und Abgaben, bereits eingelöst. Der Familienbonus Plus wurde schon erwähnt, wir haben eine Re­duktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Geringverdiener eingeführt, und wir haben auch die Umsatzsteuer für Beherbergungsumsätze von 13 auf 10 Prozent reduziert. Das sind großartige Erfolge. Das sind Versprechen, die wir innerhalb kürzes­ter Zeit bereits eingelöst haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Daher ist es nicht wirklich sachlich, Frau Kollegin, wenn Sie uns vorwerfen, dass wir die kalte Progression, deren Abschaffung wir im Wahlkampf – beide Parteien – ver­sprochen haben, noch immer nicht abgeschafft haben. Wir sind den vierten Monat im Amt. Es gibt einen klaren Fahrplan, der im Regierungsprogramm steht. Wir werden mit 2020 eine große Steuerreform starten, und wir werden mit 2022 letzten Endes auch die kalte Progression abschaffen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eine Anmerkung auch zum Kollegen Schellhorn. (Abg. Schellhorn: Ich habe noch gar nicht geredet!) – Ich weiß, aber weil Sie es auch immer interessiert, Herr Kollege, und Sie aus dem Bereich des Tourismus sind: Selbstverständlich werden wir auch die Ab­schreibungsdauern verkürzen und auch eine degressive Abschreibung einführen, so, wie wir es versprochen haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

So, nun zur Sache: Die Rahmenbedingungen für die Budgetentwicklung sind günstig, die konjunkturelle Aufwärtsbewegung setzt sich fort, Verbesserungen am Arbeitsmarkt und auch ein niedriges Zinsniveau wirken sich positiv auf den Bundeshaushalt aus. Doch dies allein hätte bei Weitem nicht ausgereicht, um im Jahr 2019, und zwar erst­mals seit 65 Jahren, einen administrativen Überschuss und ein Ende von neuen Schulden zulasten unserer Kinder und Enkelkinder zu erreichen. Vielmehr musste die neue Bundesregierung in einem ersten Schritt ausgabenseitige Maßnahmen, welche im Jahr 2017 beschlossen wurden – wie zum Beispiel den Beschäftigungsbonus oder die Aktion 20 000 – und in der aktuellen guten Konjunkturlage nicht mehr erforderlich sind, stoppen. Ausgewogene, aber durchaus restriktive Vorgaben an die unterschiedli­chen Ministerien bewirken einen weiteren kostendämpfenden Effekt auf die Ausgaben­entwicklung. Mit der konsequenten Konsolidierung wird Vertrauen geschaffen und da­mit zum wirtschaftlichen Aufschwung beigetragen.

Ein stabiles Ausgabenniveau und ein konsequenter Abbau des Defizits sind die Grund­lage einer nachhaltigen Steuerstrukturreform 2020, welche insbesondere durch die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes, das EStG 2020, umgesetzt wird. Die­se strukturelle Steuerreform soll aber nicht, wie oft in der Vergangenheit, durch neue Steuern gegenfinanziert werden, sondern ausgabenseitig durch Einsparungen im Sys­tem. Der Staat spart bei sich selbst und nicht bei den Österreichern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wollen die Verwaltung im Staat grundlegend reformieren und vereinfachen, und da­zu gehört auch, dass wir Doppelgleisigkeiten abbauen und klare Zuständigkeiten fest­legen. Weil stets nach konkreten Beispielen für Verwaltungsreformen, für Einsparun­gen im System gefragt wird, darf ich Ihnen ein konkretes Reformbeispiel aus der Fi­nanzverwaltung, aus der UG 15, vorstellen, und zwar betreffend die strukturelle Verein­fachung der Personalverrechnung.

Hiezu bedarf es einer Harmonisierung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und der ASVG-Beitragsgrundlage, aber auch der Grundlagen für DB, DZ und Kommunalsteuer, eines radikalen Ausmistens von Sonder- und Ausnahmebestimmungen und einer mas­siven Reduktion der Anzahl der Beitragsgruppen in der Sozialversicherung.

Betreffend die Lohnnebenkosten wird es eine einheitliche Dienstgeberabgabe geben, mit welcher der DB, der DZ, der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung und die Kommunalsteuer zusammengeführt werden. Im Bereich der Lohnverrechnung wird es aber nicht nur zu inhaltlichen, sondern auch zu massiven organisatorischen Änderun­gen kommen.

Die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben erfolgt derzeit durch die Finanzämter und Gebietskrankenkassen, wobei beide Behörden jeweils sämtliche Abgaben prüfen. Er­gänzend dazu kann es derzeit noch zu einer Nachschau bei der Kommunalsteuer durch Prüfer der Gemeinden kommen. Die Unternehmer haben es also derzeit mit drei verschiedenen Behörden zu tun: mit dem Finanzamt, mit der Gebietskrankenkasse und mit dem Magistrat.

Für die Durchführung der Prüfung gilt derzeit für beide Prüforganisationen die Bundes­abgabenordnung als Verfahrensrecht. Wenn aber die Prüfung abgeschlossen ist, dann haben wir plötzlich zwei Verfahrensordnungen: Für die Finanzämter haben wir weiter­hin die Bundesabgabenordnung und für die Gebietskrankenkassen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Das heißt, die Unternehmer und deren Berater müssen sich derzeit mit zwei verschiedenen Verfahrensrechten herumschlagen, obwohl es sich nur um eine einzige Prüfung handelt. Wenn man hier also ein Rechtsmittel einlegen möchte, dann hat man es nicht nur mit zwei verschiedenen Verfahrensrechten zu tun, sondern auch mit zwei verschiedenen Rechtsmittelinstanzen, und zwar einerseits dem Bundesfinanzgericht und andererseits dem Bundesverwaltungsgericht.

Es ist also nicht wirklich einsichtig, warum nicht eine einzige Behörde alle lohnab­hängigen Abgaben einheben, an die anderen Behörden verteilen und auch prüfen soll. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Für die Unternehmer würde sich dadurch einiges erleichtern.

Durch diese organisatorischen Änderungen bedarf es nur mehr eines einzigen Verfah­rensrechts und nur mehr einer einzigen Rechtsmittelbehörde. Durch diese inhaltlichen und organisatorischen Änderungen, die ja eine längst fällige Verwaltungsreform in die­sem Bereich bedeuten, könnte der Staat in einem Teilbereich wesentlich schlanker werden und die Unternehmer würden sich einiges an Mühen und insbesondere an Kos­ten ersparen.

Für die Unternehmer würde es in der Folge nur mehr eine einzige Ansprechstelle in allen Fragen der Abfuhr, der Prüfung und der Eintreibung der lohnabhängigen Abga­ben geben. Diese inhaltlichen und organisatorischen Änderungen würden eine Verwal­tungsreform in einem Teilbereich bewirken, von der alle profitieren. Das ist Sparen im System. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Bravo!)

10.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.