12.01

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Herren Regierungsmitglieder! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Vertreter der obers­ten Organe! Ich darf jetzt vielleicht kurz auf Kollegen Scherak eingehen; er hat gerade davon gesprochen, dass es denkunmöglich ist, im System zu sparen, wenn man im System spart.

Es wurde nicht gesagt, dass man auf Dauer irgendeine Reduktion vornimmt. Selbst wenn man einmalig eine Reduktion vornimmt oder eine Erhöhung nicht durchführt, ist das auch im System sparen und daher im System gespart. Also denkunmöglich  tut mir leid, ich kann das denken, auch wenn das für Sie nicht möglich ist. (Abg. Scherak: Na, ist es nicht, weil das System ...!) Sie haben gemeint: das System verändern. Es wird aber auch im System gespart, wenn man einmal – und das wird am Freitag debat­tiert – die Erhöhung der Parteienförderung auf Bundesebene – nichts anderes können wir hier beschließen; Sie kritisieren, dass es auf Länderebene nicht passiert – aussetzt. Ich denke, das ist sogar ein sehr guter Schritt, zu zeigen, dass wir diese Valorisierung nicht vornehmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ähnlich ist die Thematik der Sparsamkeit bei den obersten Organen. Kollege Scherak hat jetzt hier gemeint, dass es ein Problem ist, wenn der Rechtsstaat nicht mehr funk­tioniert – das ist keine Frage, das ist ganz wichtig, der Zugang zum Recht muss funk­tionieren, die Justiz muss funktionieren. Wir haben aber betreffend oberste Organe – wir reden in erster Linie vom Verfassungsgerichtshof und vom Verwaltungsgerichts­hof – in den Debatten erstens festgestellt, dass es da in letzter Zeit leichte Zunahmen an Personal gegeben hat, und zweitens haben uns die Präsidentin und der Präsident ganz klar gesagt: Es geht sich aus. Wir haben ja konkret nachgefragt: Wie ist das mit den finanziellen Mitteln, können die Aufgaben erfüllt werden?

Man muss dazusagen, dass der Verfassungsgerichtshof seine Aufgaben in letzter Zeit erweitert hat beziehungsweise dass diese erweitert wurden, einerseits, was die Zustän­digkeit des Verfassungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der Gesetzesbeschwerde betrifft, und andererseits auch, was die Prüfung von Anträgen im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen betrifft – also der Verfassungsgerichtshof hat tatsächlich noch einen höheren Aufwand.

Dazu kommt immer das Thema Asyl, das bei den Verfahren der größte Brocken ist. Das trifft insbesondere den Verwaltungsgerichtshof. Da gibt es eine ganz starke Zu­nahme: im Jahr 2017 um 43 Prozent mehr Fälle und im Jahr 2018 voraussichtlich noch einmal 15 Prozent zusätzlich. Das betrifft praktisch nur die Asylanträge, die zum Ver­waltungsgerichtshof kommen, also da liegt in Wirklichkeit das große Problem. Selbst da sagt der Verwaltungsgerichtshof aber: Ja, mit äußerster Sparsamkeit werden wir mit dem gegebenen Budget und mit dem Personal bis 2019 auskommen.

Es ist ja ein guter Ansatz, zu sagen, dass man grundsätzlich nicht mehr Geld zur Ver­fügung hat – ich nehme an, das ist auch ein typischer NEOS-Ansatz, das dachte ich zumindest bisher –, und nicht in erster Linie einmal mehr Geld zu verlangen, sondern zu schauen, ob sich das, was man an Aufgaben hat, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln ausgeht; dann wird man natürlich intern umstrukturieren und muss natürlich auch diese Herausforderung annehmen. Wenn es sich aber ausgeht, wird man nicht einfach nur, weil es besser klingt, mehr Geld fordern oder mehr Geld zuschießen, son­dern nur in dem notwendigen Rahmen, und genau das machen wir, und das bestätigen uns auch die Höchstgerichte. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg. Wenn man eben sparsam sein will beziehungsweise im System sparen will, dann muss man da auch mittun, und das machen die Höchstgerichte erfreulicherweise, insofern ist das al­so ein sehr sinnvoller Ansatz.

Die Stärkung des Parlaments, der Bundesgesetzgebung wurde auch schon angespro­chen. Ich halte das für sehr wichtig. Ich denke, dass da in Zukunft vielleicht sogar noch mehr möglich sein sollte, weil es ja tatsächlich so ist, dass ein sehr starkes Ungleich­gewicht zwischen dem Parlament auf der einen Seite und den Ministerien auf der an­deren Seite besteht, hinsichtlich der Möglichkeit, legistische Maßnahmen zu treffen und so weiter. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon diskutiert, aber es ist jetzt zumindest auch hier einmal ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt, dass man das anerkennt, dass man sagt, ja, man möchte die Klubs in ihren Möglichkeiten, aufzutre­ten, und auch hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit stärken. Das ist natürlich immer ein wichtiger Punkt.

Ich sehe in diesem Budget also, dass gewährleistet ist, dass die Höchstgerichte funk­tionieren und dass sich der Parlamentarismus weiterentwickeln kann – also in Summe sehr positiv. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.06

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.