12.38

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Ich rede zum Thema Volksanwalt­schaft. Die Volksanwaltschaft hat als unabhängige Kontrolleinrichtung die Aufgabe, Missstände in der Verwaltung zu prüfen, seit 2012 ist sie auch für den Schutz und für die Förderung der Menschenrechte zuständig, und seit 2017 hat sie überdies auch die Aufgabe der Abwicklung des Heimopferrentengesetzes.

Große Bedeutung hat die Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung für unsere Bevölkerung, denn sie bietet einen niederschwelligen Zugang und hat hohe Kompe­tenz. Sichtbar wird dies darin, dass im vergangenen Jahr über 20 000 Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen, ihre Schwierigkeiten mit den Behörden und die Missstände, die sie in der Verwaltung vermutet haben, in die Volksanwaltschaft eingebracht haben. Die­se Zahl hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht. Insgesamt wurden 10 333 Prüfver­fahren eingeleitet. Die Volksanwaltschaft ist natürlich bestrebt, noch bekannter zu wer­den, vor allem auch im Bereich der Jugendlichen und der Frauen, damit diese sich ver­stärkt an sie wenden.

Im Rahmen ihrer Funktion des Schutzes der Menschenrechte kontrolliert die Volksan­waltschaft in Österreich rund 4 000 Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinde­rung, aber auch solche ohne Behinderung untergebracht sind. Ich möchte mich ganz besonders herzlich für den Sonderbericht, den die Volksanwaltschaft zu Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen geliefert hat, bedanken, denn solche Berich­te regen dazu an, Verbesserungen einzuleiten.

Aufgrund eines Beschlusses des Nationalrates hat die Volksanwaltschaft 2017 die un­abhängige Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern eingerichtet und ist dafür zuständig – sie war da bis jetzt schon gut tätig –, dass die Opfer Entschädigun­gen bekommen.

Über all diese Aufgaben erstattet die Volksanwaltschaft uns hier im Nationalrat und auch im Bundesrat immer Bericht. Das Budget der Volksanwaltschaft spiegelt ihre Auf­gaben wider und korreliert auch mit den Wirkungszielen der Volksanwaltschaft. Die Ausgabenschwerpunkte liegen mit 60 Prozent natürlich im Personalbereich. Es gibt im Vergleich zu 2017 ein Plus an Auszahlungen in der Höhe von 0,843 Millionen Euro, und zwar aufgrund des Heimopferrentengesetzes und der Gehaltserhöhungen. Konkret stehen der Volksanwaltschaft 2018 11,48 Millionen Euro und 2019 11,36 Millionen Euro zur Verfügung. Es gibt eine zusätzliche Entschädigung für 2018 und 2019 im Zu­sammenhang mit dem Heimopferrentengesetz.

Als ÖVP-Bereichssprecherin für die Volksanwaltschaft möchte ich mich jetzt noch ganz herzlich bei den Volksanwälten – die ja heute hier sind – und ihren Mitarbeitern für ihre Arbeit bedanken, denn sie sind jene, die den Leuten zuhören und große Arbeit für un­sere Bevölkerung leisten. – Ganz herzlichen Dank dafür und alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.