12.38
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Ich rede zum Thema Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft hat als unabhängige Kontrolleinrichtung die Aufgabe, Missstände in der Verwaltung zu prüfen, seit 2012 ist sie auch für den Schutz und für die Förderung der Menschenrechte zuständig, und seit 2017 hat sie überdies auch die Aufgabe der Abwicklung des Heimopferrentengesetzes.
Große Bedeutung hat die Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung für unsere Bevölkerung, denn sie bietet einen niederschwelligen Zugang und hat hohe Kompetenz. Sichtbar wird dies darin, dass im vergangenen Jahr über 20 000 Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen, ihre Schwierigkeiten mit den Behörden und die Missstände, die sie in der Verwaltung vermutet haben, in die Volksanwaltschaft eingebracht haben. Diese Zahl hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht. Insgesamt wurden 10 333 Prüfverfahren eingeleitet. Die Volksanwaltschaft ist natürlich bestrebt, noch bekannter zu werden, vor allem auch im Bereich der Jugendlichen und der Frauen, damit diese sich verstärkt an sie wenden.
Im Rahmen ihrer Funktion des Schutzes der Menschenrechte kontrolliert die Volksanwaltschaft in Österreich rund 4 000 Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung, aber auch solche ohne Behinderung untergebracht sind. Ich möchte mich ganz besonders herzlich für den Sonderbericht, den die Volksanwaltschaft zu Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen geliefert hat, bedanken, denn solche Berichte regen dazu an, Verbesserungen einzuleiten.
Aufgrund eines Beschlusses des Nationalrates hat die Volksanwaltschaft 2017 die unabhängige Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern eingerichtet und ist dafür zuständig – sie war da bis jetzt schon gut tätig –, dass die Opfer Entschädigungen bekommen.
Über all diese Aufgaben erstattet die Volksanwaltschaft uns hier im Nationalrat und auch im Bundesrat immer Bericht. Das Budget der Volksanwaltschaft spiegelt ihre Aufgaben wider und korreliert auch mit den Wirkungszielen der Volksanwaltschaft. Die Ausgabenschwerpunkte liegen mit 60 Prozent natürlich im Personalbereich. Es gibt im Vergleich zu 2017 ein Plus an Auszahlungen in der Höhe von 0,843 Millionen Euro, und zwar aufgrund des Heimopferrentengesetzes und der Gehaltserhöhungen. Konkret stehen der Volksanwaltschaft 2018 11,48 Millionen Euro und 2019 11,36 Millionen Euro zur Verfügung. Es gibt eine zusätzliche Entschädigung für 2018 und 2019 im Zusammenhang mit dem Heimopferrentengesetz.
Als ÖVP-Bereichssprecherin für die Volksanwaltschaft möchte ich mich jetzt noch ganz herzlich bei den Volksanwälten – die ja heute hier sind – und ihren Mitarbeitern für ihre Arbeit bedanken, denn sie sind jene, die den Leuten zuhören und große Arbeit für unsere Bevölkerung leisten. – Ganz herzlichen Dank dafür und alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.