13.39

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Vizekanzler! Herr Bundeskanzler! Herr Minister und werte Damen und Herren von Volksanwaltschaft und Rechnungshof! Sehr geehrte Da­men und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Frau Kollegin Steger hat vorhin von einer Wende im Sportbudget gesprochen. Ich finde das ein bisschen übertrieben. In der Sportpolitik ist ein Unterschied zu - - (Abg. Steger: Habe gesagt, Altlasten von der SPÖ blockieren das Budget!) – Im Budget sehe ich die Wende auf jeden Fall nicht. Das Budget ist im Endeffekt eine Fortschreibung von allem, was bisher da war. Da ändert sich aus meiner Sicht relativ wenig

Sie haben es auch angesprochen, Frau Kollegin, beim Glücksspielgesetz ist betreffend § 20 seit Jahren nichts passiert, und auch im Budget ist noch nichts geschehen. Sie hätten ja schon die Mehreinnahmen, die dem Finanzminister zukommen, aber eigent­lich teilweise Ihnen zustehen würden, in irgendeiner Form abbilden können und eigent­lich auch müssen, denn wenn man Mehreinnahmen hat – und Sie sagen ja, Sie kämp­fen dafür und wollen sie auch bekommen –, dann sollte man diese auch irgendwo ab­bilden.

Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass das Thema Sportförderung generell einmal neu zu überdenken ist. Ich finde auch sehr positiv, dass Sie, Herr Vizekanzler, da schon einige Schritte unternehmen beziehungsweise sagen, dass Sie einiges tun wollen, da wir momentan die Situation haben, dass die Fördermittel einfach nicht dort ankommen, wo sie hingehören und hinsollen. Zum Beispiel haben Sie uns gerade eine Anfrage zum Thema Frauen im Sport beantwortet. Bei dieser haben wir uns näher damit be­schäftigt, wie viele Frauen es im Sport, insbesondere in den Vorständen der Sport­verbände gibt, da es ja ein Ziel der alten Bundesregierung und der Sportminister war, in diesem Bereich einen gewissen Standard und 2018 einen Anteil von 40 Prozent zu erreichen. Ende 2016 lagen wir bundesweit bei allen Sportverbänden bei 16 Prozent. Das ist ein gravierender Unterschied, und man sieht, dass die Sportförderungen nicht dazu beitragen, die Ziele zu erreichen, die wir uns selbst stecken.

Schauen wir uns als ganz konkretes Beispiel den Handballverein an. Dort hatten wir im Jahr 2014 eine Förderung von 60 000 Euro, aktuell haben wir auch 60 000 Euro, und bis heute ist keine einzige Frau im Vorstand. Das ist natürlich kein sehr positives Symbol, und es gibt uns zu denken, dass die Förderung nicht dort ankommt, wo wir wollen, dass sie hingeht.

Das heißt, für uns stellt sich die Frage, wohin dieses Geld teilweise fließt, da nicht ganz nachvollziehbar ist, ob diese Projekte wirklich gemacht werden, und wir glauben, dass wir endlich eine Reform der Sportförderung brauchen, die uns von den Parteiclustern und Strukturen der Parteien befreit und uns endlich dorthin bringt, dass der einzelne Sportler am Ende etwas davon hat und das nicht im System verloren geht.

Abschließend möchte ich noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anglei­chung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Angleichung des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete in beide Richtungen vorzunehmen, sodass nicht nur Schlechterstellungen sondern auch Besserstellungen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem privaten Ar­beitsrecht beseitigt werden.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 - BFG 2019) samt Anlagen – UG 17

Das Dienstrecht für Bedienstete im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in vielen Punkten signifikant vom Arbeitsrecht, das im privaten Sektor angewandt wird. In vielen Punkten sind die Regelungen für Bundesbedienstete flexibler oder besser als jene im privaten Arbeitsrecht. Bestes Beispiel dafür ist die bezahlte Mittagspause. Denn wäh­rend es für Erwerbstätige in der Privatwirtschaft gesetzlich vorgeschrieben ist, ihre Ar­beitszeit nach sechs Stunden für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, wodurch sich ein Arbeitstag in der Regel um eine halbe Stunde verlängert, gilt dasselbe nicht für Bedienstete des Bundes. Diese bekommen die vorgeschriebene Mittagspause nämlich bezahlt, weil sie als Dienstzeit angerechnet wird. Diese Praxis wurde auch vom Ver­waltungsgerichtshof bestätigt und stellt eine ungemeine Ungleichbehandlung gegen­über Angestellten oder Arbeiter_innen im privaten Sektor dar.

Das BMÖDS gibt an, in den kommenden Jahren die Durchführung von zwei Dienst­rechtsnovellen pro Jahr zu planen, um ein modernes Dienstrecht für Bundesbediens­tete zu gewährleisten. In der bevorstehenden Novelle sollen unter anderem eine Ver­längerung der Familienhospiz und die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit für öffentliche Bedienstete enthalten sein. Damit nimmt sich der Bund wieder einmal ein Vorbild an den bestmöglichen Regelungen des Arbeitsrechtes und münzt sie auf den Bundesdienst um. Vielfach erfolgt dies dergestalt, dass die Regelung noch güns­tiger für die Beamt_innen und Vertragsbediensteten des Bundes ist, als jene, die für alle anderen in der Privatwirtschaft Angestellten gilt.

Nun spricht grundsätzlich nichts dagegen, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für Erwerbstätige zu schaffen - allerdings müssten beide Rechtsmaterien und -systeme - das private Arbeitsrecht auf der einen Seite, das öffentliche Dienstrecht auf der ande­ren - möglichst aufeinander abgestimmt werden. Besonders aus dem Blickpunkt des Grundsatzes "gleiches Recht für alle" ist es schlicht unfair, privilegierten Bundesbe­diensteten die Mittagspause auf Kosten der Steuerzahler_innen zu bezahlen, während eine solche Regelung für die Privatwirtschaft rein finanziell untragbar ist und nicht um­gesetzt werden kann. Die Begünstigung einer Gruppe zu Lasten einer anderen kann auf Dauer nicht funktionieren und verfestigt gesellschaftliche Spannungen, die dadurch hervorgerufen werden. Ziel jeder Bundesregierung sollte aber die Gleichbehandlung aller Bürger_innen sein. Rechte und Pflichten müssen also so gestaltet sein, dass sie für alle gelten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Angleichung des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete in beide Richtungen vorzunehmen, sodass nicht nur Schlechterstellungen sondern auch Besserstellungen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem privaten Ar­beitsrecht beseitigt werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.