14.07

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wer­te Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Mitglieder der Volksanwaltschaft! Mei­ne Damen und Herren! Ich möchte zum Thema Volksanwaltschaft sprechen, da ich die Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses bin, und muss feststellen, die Volks­anwaltschaft ist sicher das kleinste, aber auch das sparsamste oberste Organ, das in Österreich einen sehr großen Stellenwert und Wertschätzung bei der Bevölkerung ge­nießt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft und auch bei den Volksanwälten seitens meiner Fraktion für die hervorragende Arbeit bedanken.

Laut Budgetvoranschlag stehen der Volksanwaltschaft 2018 rund 11,6 Millionen Euro und im Jahr 2019 rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, was gegenüber 2017 sogar eine Erhöhung von knapp 1 Million Euro im Budget der Volksanwaltschaft bedeutet. Laut Budgetdienst des Parlaments entfallen aber 60 Prozent davon auf Kosten für das Personal, das man zur Kontrolle der Verwaltung, aber auch zur präventiven Menschen­rechtskontrolle braucht.

Die Auszahlungsschwerpunkte der Volksanwaltschaft liegen in der Durchführung der Hauptaufgaben: der nachprüfenden Verwaltungskontrolle, der Durchführung der Kon­trollen bezüglich OPCAT und der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des neuen Heimopferrentengesetzes. Darüber haben wir auch im Ausschuss gesprochen, und die Volksanwälte haben berichtet, dass gerade im Zusammenhang mit dem Heimopferren­tengesetz bereits 1 356 Akten zu den Heimopfern angelegt worden sind, davon sind 137 Fälle bearbeitet und 106 Fälle positiv erledigt. Allerdings umfasst das Heimopfer­rentengesetz nicht die Missbrauchsfälle in Spitälern, in privaten Einrichtungen und auch nicht im SOS-Kinderdorf. Seitens der Volksanwaltschaft wurde die Anregung vor­gebracht, diese Fälle ins Heimopferrentengesetz aufzunehmen. Ich glaube auch, dass es in der kommenden Sitzung des Sozialausschusses, in der dieses Thema debattiert wird, eine große Mehrheit dafür geben wird und dass es zu guten, konstruktiven Ge­sprächen kommen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beibehaltung der hohen Prüfungsqualität der Volksanwaltschaft sowie der formlose, kostenlose und einfache Zugang zur Volks­anwaltschaft werden von der Bevölkerung in Österreich sehr geschätzt – das ist eines der Wirkungsziele der Volksanwaltschaft –; die Beschwerden können schriftlich, per Fax oder per Mail eingebracht werden und man kann kostenlos einen Termin vereinba­ren und direkt zur Volksanwaltschaft gehen.

Im Ausschuss wurden die Sprechtage in den Ländern angesprochen. Es wurde be­sprochen, dass es sehr konstruktive Gespräche mit den Ländern gibt, allerdings gibt es in der Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich noch ein bisschen Luft nach oben, aber ich denke, wir werden auch das schaffen, sodass die Volksanwaltschaft in Niederösterreich einen besseren Stellenwert bekommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Volksanwälte, ich hoffe, dass auch wir hier im Parlament weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen pflegen. Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl ich als auch meine Fraktion für Ihre Anliegen im­mer ein offenes Ohr haben werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Gruber. – Bitte.