18.12

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Ich darf gleich vorweg um Verzeihung bitten: Ich werde relativ pünktlich gegen 18.30 Uhr weg­sausen müssen. Ich fliege noch heute Nacht via Bukarest nach Amman, hoffe, dort ge­gen 4 Uhr in der Früh anzukommen, möchte Ihnen aber möglichst noch Zeit geben, um vielleicht die eine oder andere Frage zu beantworten. – Vielen Dank, dass Sie mich kurzfristig in der Rednerliste vorgereiht haben.

Danke! Ich habe aufmerksam den Ausführungen der bisherigen Abgeordneten zuge­hört, hatte die Freude, einige von Ihnen bereits im Budgetausschuss zu sprechen. Mei­ne Aufgabe ist vor allem sachlich orientiert, ich versuche, sie so gut es geht sprachlich rüberzubringen. Danke für das Kompliment der Eloquenz, aber wie gesagt, mein Hauptaugenmerk ist jedenfalls auf die Inhalte gerichtet.

Die Budgetentwürfe des Außenministeriums für das Jahr 2018 lauten ausgabenseitig auf rund 502,6 Millionen Euro sowie für das Jahr 2019 auf rund 508,4 Millionen Euro. Das Budget des Jahres 2017 war um einiges höher, nämlich 551 Millionen Euro; davon wurden ausgabenseitig 541 Millionen Euro als vorläufiger Erfolg verbucht. Die Vorga­ben der Bundesregierung zum restriktiven Budgetkurs können mit diesen Budgetent­würfen erfüllt werden, wobei aus dem Rücklagenbudget meines Ressorts weitere 24 Mil­lionen Euro für das Doppelbudget zur Verfügung gestellt werden.

Ich werde versuchen, auf einige der Themen, die jetzt vorrangig waren, wie EZA und AKF, kurz einzugehen, darf aber mit dem operativen Bereich des Außenministeriums beginnen – da geht es vor allem um die Struktur im Inland wie auch jene unseres Ver­tretungsnetzes.

Mit diesem Budget können wir die Struktur im Inland erhalten und insbesondere die Ausgaben für die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr in Höhe von rund 7 Mil­lionen Euro decken. – Ich darf darauf hinweisen, dass die Aufwendungen für den EU-Vorsitz ausschließlich aus Mitteln des Außenamtes gedeckt werden.

Der Betriebsaufwand für die Vertretungsbehörden ist gesichert. Dabei ging es vor allem, was die Vertretungsbehörden anbelangte, um die Erfüllung wesentlicher Sicher­heitsstandards; da geht es vor allem um den Konsulatsbereich. Ich hatte selbst die Möglichkeit, mir in diesen ersten drei Monaten einige Vertretungsbehörden anzusehen: Wir haben einige Gebäude, wo der Konsulatsbereich perfekte Sicherheitsstandards bietet, aber nicht nur das, sondern wo auch die Arbeitsplatzmöglichkeiten für die Kon­sulatsbeamten wie auch für die Visawerber entsprechend stimmen, würde ich sagen, wir haben aber auch andere Vertretungsbehörden. – Ich hatte letzte Woche die Gele­genheit, mir in Peking ein Bild zu machen, ich kenne die Vertretungsbehörden in Da­maskus und Beirut, wo wir einen sehr hohen Visaanfall haben, und dort gilt es einfach, die Sicherheitsstandards und die Arbeitsbedingungen für die Angestellten und ebenso für die Visawerber noch entsprechend zu verbessern.

Was die Mittel für Integration und die Umsetzung des Integrationsgesetzes betrifft, so darf ich zusichern, dass es uns durch diverse Umschichtungen gelungen ist, Maßnah­men des Integrationsgesetzes, vor allem, was die kostenlose Zurverfügungstellung der Sprachkurse mit Niveau A1 und die Gratiswertekurse anbelangt, zu garantieren. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

Die Projektmaßnahmen betreffend Entwicklungszusammenarbeit – mit der ausgelager­ten Agentur, der Austrian Development Agency – sind sichergestellt. Die Fortschrei­bung der Mittel wird, was das Jahr 2019 anbelangt, um 10 Millionen Euro aufgestockt.

Ich danke Ihnen für die Erinnerung daran, dass eine Verdoppelung zugesagt wurde. Diese Verdoppelung ist uns gegenwärtig aufgrund der restriktiven Budgetvorgaben nicht gelungen. – Abgeordnete Stephanie Krisper hat darauf hingewiesen, dass das nur mittelfristig ist. Ja, wir haben keine klare Vorgabe dafür. Ich werde mich einset­zen – Abgeordneter Haider hat darauf hingewiesen, dass wir erst seit drei, vier Mona­ten im Amt sind –, für was immer möglich ist.

Wir sind mit der Budgetarbeit unmittelbar, bereits im Jänner, konfrontiert worden, und ich habe innerhalb der ersten Monate versucht zu sichern, was zu sichern war. Ich werde mein Möglichstes dazu beitragen, dass wir innerhalb der EZA etwas zusammen­bringen, nicht nur, was das Budgetäre anbelangt. Es geht mir in allem – und das mache ich nicht nur betreffend die EZA, das mache ich in vielen anderen Bereichen – um das Inhaltliche, um das Operative. Was Medien anbelangt, habe ich eine sehr, sehr starke Kürzung vorgeschlagen. Die Medienarbeit wurde in meinem Ressort massiv ge­kürzt, in einigen Bereichen um 70, 80 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Was die Katastrophenhilfe im Rahmen des AKF anbelangt, Abgeordneter Haider hat es bereits ausgeführt, darf ich Ihnen kurz dessen Genese in Erinnerung rufen – ich habe das schon einmal im Budgetausschuss erwähnt –: Der Auslandskatastrophen­fonds ist im Jahr 2004 vor dem Hintergrund des Tsunami entstanden. Der Auslandska­tastrophenfonds ist kein zusätzlicher EZA-Fonds! Er ist für Katastrophen gedacht, und das kann ein Erdbeben in Norditalien gleichermaßen sein wie eine Dürre- oder Hunger­katastrophe.

Wir bringen morgen im Ministerrat gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium zwei Ministerratsvorträge ein: Zum einen werden für die Syrien-Ge­berkonferenz nächste Woche, das habe ich bereits im Februar veranlasst, dem In­ternationalen Komitee vom Roten Kreuz für die Arbeit in Syrien 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für den Jemen 1 Million Euro, und das Kinderhilfswerk Unicef erhält für Syrien 1 Million Euro.

Betreffend Syrien darf ich Sie kurz über Folgendes informieren – das war gestern auch Gegenstand unserer Beratungen beim Außenministerrat in Luxemburg –: Ich bin mit UN-Sondergesandtem Staffan de Mistura in Kontakt. Wie auch immer es sich verhält – ob wir das Genfer UNO-Format der Gespräche in Wien abhalten oder in einem ande­ren Format, da ist im Moment sehr, sehr viel in Bewegung –, wir stehen jedenfalls als Gastgeber zur Verfügung. Ich habe mir in meinem Ressort ausrechnen lassen, was diese Gastgeberrolle kosten würde: Sie kostet 60 000 Euro pro Tag. Wir haben für die Irankonferenzen zwischen 2014 und 2015, die zum Nuklearabkommen vom 14. Juli 2015 geführt haben, insgesamt 6 Millionen Euro gezahlt. Das war unser Beitrag, wenn Sie so wollen, zu einer diplomatischen Meisterleistung, die hoffentlich auch den 12. Mai übersteht. Es steht im Raum, dass US-Präsident Trump das Abkommen am 12. Mai vielleicht sistieren könnte.

Es ist uns nicht nur als Gastgeber, sondern nicht zuletzt auch aufgrund der budgetären Implikationen, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe, ein ganz besonderes Anliegen, das Iranabkommen zu halten – unter anderem war auch das Gegenstand der gestrigen Beratungen.

Wenn Nachfrage besteht, stehen wir sehr gerne als Gastgeber und vielleicht auch da­rüber hinaus für eine Syrienkonferenz zur Verfügung. Ich habe daher auch angewie­sen, dass Routinekonferenzen, die vielleicht besser in einen akademischen Rahmen passen, vom Außenministerium nicht wahrgenommen werden, sondern dass wir das uns zur Verfügung stehende Budget für eine wirklich operative Außenpolitik einsetzen, und dazu gehört beispielsweise die Abhaltung einer Syrienkonferenz, wenn sich eine solche ergeben sollte.

Was den AKF anbelangt, darf ich das ergänzen, was Abgeordneter Haider vorhin aus­geführt hat: Wir haben 15 Millionen Euro fix im Budget und wir können auf 5 Millionen Euro aus unseren eigenen Rücklagen zurückgreifen. Es kann, sollte sich eine Katastro­phe – es handelt sich bei dem, was das Wort Katastrophe beschreibt, um ein unvorher­sehbares Ereignis, um eine force majeure – ereignen, dann werden wir hoffentlich im Zusammenwirken mit Ihnen allen, denn letztendlich sind es Sie, die dieses Budget mit­beschließen, Mittel zur Verfügung stellen können – sei es wegen einer Naturgewalt oder einer politische Katastrophe, die unvorhersehbar war und in diesem Sinne eben der Rechtsgrundlage des AKF entspricht, gemäß derer wir dann handeln können.

Also noch einmal: Der AKF ist kein zusätzlicher EZA-Fonds! Ich kenne die Bericht­erstattung und die Kritik daran, aber ich darf Sie neuerlich daran erinnern, dass der AKF im Dezember 2004 ins Leben gerufen wurde. Da ging es um den Tsunami und nicht um EZA.

Was die Leistungen des Außenministeriums anbelangt, darf ich Sie kurz mit einigen meines Erachtens ganz interessanten Kennzahlen konfrontieren. Wir haben als Amts­sitz im perfekten Zusammenwirken mit der Kollegenschaft der Stadt Wien, die da, dies­bezüglich darf ich mich ausdrücklich bedanken, mit dem Außenministerium sehr, sehr gut zusammenwirkt, was die Rolle des Wiener Amtssitzes anbelangt, zwischen BMEIA und Stadt Wien auf österreichischer Seite gemeinsam insgesamt 15 Millionen Euro ausgegeben, haben aber einen volkswirtschaftlichen Nachfrageeffekt, dazu gibt es eine Studie aus dem Jahr 2014, von 1,4 Milliarden Euro. Das betrifft 40 internationale Organisationen, die ein Ausgabevolumen von rund 725 Millionen Euro haben; wir sprechen von 6 000 Bediensteten und 10 000 Arbeitsplätzen, wobei ein Großteil dieser Arbeitsplätze mit österreichischen Staatsbürgern besetzt ist.

Über den EU-Vorsitz und dass wir diesen aus eigenen Mitteln bestreiten werden, habe ich schon kurz gesprochen.

Ich darf noch kurz auf unsere konsularischen Leistungen eingehen: Es wurden im Vor­jahr 942 000 konsularische Handlungen gesetzt. Dabei geht es um die Betreuung von österreichischen Staatsbürgern, die in Not geraten sind – sei es, dass es sich um Kran­kenhausbesuche, Gefängnisbesuche handelt oder auch nur um die bloße Nachfrage, weil Angehörige nicht am Telefon antworten. Es gab also 942 000 konsularische Hand­lungen, was natürlich auch Überstunden verursacht. Wir hatten im Vorjahr ein Über­stundenbudget von 0,8 Millionen Euro, was sich aber einfach daraus erklärt, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals am Wochenende im Einsatz sind oder nach 18, 19 Uhr, um eben für die konsularische Arbeit da zu sein.

Im Vorjahr wurden 330 000 Visa beziehungsweise Sichtvermerke ausgestellt, und wir haben im Vorjahr insgesamt 22 Millionen Euro für humanitäre Hilfe ausgegeben.

Was den offiziellen Anteil des Außenministeriums an unserer internationalen Entwick­lungshilfe anbelangt, so ist unser ODA-Anteil 10 Prozent. Ich darf Sie auch daran er­innern, dass die EZA eine Querschnittsmaterie ist. Ein sehr großer Teil der Entwick­lungszusammenarbeit wird durch Zahlungen an multilaterale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, die Asiatische Entwicklungsbank und andere Institutionen wahrgenom­men, und diese laufen direkt über das Finanzministerium. Also dort, wo es um Beiträge an UN-Organisationen oder NGOs oder eben operative Mittel über die ADA für EZA-Projekte geht, beträgt unser Anteil 10 Prozent, und den erbringen wir. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das 0,7-Prozent-Ziel erreichbar ist.

Ich darf noch kurz auf die Integration eingehen und Sie mit folgenden Zahlen belästi­gen: Mit unseren Budgetmitteln haben wir im Vorjahr für 20 000 TeilnehmerInnen Wer­te- und Orientierungskurse finanziert und für 21 000 Personen, anerkannte Flüchtlinge, Plätze in Deutschkursen – dabei handelt es sich, wie gesagt, um Deutsch auf dem Ni­veau A1.

Zu unseren Pflichtbeiträgen an internationale Organisationen – beziehungsweise müs­sen die freiwilligen Beiträge in gewisser Weise auch als Pflichtbeiträge aufgefasst wer­den –: Wir haben im Vorjahr 81 Millionen Euro bezahlt, freiwillige Beiträge 15 Millio­nen Euro, dabei unter anderem allein 2 Millionen Euro für die Ukrainemission der Or­ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die wir auch weiterhin gerade mit Blick auf die Nachbarschaftspolitik und auf unser Engagement in der Ukraine in diesem Sinne jedenfalls beibehalten werden.

Ich darf mich, wie gesagt, entschuldigen, ich stehe Ihnen aber für Fragen zur Verfü­gung. Fragen, die ich nicht beantworten kann, darf ich an meine Kolleginnen und Kolle­gen weiterreichen, aber solange die Zeit reicht, antworte ich gerne. Ich stehe Ihnen noch für 5 bis 10 Minuten zur Verfügung, danach bitte ich um Verzeihung, aber ich hatte keine andere Möglichkeit zu fliegen. Wir im Außenministerium verwenden keine Bedarfsflieger. Wir sind oftmals mit zwei Zwischenlandungen unterwegs, und eine sol­che Reise habe ich heute Nacht vor mir. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.26

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Reinhold Lo­patka. – Bitte.