18.41

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Ich beginne beim Auslandskatastrophenfonds und teile in Inhalt und Form. Inhaltlich stimmt es nicht ganz, dass es nur um unerwartbare Krisen geht. Zum Beispiel sind die Flüchtlingslager der Syrerinnen und Syrer seit Jahren leider absehbar, und es ist gut, dass Geld vom Auslandskatastrophenfonds kommt, um ihre Lebensbe­dingungen dort zu verbessern. Und es gibt eben Katastrophen, die vergessen sind, die eingefroren sind, die absehbar sind – in Schwerpunktländern zum Beispiel Hungerkata­strophen –, und solche, die unerwartet sind, und für alle diese Fälle brauchen wir Stra­tegien, weil wir in Zukunft mehr dieser Krisen erwarten müssen.

Dass man den Auslandskatastrophenfonds nicht, wie im ÖVP-Wahlprogramm verspro­chen, verdreifacht, sondern um ein Viertel kürzt, halte ich für ein wirkliches Armuts­zeugnis. Da hat die Partei des Außenministers Kurz etwas versprochen, was die Partei des Bundeskanzlers Kurz auf einmal nicht mehr halten muss. Das ist wirklich bedau­erlich und spricht für sich. Wenn dann der Bundeskanzler, in der „ZIB 2“ darauf ange­sprochen, sich darin flüchtet, dass es angeblich ein Tippfehler eines Beamten war, dann halte ich das persönlich wirklich für letztklassig, und ich rechne es der Frau Au­ßenministerin hoch an, dass sie sich vor ihre Beamten gestellt und klargestellt hat: Sie hatte einen Sparzwang, und es war natürlich kein Fehler eines Beamten.

Ich möchte aber auch noch auf die bilaterale EZA eingehen. Als wir die ADA gegründet haben, Kollege Lopatka, war die Idee, dass innerhalb von wenigen Jahren das Budget der ADA auf 1 Milliarde Euro anwachsen soll, um eben diesen 0,7-Prozent-Pfad auch wirklich zu erreichen. Dass Sie jetzt abfeiern wollen, dass wir demnächst wieder bei 100 Millionen Euro sind, ist entweder ein bissel ein Zurechtrücken der Geschichte oder Vergesslichkeit, ich weiß es nicht. Auch da gilt: Der Pfad, der von Außenminister Kurz versprochen war, wo wir einfach jedes Jahr 15,5 Millionen Euro kumulativ zusätzlich brauchen, um bis zum Jahr 2021 auf diese 154 Millionen Euro zu kommen, die eine Verdoppelung wären, der findet sich im Budget nicht wieder. Auch wenn Kollege Haider sagt, dass wir im Jahr 2019 eine Steigerung um 10 Millionen Euro haben, ja, dann ist das aber nicht ansatzweise der ursprünglich versprochene Pfad. Die Grund­rechenarten sind ja bekannt: 2018 fehlen 15,5 und 2019 21 Millionen Euro, um diesen Pfad weiter zu beschreiten – also von wegen alles in Ordnung!

Wir diskutieren ja glücklicherweise dieses außenpolitische Budget zu einem Zeitpunkt, da die Beilage zum Entwicklungszusammenarbeitsbudget schon auf dem Tisch liegt, und wenn wir da reinschauen, dann sagen uns dort die Prognosen, dass wir bis zum Jahr 2022 einen ODA-Anteil von 0,24 Prozent haben werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist genant! Wir sind weit davon entfernt, uns irgendwo in Richtung 0,7 Prozent zu bewegen. (Beifall bei der SPÖ.)

0,24 Prozent werden uns prophezeit, und ich sehe nicht ansatzweise, was dagegen getan wird.

In diesem Sinne möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, in dem die Bun­desministerin für Europa, Integration und Äußeres aufgefordert wird, erstens einmal den Auslandskatastrophenfonds wie versprochen auf 60 Millionen Euro zu erhöhen, zweitens einmal für das Jahr 2018 15,5 Millionen Euro und für das Jahr 2019 - -

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete! Sie müssen den Entschließungsantrag gesamt verlesen, nicht nur inhaltlich begründen. Er muss jetzt verlesen werden, sonst ist er nicht ordnungsgemäß eingebracht.

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (fortsetzend): Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „das Aufstocken der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Hilfe bei Katastrophen im Ausland“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert

-       den Auslandkatastrophenfonds (Detailbudget 12.02.1) wie von ÖVP-Chef Kurz angekündigt auf jährlich 60 Millionen Euro anzuheben. Dafür müssen im Jahr 2018 zusätzlich 45 Millionen und im Jahr 2019 zusätzlich 45 Millionen zur Verfügung gestellt werden,

-       für das Jahr 2018 zusätzliche 15,5 Millionen Euro und für das Jahr 2019 zu­sätzliche 21 Millionen Euro im Vergleich zum Budgetentwurf für die bilaterale EZA (Detailbudget 12.02.01) zur Verfügung zu stellen, um die von ÖVP-Chef Kurz angekündigte Verdoppelung der bilateralen Entwicklungsgelder bis 2021 mit jährlichen Schritten von 15,5 Millionen Euro für die beiden von den Re­gierungsvorlagen betroffenen Jahre umzusetzen,

-       die gesetzlichen Grundlagen des Auslandskatastrophenfonds (AKF) zu adaptie­ren und eine Strategie auszuarbeiten, die die Verwendung der AKF-Mittel in folgenden Kategorien plant: Vergessene/eingefrorene Krisen, anhaltende oder erwartbare Krisen in Schwerpunktländern der OEZA und unerwartete Katastro­phen im Ausland,

-       zum ehest möglichen Zeitpunkt dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der einen gesetzlich abgesicherten und politisch mit allen Ressorts ak­kordierten Stufenplan zum Erreichen des 0,7% Zieles (inkl. Anheben der Mittel für die multilaterale Zusammenarbeit über die Programme der Vereinten Natio­nen) bis spätestens 2030 enthält,

-       die Empfehlungen des OECD DAC Peer Reviews aus dem Jahr 2015 umzu­setzen und daher u.a. die Entschuldung des Sudans nicht über drei Jahre im ODA Prognoseszenario für die Jahre 2018 mit 569 Millionen Euro, 2019 mit 577 Millionen Euro und 2020 mit 565 Millionen Euro anführen, um damit die ODA-Zahlen aufzubessern sondern die Entscheidung des Pariser Klubs in die­ser Sache abzuwarten.“

*****

Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS

Genossinnen und Genossen

betreffend das Aufstocken der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Hilfe bei Ka­tastrophen im Ausland

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrah­mengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.) – UG 12

Begründung

Österreich hat sich international dazu verpflichtet zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, weil nur so die Basis für demokratische Bedingungen, Frieden, Freiheit und Wohlstand auf der ganzen Welt gesichert werden kann.

Im Zuge der Budgetdiskussionen im Jahr 2016 kündigte Außenminister Kurz eine grund­legende Trendwende in der österreichischen Entwicklungsfinanzierung an: eine Ver­doppelung der bilateralen Entwicklungsgelder, die über die Austrian Development Agency (ADA) umgesetzt werden. Dies lässt sich auch im Wahlprogramm der ÖVP nachlesen. Um zu einer Verdoppelung der Gelder für die ADA zu kommen, muss das Budget von der Basis 2016, als es etwa 77 Millionen Euro ausmachte, bis 2021 jährlich um 15,5 Millionen steigen, um dann 2021 154 Millionen auszumachen. Im Budget für das Jahr 2017 gab es diese Steigerung auch tatsächlich, im nun vorgelegten Doppel­budget für 2018 und 2019 ist davon nichts mehr zu sehen.

Um im Katastrophenfall schnell Hilfe vor Ort leisten zu können, wurde der Auslandska­tastrophenfonds geschaffen. Lange Zeit war der Auslandskatastrophenfonds (AKF) mit 5 Millionen jährlich dotiert und es verging kein Jahr, in dem diese Summe nicht per Ministerratsbeschluss erhöht wurde. Zu häufig waren die natur- oder menschgemach­ten Katastrophen, zu oft war dringend zu helfen: sei es bei der Versorgung von hun­gernden Menschen in Äthiopien, bei kriegerischen Auseinandersetzungen im Südsu­dan, in den Flüchtlingslagern der Syrerinnen und Syrer oder nach dem verheerenden Erdbeben auf Haiti. Lange wurde eine Erhöhung seitens der Zivilgesellschaft unter­stützt von SPÖ und Oppositionsparteien gefordert und schließlich auch durchgesetzt: es kam zu einer Vervierfachung des AKF im Jahr 2017 und auch die nun 20 Millionen Euro, die zur Linderung von menschlichem Leid im Katastrophenfall jährlich zur Ver­fügung standen, sind im internationalen Vergleich immer noch ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Überraschend kündigte das Wahlprogramm der ÖVP eine schon längst fällig werdende Verdreifachung des AKF auf 60 Millionen pro Jahr an. Auch im Regierungsprogramm findet sich zumindest eine Erhöhung des AKF. Sowohl im Bundesvoranschlag 2018 als auch 2019 findet sich aber eine Kürzung um ein Viertel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert

-       den Auslandkatastrophenfonds (Detailbudget 12.02.1) wie von ÖVP-Chef Kurz angekündigt auf jährlich 60 Millionen Euro anzuheben. Dafür müssen im Jahr 2018 zusätzlich 45 Millionen und im Jahr 2019 zusätzlich 45 Millionen zur Verfügung gestellt werden,

-       für das Jahr 2018 zusätzliche 15,5 Millionen Euro und für das Jahr 2019 zu­sätzliche 21 Millionen Euro im Vergleich zum Budgetentwurf für die bilaterale EZA (Detailbudget 12.02.01) zur Verfügung zu stellen, um die von ÖVP-Chef Kurz angekündigte Verdoppelung der bilateralen Entwicklungsgelder bis 2021 mit jährlichen Schritten von 15,5 Millionen Euro für die beiden von den Regie­rungsvorlagen betroffenen Jahre umzusetzen,

-       die gesetzlichen Grundlagen des Auslandskatastrophenfonds (AKF) zu adap­tieren und eine Strategie auszuarbeiten, die die Verwendung der AKF-Mittel in folgenden Kategorien plant: Vergessene/eingefrorene Krisen, anhaltende oder erwartbare Krisen in Schwerpunktländern der OEZA und unerwartete Katastro­phen im Ausland,

-       zum ehest möglichen Zeitpunkt dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der einen gesetzlich abgesicherten und politisch mit allen Ressorts ak­kordierten Stufenplan zum Erreichen des 0,7% Zieles (inkl. Anheben der Mittel für die multilaterale Zusammenarbeit über die Programme der Vereinten Natio­nen) bis spätestens 2030 enthält,

-       die Empfehlungen des OECD DAC Peer Reviews aus dem Jahr 2015 umzu­setzen und daher u.a. die Entschuldung des Sudans nicht über drei Jahre im ODA Prognoseszenario für die Jahre 2018 mit 569 Millionen Euro, 2019 mit 577 Millionen Euro und 2020 mit 565 Millionen Euro anführen, um damit die ODA-Zahlen aufzubessern sondern die Entscheidung des Pariser Klubs in die­ser Sache abzuwarten.“

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Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Frau Abgeordnete. Der Entschließungsan­trag ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht, steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Martin Engelberg. – Bitte.