19.16

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen im Hohen Haus und jene, die es auch wieder sein sollten, nämlich indem sie sich so benehmen, dass sie auch wieder wertgeschätzt werden können! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es liegt uns ein Justizbudget vor. Ja, meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der es darum geht, auch gewisse Reformen anzusteuern, ein großes Budgetziel zu erreichen, da ist halt nicht alles nur Schönwetter, da geht es auch darum, dass man hier und da einmal schaut, wo man tatsächlich ressourcenschonend arbeiten und organisieren kann.

Unser Justizbudget wurde nicht nur im Hohen Haus, im Ausschuss und hier im Ple­num, diskutiert, sondern natürlich auch – und das nehmen wir zur Kenntnis, und es ist gut, wenn es eine Beteiligung gibt – in der breiten Öffentlichkeit.

Zuerst die Eckdaten in aller Kürze: Das Justizbudget ist klein, aber fein – als Budget für einen Bereich mit einer großen Verantwortung und Aufgabenstellung –: Es beträgt un­gefähr 1,58 Milliarden Euro für das Jahr 2018, und für 2019 sind es 1,6 Milliarden Euro. Das sind nur 2 Prozent des gesamten Budgets dieser Republik, 2 Prozent mit großer Wirkung und zur Erfüllung einer großen Aufgabenstellung. Und diese ist allen, die dieses Budget zu verantworten haben – dem Minister, den Mitarbeitern und Kollegen im Haus und auch uns –, sehr wohl bewusst.

Das Justizressort ist aufgewertet worden, dessen muss man sich bewusst sein, wenn man Vergleiche zieht. Es hat ja sowohl die Reformen und die Deregulierung dazube­kommen als auch den Verfassungsdienst, die Datenschutzagenden und das Bundes­verwaltungsgericht. Eins zu eins ist dieses Budget mit dem vorangegangenen nicht zu vergleichen. Eines aber ist im Großen und Ganzen gleich geblieben: die Wirkungsziele, denen wir alle uns in der Justiz mit diesem Budget verpflichtet fühlen, und diese sind auch einzufordern und einzuhalten. Bei diesen geht es zum Beispiel um die Gewähr­leistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (Zwischenruf des Abg. Jarolim) und auch des Wortfriedens, Herr Kollege Jarolim.

Es geht um die Sicherstellung des Zugangs zur Gerichtsbarkeit sowie um die Si­cherstellung der geordneten Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung. Es geht um objektive, faire, unabhängige Verfahren, die geführt werden müssen, und sie sollen auch in angemessener Dauer geführt werden. Es geht weiters um eine moderne Ver­fassung, um Reformen und um Entbürokratisierung. Ich bin sehr froh, meine Damen und Herren, dass bereits letzte Woche – und jeder, der hier im Saal ist, und jeder, der einen APA-Zugang hat, und jeder, der Zeitung lesen kann, und jeder, der lesen kann, konnte es verfolgen – entsprechende Klarstellungen durch unseren Finanzminister Lö­ger und unseren Justizminister Moser getroffen wurden. Es wurde nämlich klarge­stellt – und das darf ich jetzt auch in Richtung des Kollegen Jarolim, der wieder Ängste schürt, die so nicht berechtigt sind, ganz klar sagen und diesmal vorlesen –:

„Man hat sich darauf verständigt, dass mit dem Budget der Grundbedarf im Justizres­sort abgedeckt ist. Für Mehrkosten, die sich aus der unabhängigen Rechtsprechung ergeben, sowie projektbezogene Kosten wurde die Einigung getroffen, dass Rücklagen im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen aufgelöst werden können. [...] Es wird keine Richterstelle eingespart und es werden auch in Zukunft – so wie bisher – Rechtspraktikanten zur Gerichtspraxis zugelassen.“

Mehr, als dass ein Justizminister und ein Finanzminister gemeinsam sagen, was Sa­che ist und wie diese Budgetzahlen zu lesen sind, kann man wirklich nicht verlangen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ja, es gibt Spitzen, es gibt Arbeitsanfälle, die man nicht steuern kann – das wissen wir alle –, egal, ob in einem Unternehmen, in einer Verwaltungsbehörde oder in einem Ge­richt, klar, dafür muss man Sorge tragen. Es gibt natürlich die Asylverfahren, die der­zeit noch in großer Zahl abzuarbeiten sind, es gibt die Überführung der Sachwalter­schaften in das neue System des Erwachsenenschutzrechts, aber irgendwann einmal sind diese Aufgaben auch erledigt, und dann besteht dieser Bedarf an Arbeitskräften nicht.

Daher bitte und ersuche ich die Richter, die Staatsanwälte, die Justizwachebeamten und deren organisierte Vertretung von dieser Stelle aus, bestmöglich mitzuwirken, dass der Mitteleinsatz ressourcenschonend erfolgt. Das ist eine Justizpolitik, wie ich sie mir vorstelle, und das ist die Art und Weise, wie ich glaube, dass alle gemeinsam zusam­menwirken können – zum Wohle Österreichs, zum Wohle einer Justizpolitik, die ge­währleistet, dass die Justiz gesichert arbeiten kann und dass jeder seinen Beitrag dazu im entsprechenden Ausmaß leistet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.21

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.