Zurückziehung des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 5 GOG
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Nationalrates „über die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ von der Einsetzungsminderheit gemäß § 33 Abs. 5 der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde.
Somit entfällt der Tagesordnungspunkt 8 dieser Sitzung, der morgen zum Aufruf gekommen wäre. Eine aktualisierte Tagesordnung wird dann im Sitzungssaal verteilt.
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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hofer. Ich darf es ihm erteilen.