13.15

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Bereits bei der UG 34 habe ich ein Plädoyer für die Wichtigkeit von technologiebasierten, innovativen Start-ups für einen wettbe­werbsfähigen Wirtschaftsstandort gehalten, und ich möchte auch die nächsten Minuten dafür benützen, denn schließlich weiß ich, wovon ich spreche. Ich war elf Jahre lang selbst im Bereich Gründungen tätig, durfte diesen Bereich mitgestalten, mitentwickeln und viele, viele Start-ups begleiten.

Es geht um risikobelastete, risikointensive Start-ups, weil sie viel forschen, weil sie viel Technologie in ihren Businessplänen haben. Das heißt, diesbezüglich gilt es für die öffentliche Hand, dieses Risiko, das insbesondere im Gründungsgeschehen da ist, ein Stück weit abzufedern und einen Instrumentenmix zu schaffen, der aus Zuschüssen, aus Hebelinstrumenten für die Mobilisierung von Risikokapital und aus steuerlichen An­reizen besteht; und auch Garantien und Haftungen sollten im Portfolio sein, das ist ganz, ganz zentral. Das zweite zentrale Instrument ist Planbarkeit und Nachhaltigkeit dieser Förderinstrumente.

Ein Blick in die UG 40 ist ein wenig ernüchternd, würde ich sagen. Ich beginne mit dem Positiven: Seed Financing, das wurde schon erwähnt, bleibt uns zumindest in den nächsten zwei Jahren erhalten. Die ganz wichtige Lohnnebenkostensenkung für die ersten drei Mitarbeiter von Start-ups – gerade eingeführt – wurde aber schon wieder gestrichen, eine Maßnahme, die laut der Studie „Land der Gründer“ – von Ihrem Haus, liebe Frau Ministerin – von 93 Prozent der GründerInnen dringend gefordert wird. Ebenfalls 93 Prozent der GründerInnen bitten intensiv um die Unterstützung der Förde­rung des ersten Mitarbeiters in ihren Unternehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Die Risikokapitalprämie als Hebel für die Investoren, gerade eingeführt, wird schon wieder abgeschafft. Die Garantien, die Sie erwähnt haben – das verstehe ich nicht –, die KMU-Garantien, KMU-Förderungsgesetz, für das AWS, gibt es seit Jahrzehnten. Ich weiß nicht, was daran neu ist, aber das kann man vielleicht bilateral vertiefen. Nichts ist kontraproduktiver für die Start-up-Szene als Unsicherheit und Ungewissheit.

Liebe Frau Ministerin, ich habe Sie im Ausschuss nach den Gründen für die Einstellung der beiden Instrumente gefragt. Ihre Antwort war, es sei Hochkonjunktur, da brauche es das alles nicht. Sie hätten mit Risikokapitalgebern, mit Business Angels gespro­chen, die bräuchten Räume zum Vernetzen, aber kein Geld. Glauben Sie wirklich, es gibt in Österreich genug Start-ups? Glauben Sie wirklich, dass Österreich ein Land der Risikokapitalgeber und Business Angels ist?

Ein Blick in Ihre eigene Studie zeigt: Business Angels investieren in Österreich wenige Millionen Euro pro Jahr, und wir rangieren im internationalen und europäischen Ver­gleich auf Rang 20. Die Austrian Venture Capital Organisation reiht uns auf Platz 18 von 22 im Bereich Venturecapital. (Abg. Hauser: So wie in der Bildung!) Frau Bun­desministerin, ich glaube, dass Sie durch die einschränkenden Maßnahmen, durch die Rücknahme der Instrumente dieses lange Jahre bestellte Biotop für Gründerinnen und Gründer in Österreich wirklich gefährden. Sie kürzen in diesen Bereichen, und diese zarten Pflänzchen, die gewachsen sind, lassen Sie jetzt wieder verdursten.

Ein letzter Gedanke noch: Viele Venturecapitalgeber, die Großen in Europa, sitzen in Zug, in der Schweiz, und wenn Sie die fragen, warum sie dort sind, bekommen Sie ei­ne sehr klare Antwort, nämlich die hohe Verlässlichkeit seitens der Politik und der öf­fentlichen Einrichtungen, die Planbarkeit und der hohe Servicecharakter.

Ich möchte mit einem Entschließungsantrag schließen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Mittel für Förderung von Start-Ups“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Kürzungen der Bundesregierung bei den Mitteln für Start-Ups zurück zu nehmen, und das beschlossene Start-Up Paket wie im MRV 8/25 vom 5.7.2016 festgelegt, umzusetzen bzw. für die Jahre bis 2022 fortzuset­zen. Die Bunderegierung soll daher budgetäre Vorkehrungen im Jahr 2018/2019, so­wie budgetäre Bedeckung für die Fortsetzung des Start-Up Pakets in den Bundesfi­nanzrahmengesetzen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022 treffen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Mittel für Förderung von Start-Ups

eingebracht in der 19. Sitzung des Nationalrates am, 18. April 2018 im Zuge der De­batte zu Tagesordnungspunkt 4-6

4) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)

5) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanz­gesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.)

6) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanz­gesetz 2019 - BFG 2019) samt Anlagen (104 d.B.)

zu Top 4) BFRG 2018 bis 2021 und BFRG 2019 bis 2022

UG 33 Wirtschaft (Forschung) und UG 40 Wirtschaft

Start-Ups und Neugründungen sind für mehr als 40 Prozent aller neu geschaffenen Arbeitsplätze verantwortlich. Bereits im ersten Jahr ihrer Gründung schaffen Start-Ups im Schnitt mehr als zwei Jobs und sind damit deutlich beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen (siehe MRV 8/25, 5.7.2016). Darüber hinaus sind Wissens- und technologiebasierte Start-Ups treibende Kräfte für bahnbrechende Innovationen. Am WU Gründungszentrum wurde im Rahmen einer internationalen Vergleichsstudie ein Länderbericht zur österreichische Startup-Landschaft erstellt (Dömöter, Rudolf/ Spannocchi, Benedikt (2016): European Startup Monitor 2016, Country Report Aus­tria). Die Studie ergibt, dass rund die Hälfte aller Startups in Österreich mit Weltneu­heiten am Markt glänzen, 16,8 Prozent geben an, mit ihren Produkten einzigartig in Eu­ropa zu sein.

Starke Start-Ups und KMUs sind damit die Basis für eine erfolgreiche Zukunft der hei­mischen Wirtschaft und wesentlich dafür, dass sich Österreich an der Spitze der Inno­vations-Länder findet. Aus gutem Grund hat daher die Bundesregierung in der letzten Gesetzgebungsperiode ein Start-Up Paket geschnürt, um die Rahmenbedingungen von jungen und innovativen UnternehmerInnen zu verbessern. Das vorliegende Budget sieht allerdings größtenteils Kürzungen bei Fördermittel für Start-Ups und die Grün­derszene vor. Das auch mit Stimmen der ÖVP beschlossene Start-Up Paket wird damit nicht fort- bzw. umgesetzt. Arbeitsplätze und Innovationsfähigkeit sind damit in Gefahr.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Kürzungen der Bundesregierung bei den Mitteln für Start-Ups zurück zu nehmen, und das beschlossene Start-Up Paket wie im MRV 8/25 vom 5.7.2016 festgelegt, umzusetzen bzw. für die Jahre bis 2022 fortzuset­zen. Die Bunderegierung soll daher budgetäre Vorkehrungen im Jahr 2018/2019, so­wie budgetäre Bedeckung für die Fortsetzung des Start-Up Pakets in den Bundesfi­nanzrahmengesetzen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022 treffen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Kassegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abge­ordneter. (Abg. Jarolim: Kann man so was eigentlich Standortpolitik nennen? – Stand­ortvernichtungspolitik!)