12.48

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kol­leginnen und Kollegen! Es wäre so gut, wenn wir bei der Wahrheit bleiben könnten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Ja, bitte, bitte, tun Sie es auch!) Es ist un­glaublich! Wenn Sie Taferln hochhalten, dann sollten Sie vielleicht darüber nachden­ken, warum gewisse Dinge in der Vergangenheit nicht passieren konnten. (Abg. Bela­kowitsch: Weil Sie nicht wollten!) Schauen Sie bitte zu Ihrem jetzigen Koalitionspart­ner! (Abg. Neubauer: Die Minister waren alle bei der SPÖ! Alle bei der SPÖ! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Wir haben das nicht allein bestimmen können, das wis­sen auch Sie. (Abg. Belakowitsch: Ja, wir haben es durchgesetzt ...!)

Zwei Richtigstellungen habe ich auch noch zu machen: Frau Kollegin Belakowitsch, Sie reden sich ja sowieso regelmäßig in einen Wirbel hinein, in dem ganz viel Neid, ganz viel Missgunst, ganz viel Hass vorkommt, und dann vergessen Sie, Frau Kollegin, dass Versicherungsjahre Beitragsjahre und Ersatzzeiten sind. Es ist also völlig korrekt, wie wir es benennen. – Sie haben gerade das Gegenteil behauptet. (Abg. Belako­witsch: ... das ist falsch!)

Herr Kollege Wöginger – er ist jetzt gerade nicht im Saal – hat sich ebenfalls in einen Wirbel hineingeredet und Dinge verwechselt oder vergessen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice bekommt ein Budget vorgelegt und kann maximal über dessen Verteilung abstimmen. Und wissen Sie, warum FSG-Gewerkschafter zugestimmt haben? – Weil es mehr für die Jugend­beschäftigung in diesem Budget gibt. (Abg. Belakowitsch: Na, schau!) – Ganz genau! Das war die zweite Richtigstellung! – Bleiben Sie bei der Wahrheit, wenn Sie hier he­raußen stehen, das wäre für die Zuseherinnen und Zuseher viel, viel günstiger! (Beifall bei der SPÖ.)

Es passiert aber in der Schnelligkeit der Maßnahmen der Regierung, beim Hudeln pas­sieren eben auch Fehler. Vizekanzler Strache hat eine Maßnahme gefordert, die wir noch vor der Wahl beschlossen haben, nämlich nach 30 Beitragsjahren den Tausender Mindestpension/Ausgleichszulage zu bekommen. Woran ist es gescheitert, dass wir die Ersatzzeiten mitbestimmen oder mitbeschließen konnten? – Wieder an der ÖVP (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), die damals mit uns in der Regierung war.

Das heißt, aus diesen 30 Jahren plus Ersatzzeiten, die vielen Frauen zugutegekom­men wären, sind 30 Jahre ohne Ersatzzeiten geworden. Das, was jetzt vorliegt, diese 40 Jahre und die 1 200 Euro, bringt mich wieder zum Hudeln und Schnellsein. Woher Sie die 40 000 Personen haben, weiß ich nicht – keine Ahnung –, unsere Berechnun­gen ergeben, dass es maximal 10 000 Betroffene sind, davon zwei Drittel Männer, ein Drittel Frauen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Würden wir jetzt die Ersatzzeiten dazurechnen, wäre es umgekehrt, es würden zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer davon profitieren. – Bitte, tun Sie nicht so, als wä­re das eine Maßnahme, die alle PensionistInnen jetzt sofort gleich- und besserstellt!

Es ist eine kleine Zahl, für die wir Verbesserungen brauchen und auch wollen, so wie Sie auch, das ist gar keine Frage. Es ist jedoch sehr wichtig, dass wir die Kindererzie­hungszeiten, die Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Zeiten von Krankheit dazuzählen, damit wenigstens einige Frauen in den Genuss kommen und denen, die in Wahrheit durch die Finger schauen – nämlich Frauen, die von Armut im Alter betroffen sind –, nichts vorgegaukelt wird.

Daher bringe ich einen Entschließungsantrag ein, damit wir alle die Möglichkeit haben, das gemeinsam zu korrigieren (Abg. Neubauer hält erneut das Plakat mit der Auf­schrift „50.000 Euro Verlust für unsere PensionistInnen. Das ist die Verantwortung der SPÖ.“ in die Höhe), denn Sie (in Richtung ÖVP) haben es seinerzeit verhindert:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wertschätzende und faire Mindestpensionen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Aus­gleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 1.200 Euro für Personen mit 40 Versiche­rungsjahren ab 1.1.2019 geschaffen wird.“

*****

Denn das, was Sie nie dazusagen, wenn Sie hier heraußen stehen, ist, dass Ihre Maßnahme jetzt gar nicht budgetiert ist. Das heißt, das wäre zu korrigieren, damit die paar Leute, die Frauen und Männer, die es betreffen wird, schon ab 1.1.2019 in diesen Genuss kommen und nicht erst in zwei Jahren, im Jahr 2020. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das halte ich einer Gruppe von Menschen gegenüber, die ihr Leben lang gear­beitet haben und jetzt nichts davon haben, für absolut geringschätzend. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Muchitsch, Keck

Kolleginnen und Kollegen

betreffend wertschätzende und faire Mindestpensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschla­ges für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 22

Frauen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und sich neben dem Beruf um Kinder, Haushalt oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben, sind im Alter aus diesen Gründen sehr häufig armutsgefährdet. Durch Teilzeitarbeit und Phasen der Nicht-Er­werbstätigkeit bekommen sie im Alter oft nur sehr niedrige Pensionen und deutlich we­niger Leistungen als Männer.

Der Gehaltsunterschied im Erwerbsleben „summiert“ sich in der Pension, hinzu kom­men eben diese Unterbrechungen im Berufsleben. Frauen bekommen damit im Schnitt um fast 44% weniger Pension im Alter, als Männer! Das ist noch weniger als im Er­werbsleben: hier beträgt der Lohnunterschied („Gender Pay Gap“) 2017 rund 20 Pro­zent.

Das Ergebnis: rund 220.000 PensionistInnen beziehen eine Ausgleichszulage (also „nur“ die Mindestpension), zwei Drittel davon sind Frauen. Sie sind damit besonders von Altersarmut betroffen: derzeit sind 203.000 Menschen über 65 von Armut betrof­fen, 136.000 davon sind Frauen!

Unser Ziel ist, dass Frauen durch gerechte Löhne, eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und ausreichend Kinderbetreuung eine ordentliche, existenzsi­chernde Pension erhalten und dieser „Pension Pay Gap“ geschlossen werden kann.

Jene Frauen, die jetzt schon in Pension sind oder kurz davorstehen, werden davon aber leider nicht mehr profitieren. Für sie müssen wir etwas tun. Eine ordentliche Pen­sion, von der man leben kann – das ist auch eine Frage der Wertschätzung für die Le­bensleistung dieser Frauen.

Die schwarz-blaue Bundesregierung plant nun die so genannte Ausgleichszulage Plus (1.000 Euro Pension für Alleinstehende bei 30 Beitragsjahren) auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren zu erhöhen. Das Problem: Frauen mit Kindern haben davon nichts.

Frauen mit Kindern sind von der Erhöhung auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren de facto ausgeschlossen, weil sie diese 40 Arbeitsjahre nicht erreichen können. Jahre der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden von dieser Regierung für die neue AZ+ nicht berücksichtigt. Das ist in Zeiten einer veränderten Arbeitswelt völlig realitätsfremd und unfair. Damit werden nicht nur ganze Berufsgruppen von dieser Leistung ausgeschlossen, sondern vor allem Frauen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Aus­gleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 1.200 Euro für Personen mit 40 Versiche­rungsjahren ab 1.1.2019 geschaffen wird.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte.