16.40

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Wenn man Kollegen Angerer zuhört, dann muss man eigentlich zu dem Schluss kommen, dass die Hypo-Geschichte der Kärntner eh ein Supergeschäft war und dass man so etwas öfter machen sollte. (Abg. Angerer: Wieder eine Polemik!)

Lassen Sie mich jetzt aber zu den Regierungsschmähs im Budget kommen! Auch in der Untergliederung 23, wo die Beamtenpensionen zu Hause sind, hat die Regierung ihre Propaganda wieder super versteckt. Heute lesen wir im „Kurier“ dazu, dass die Regierung einen neuen Angriff auf Pensionsprivilegien plane. Sehr nett hat die Regie­rungskommunikation das so geliefert, dass der „Kurier“ das auch gleich in seine Über­schrift hineinnehmen konnte. Und das klingt super! Gleiches Recht für alle, ein gleiches und gemeinsames Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher wäre ei­gentlich hoch an der Zeit.

Die durchschnittliche Beamtenpension ist dreimal so hoch wie die durchschnittliche ASVG-Pension, und da gibt es zum Teil durchaus sachliche Gründe, warum das so ist. Zum Beispiel sind die Beamten im Durchschnitt höher qualifiziert, und es gibt keine Höchstbeitragsgrundlagengrenze im Beamtenruhebezugsrecht, aber es gibt auch un­sachliche Gründe dafür. Zum Beispiel gilt das Pensionskonto im ASVG ab Jahrgang 55 und bei den Beamten erst ab Jahrgang 76. Oder: Wenn Sie als Angestellter um eine Berufsunfähigkeitspension ansuchen, dann wird überprüft, auf welche anderen Tätig­keiten Sie verwiesen werden können, aber wenn es um eine Dienstunfähigkeitspension bei einem Beamten geht, dann schaut man, ob der in seiner Dienststelle versetzbar ist oder nicht. Es ist also viel leichter, als Beamter dienstunfähig zu werden, denn als An­gestellter berufsunfähig zu werden.

Falls Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, jetzt auf den angekündigten Angriff auf Pen­sionsprivilegien durch die neue Bundesregierung warten, auf die viel zitierte neue Ge­rechtigkeit, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Eine Harmonisierung der Pensions­systeme ist nämlich nicht vorgesehen; die neue Gerechtigkeit findet nämlich nur dort statt, wo es den Herren und den Damen gefällt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Rund 9 Milliarden Euro fließen aus dem Budget in die Beamtenpensionen, und das ist ungefähr gleich viel, wie als Zuschuss in die gesamten Sozialversicherungspensionen gezahlt werden muss. Der Herr Beamtenminister, Vizekanzler Strache, lässt ausrich­ten, dass in diesem Punkt keine Reformen vorgesehen sind. Also diese neue Gerech­tigkeit, die „Zeit für Neues“ ist ein blanker Verkaufsschmäh.

Der Herr Finanzminister sollte sich diese Fehlkonstruktion vielleicht einmal anschauen: Das Dienstrecht für die Beamten macht jetzt das Vizekanzleramt. Während der Beamte arbeitet, ist das jeweilige Ministerium für ihn zuständig und hat die Bezugskosten. Wenn er dann im Ruhestand ist, dann läuft er auf die Rechnung des Finanzministe­riums. Das ist natürlich unlogisch, denn die Ministerien können die Leute, die sie weg­haben wollen, dienstunfähig schreiben, und dann zahlt der Finanzminister und der Fachminister ist fein raus. Das ist eine Fehlkonstruktion, die zu Fehlanreizen führt, und da sollte einmal eingeschritten werden. (Beifall bei den NEOS.)

16.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Han­ger. – Bitte.