17.56

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der SPÖ haben vor circa vier Wochen bereits ein Verlangen ein­gebracht (Ruf bei der ÖVP: Und euch blamiert!), das Bundesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung und die Vorgänge, die es dort gegeben hat, zu un­tersuchen. (Ruf bei der FPÖ: Blamage!)

Es gab dazu ja schon mehrere Debatten hier in diesem Haus. Dieses Verlangen war genauso konkret, teilweise auch wesentlich konkreter als für Untersuchungsausschüs­se in der Vergangenheit, zum Beispiel zur Hypo. Dann passierte das erste Foul. (Abg. Hammer: Weil ihr so an schlechten Antrag ...!)

Präsident Sobotka hat erstmals vom Rechts- und Legislativdienst ein Gutachten über ein Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder auch für einen Antrag (Abg. Hammer: Ein richtiger Schaß war das!) auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses verlangt. Das hat es vorher nie gegeben.

Der Inhalt des Gutachtens hat uns gar nicht überrascht, denn darin ist – vereinfacht – gestanden, es ist rechtlich unklar, ob das zulässig ist oder nicht. Das haben wir vorher gewusst, aus einem einfachen Grund: weil es bis heute keine Entscheidungen des Ver­fassungsgerichtshofes gibt, was zulässig ist oder nicht (Unruhe im Saal), weil es keine Judikatur dazu gibt. Das hat uns nicht überrascht – obwohl man dazusagen muss, dass in derselben Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses ein zweiter Untersu­chungsausschuss, der nämlich gerade vorhin eingesetzt wurde, behandelt wurde, da gab es kein derartiges Gutachten. Ich gehe davon aus, in diesem Gutachten wäre ge­nau dasselbe gestanden wie im Gutachten über den BVT-Ausschuss, nämlich dass es rechtlich unklar ist, weil es keine Judikatur dazu gibt.

Das zweite Foul ist dann im Geschäftsordnungsausschuss passiert. Nachdem die Re­gierungsparteien gesagt haben, der Antrag ist zu unklar formuliert, haben wir gesagt: Was wollt ihr ändern?, Reden wir darüber!, und haben selbst einen Vertagungsantrag gestellt. Dieser Vertagungsantrag wurde von den Regierungsparteien abgelehnt. Das war das zweite Foul in dieser Causa. (Abg. Kitzmüller: Sie haben einen falschen An­trag gestellt!)

Gut! Das ist Schnee von gestern, wir haben diesen Fehdehandschuh aufgegriffen (Abg. Hammer: Sie hätten ... Expertise gebraucht!) und haben gestern (ein Schrift­stück in die Höhe haltend) unser neues Verlangen eingebracht. Dieses Verlangen ha­ben wir mit der Liste Pilz und mit den NEOS erarbeitet, haben das intern und extern genauestens prüfen lassen. Wenn Sie der Meinung waren, fünf Jahre Untersuchungs­zeitraum für den BVT-Ausschuss sind zu viel, dann kann ich Ihnen sagen: Jetzt geht es um zehn Jahre BVT.

Dazu gibt es auch bereits die erste Stellungnahme eines Verfassungsjuristen. Ich darf Ihnen das zur Kenntnis bringen. Dr. Bernd-Christian Funk, Universitätsprofessor, schreibt:

Betreff: BVT-Untersuchungsausschuss. Nach meinem Dafürhalten entspricht die mir übermittelte Fassung uneingeschränkt den Erfordernissen des Bundes-Verfassungsge­setzes (Zwischenruf bei der ÖVP) und des Geschäftsordnungsgesetzes des National­rates. Der aktuelle Antrag bildet eine tragfähige Grundlage für die Arbeit des Ausschus­ses. – Zitatende. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Ich würde sagen, es ist relativ einfach: Schluss mit der Verzögerung! Es sollte so sein, dass der Geschäftsordnungsausschuss noch heute tagt, dann kann der BVT-Aus­schuss auch morgen beginnen. Sie wissen ganz genau, dass es, wenn wir zum Verfas­sungsgerichtshof gegangen wären, dann noch einmal acht Wochen gedauert hätte. (Abg. Kitzmüller: Hättet ihr gleich einen ordentlichen Antrag gemacht!)

Der Untersuchungsgegenstand, den wir jetzt einbringen, umfasst zehn Jahre, nämlich vom 1. März 2008 bis zum 13. März 2018, und es geht um den „Verdacht der abge­stimmten, politisch motivierten Einflussnahme durch OrganwalterInnen, sonstige (lei­tende) Bedienstete sowie MitarbeiterInnen politischer Büros des BMI auf die Aufgaben­erfüllung des BVT samt damit in Zusammenhang stehender angeblicher Verletzung rechtlicher Bestimmungen im Zeitraum der ersten zwei Funktionsperioden [..]“ – wie ich bereits gesagt habe – 1. März 2008 bis 13. März 2018.

Ich würde Sie herzlich dazu einladen, dass wir heute noch eine Sitzung des Geschäfts­ordnungsausschusses abhalten und diesen Antrag so zur Kenntnis nehmen, damit wir den Untersuchungsausschuss morgen bereits einsetzen können. Das ist auch genau das, was Klubobmann Wöginger zugesagt hat, dass nämlich, wenn wir unser altes Verlangen zurückziehen und ein neues einbringen, das der Fahrplan sein wird. Wir vertrauen einmal darauf, dass das, was angekündigt ist, eingehalten wird, damit wir mit der Untersuchung beginnen können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

18.02

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wer­ner Amon. Für die weiteren Redner: 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.