10.31

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf drei Punkte zum Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung nachreichen, obwohl ich glaube, dass schon sehr viel inhaltlich Tragfähiges und Gehaltvolles gesagt worden ist.

Mein erster Punkt ist ein Punkt, der sich aus der eigenen Erfahrung, auch der eigenen Forschungserfahrung, nährt: Personenbezogene Daten sind aggregierten Daten immer überlegen. Wir dürfen keine Fehlschlüsse riskieren, wenn wir Aggregatdaten verwen­den. Das Schließen von aufsummierten Daten auf das Verhalten von Individuen geht nur dann, wenn man wirklich auch Individualdaten hat, denn sonst kommen Fehl­schlüsse zustande, die gerade dann, wenn sie im Zusammenhang mit Politikberatung stehen, auch sehr folgenschwer sein können.

Individualdaten, die wir aus Stichproben ermitteln, sind aber in der Regel gleichfalls immer fehlerbehaftet. Die Stichproben sind klein, die Konfidenzintervalle groß, und die Stichproben sind sehr häufig keine zufallsgesteuerten Stichproben, sondern oft auch irgendwie gesteuerte Stichproben.

Es sind also personenbezogene Daten jene Daten, die man wirklich für die Wis­senschaft und die Forschung nutzen möchte, und mein erster Punkt steht auch nicht im Gegensatz zu dem, was die Abgeordneten Rendi-Wagner, Niss und Gamon gesagt haben.

Mein zweiter Punkt, den ich gerne nachreichen möchte, ist: Das Gesetz ist, denke ich, ein guter Kompromiss zwischen Datenschutzinteressen und Datennutzungsinteressen. Insbesondere dann, wenn ich mir § 2d ansehe, stelle ich fest, dass jeder Forscher und jede Forscherin hohe Verpflichtungen eingeht, wenn er oder sie auf solche personen­bezogenen Daten zugreift.

Frau Gamon, zu Ihrem Bespiel mit Herrn Hubert, der durch einen Forscher, eine For­scherin deanonymisiert wird, sage ich: Das ist ja bereits eine Rechtsverletzung, denn der Forscher oder die Forscherin sollte das nicht tun und sollte dann die Daten auch auf keinen Fall veröffentlichen. Das ist ja auch in § 2d geregelt. Es ist auch geregelt, wie die Daten im Computer zu speichern sind, wer Zutritt zu den Räumen hat, wo Datenverarbeitung geschieht. Es muss protokolliert werden, es muss veröffentlicht werden, dass es in einem Fall Forschung mit personenbezogenen Daten gibt. § 2d ist für Forscher und Forscherinnen zu beachten. Ich spreche hier wirklich aus eigener Erfahrung. Wenn man in diesem Bereich arbeitet, geht man eine ordentliche Verpflich­tung ein.

Das führt mich zu meinem dritten und letzten Punkt: Das Gesetz ist komplex. Ich denke, es ist streng. Damit personenbezogene Daten überhaupt der Forschung zuge­führt werden – ich sehe nämlich hohe Barrieren –, müssen wir vom Ministerium, auch zusammen mit den Universitäten, etwas tun, um Aufklärung zu betreiben und zu sagen, wie man mit solchen personenbezogenen Daten umzugehen hat.

Mein Haus wird im Zusammenspiel mit den in § 2c Abs. 1 genannten Forschungs­institutionen, im Wesentlichen sind das die Universitäten und die außeruniversitären Einrichtungen, etwas tun müssen, um dieses Gesetz überhaupt zum Leben zu bringen, denn meines Erachtens sind die Barrieren, wie gesagt, sehr hoch.

Die Universitäten müssen Datenschutzbeauftragte benennen. Wir vom Bundes­minis­terium müssen mit den Datenschutzbeauftragten von Haus aus zusammenarbeiten. Wir denken, dass wir im Ministerium so etwas wie eine zentrale Anlaufstelle errichten werden, um Beratungstätigkeit und Informationstätigkeit durchzuführen. Wir werden so etwas wie ein Handbuch herausgeben müssen, wie man mit personenbezogenen Daten umgeht, und wir müssen das auch in die Leistungsvereinbarungen einbringen, denn ich sehe eher die Gefahr, dass es aufgrund der hohen Barrieren dann zu wenig an Forschung geben wird.

Ich empfinde dieses Gesetz, wie gesagt, als einen vernünftigen Vorschlag, der zwi­schen Datenschutzinteressen und Datennutzungsinteressen abwiegt, und ich kann Ihnen, Hohes Haus, eigentlich auch nur die Annahme dieses Gesetzes empfehlen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Hammerschmid ist zu Wort gemeldet. – Bitte.