11.09

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Herren Minister! Es fällt mir gerade ein bisschen schwer, nach einem Anwaltskollegen zu sprechen, der sich darüber beklagt, dass Anwaltsleistungen nicht von der Aus­schrei­bung umfasst sein sollen, insbesondere im Hinblick darauf, dass uns doch einige freie Berufsstände in den letzten Wochen ausdrücklich darum gebeten haben, klarzustellen, was wo hineinzurechnen und was wo auszuschreiben ist.

Herr Kollege, Sie haben Abgeordnetem Nehammer die Evidenzbasiertheit empfohlen. Ich habe jetzt das Privileg, nach Ihnen zu reden und Ihnen auch ein bisschen die Evidenzbasiertheit und die Tatsächlichkeit ans Herz legen zu können. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Dies mache ich aus dem Grund, da Sie dieses Gesetz gerade mit schlechten Attributen bedacht haben, es aber weder schludrig noch schleißig noch sonst irgendetwas ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir müssen uns selbstverständlich im Klaren darüber sein, dass das Vergaberecht eine unheimlich komplexe Materie ist. Auf der einen Seite sollen alle Unternehmer die gleichen Chancen haben, indem sie aufgrund einer ordentlichen Ausschreibung wis­sen, was sie anzubieten haben, was sie zu tun haben, auf der anderen Seite ist es extrem wichtig, die öffentliche Hand in diesem Fall zu unterstützen, insbesondere die Gemeinden, um sie nicht an der Bürokratie ersticken zu lassen.

Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, meine Damen und Herren, der sich der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verschrieben hat, der den Grund­satz der Bedachtnahme auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen enthält – das ist etwas ganz Besonderes, vor allem in der regionalen Wertschöpfung.

Zentrales Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Bestbieterprinzip auszuweiten und den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zu vereinfachen, aber auch zu modernisieren.

Lassen Sie mich nur wenige Beispiele nennen: Ausnahmebestimmungen wurden aus­ge­dehnt, die Ausdehnung des Verhandlungsverfahrens selber, erhöhte Schwellen­werte für Direktvergaben – das ist im kleineren Bereich absolut notwendig –, ein erleichtertes Regime für besondere Dienstleistungen, vor allem im Sozial- und Gesund­heitsbereich, die freie elektronische Verfügbarkeit von Ausschreibungsunterlagen.

Letztendlich haben wir auch noch eine Ausschussfeststellung gemacht. Wir waren zwar der tiefen Überzeugung, dass sich die Bedenken mancher, insbesondere der Architekten und der technischen Planer, im Gesetzestext ohnehin widergespiegelt haben, haben aber trotzdem noch einmal festgehalten, dass eben nur gleichartige Dienstleistungen desselben Fachgebietes zusammenzurechnen sind.

Wir nützen diese Spielräume. Ich tue Ihnen einen Gefallen, Herr Kollege Noll, ich ver­wende nicht den Begriff der goldenen Platten, sondern ich rede ausdrücklich davon, dass wir nicht übererfüllt haben, um es auf den Punkt zu bringen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dieses Gesetz ist kein einfaches, ich glaube, das liegt auf der Hand, wir haben das im Ausschuss miterlebt. An dieser Stelle sollten wir auch einmal dem legistischen Dienst die Ehre erweisen: Was Dr. Michael Fruhmann vom Verfassungsdienst des Bundes­ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz an Umsetzung und mit großem legistischem Fachwissen geleistet hat, wovon wir uns auch im Ausschuss überzeugen konnten, das verdient bei dieser parlamentarischen Debatte eine Sonder­erwähnung. Wir danken ihm für seine Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Scherak und Noll.)

11.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.