11.23

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zu­seher! Wir debattieren gerade das Vergaberechtsreformgesetz, dessen Ziel ganz klar ist: Es soll faire und transparente Vergaben gewährleisten und diese Verfahren ein­facher und flexibler gestalten.

Das ist wichtig, wenn man sich vor Augen führt, dass in Österreich jährlich mehr als 60 Milliarden Euro durch öffentliche Auftraggeber investiert werden und dazu vor allem auch unsere knapp 2 100 Gemeinden zählen, die damit ein sehr wichtiger Wirtschafts­faktor sind. Gemeinden haben dabei natürlich mehrere Interessen: zum einen einfache und flexible Verfahren, zum anderen wollen sie ihre Projekte mit hoher Qualität, aber auch kostengünstig abwickeln, damit auch die regionale Wirtschaft fördern und damit wiederum Arbeitsplätze in der Region absichern, denn damit werden die Ausgaben für Projekte auf der einen Seite wieder zu Einnahmen durch Kommunalsteuern auf der anderen Seite. All das gewährleisten unsere regionalen Unternehmen, denn sie ken­nen das Projektgebiet, sind bei Problemen leicht greifbar, und vor allem kennt man ihre Arbeitsweise.

Ganz wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass das Bestbieterprinzip verbessert werden soll, indem die Vergabe nach Qualitätskriterien und nicht rein nach dem Preis durch­geführt wird. Es wird möglich sein, die bestmögliche Qualität um einen günstigen Preis zu bekommen, aber nicht nur auf den Preis zu schauen. Wenn nicht nur auf den Preis geschaut wird, sondern vor allem auch soziale, ökologische, innovative Aspekte berücksichtigt werden, bringt uns das auch etwas bei der Verhinderung des Sozial- und Lohndumpings. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wichtig ist mir – da ja unsere Debatten und unsere Redebeiträge auch zur Interpre­tation der Absicht des Gesetzgebers dienen –, auch darauf hinzuweisen, was unter der Zusammenrechnung von Dienstleistungen zu verstehen ist. Bei der Vergabe von Dienst­leistungsaufträgen sollen nämlich nur dann Aufträge zusammengerechnet werden, wenn es sich um Dienstleistungen desselben Fachgebietes handelt. Ein kon­kre­tes Beispiel: Wenn eine Gemeinde ein Feuerwehrhaus oder ein Gemeindeamt er­richten möchte, aber noch nicht genau weiß, wie das ausschauen soll, dann kann sie zuerst einen Architektenwettbewerb ausschreiben, Vorentwürfe einholen und erst dann, nach der Auswahl eines solchen Vorentwurfes, die Planungsleistungen beauf­tragen. Dieser Vorentwurf und die Planungsleistungen sind dann nicht zusammenzu­rechnen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Vergaberechtsreformgesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung machen, weil die öffentliche Hand natürlich auch Vorbildwirkung hat. Wir lenken die Wirtschaft in die richtige Richtung, weg von einer Billig-billig-billig-Mentalität hin zu einem wirtschaftlich nachhaltigen, innovativen und vor allem auch qualitätsvollen Ansatz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.26

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Melanie Erasim zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.